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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise - Weitere Entwicklungen und neue Daten

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.03.2022

Aktualisiert

06.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/90603.03.2022

Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise – Weitere Entwicklungen und neue Daten

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Corona-Krise wirkt sich weiterhin massiv auf die Lebensbedingungen von jungen Menschen aus. Seit nunmehr zwei Jahren hat sich ihr Alltag massiv geändert. Erinnerungen an ein Leben ohne Corona verblassen zusehends, falls diese überhaupt (noch) vorhanden sind. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind in unterschiedlichen Umfang weiterhin eingeschränkt. Wichtige Einrichtungen und Angebote waren bzw. sind immer noch geschlossen oder nur eingeschränkt in Betrieb.

Besondere Aufmerksamkeit im öffentlichen Diskurs haben die Schließungen bzw. eingeschränkten Angebote von Kitas und Schulen erhalten. Das grundsätzliche Offenhalten von Schulen und Kitas in der vierten und derzeit aktuellen Omikron-Welle wird kontrovers diskutiert. Schule und Kita bieten neben Bildung gesellschaftliche Teilhabe, vielerorts ein Mittagessen, aber vor allem auch eine Tagesstruktur. Gleichzeitig ist die Sorge vor Ansteckung groß. Und immer droht das plötzliche Schließen der Einrichtung. Nicht wenige Kinder und Jugendliche verfügen über wiederholte Quarantäneerfahrungen oder gar Infektionen. Dieser permanente Ausnahmezustand und die Unberechenbarkeit der näheren und weiteren Zukunft sind aktuell Normalität geworden.

Aufgrund von Quarantäneanordnungen oder der Schließungen von Einrichtungen bzw. eingeschränkten Betreuungszeiten mussten bzw. müssen Eltern die Betreuung ihrer aufsichtspflichtigen Kinder anderweitig kompensieren. Insbesondere Mütter haben ihre Erwerbsarbeit reduziert, wenn Urlaub und Kinderkrankentage aufgebraucht waren. Reduktion der Erwerbsarbeit bedeutet weniger Geld in der Haushaltskasse und damit einhergehend eine drohende Zunahme von Kinderarmut. Kinderarmut steigt aber auch durch Lohnersatzleistungen verursacht durch beispielsweise Kurzarbeit, Kinderkrankentagegeld oder Erwerbslosigkeit.

Die Folgen der Corona-Krise werden mit Fortschreiten der Krise zusehends sichtbarer und werden noch lange nicht überwunden sein. Nicht nur die Fragestellerinnen und Fragesteller beobachten eine zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft und eine drohende Zunahme von Kinderarmut. Das sogenannten Aufholpaket der Bundesregierung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass politisches Handeln erforderlich ist.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise – weitere Entwicklungen und neue Daten“ auf Bundestagsdrucksache 19/31796 ist der Kenntnisstand zur Entwicklung von Kinderarmut aus dem Frühsommer 2021 wiedergegeben. Seinerzeit waren weite Datensätze nicht vorhanden so z. B. zur Inanspruchnahme von Kinderkrankentagegeld oder Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen. Andere Daten sind mittlerweile fortgeschrieben worden. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der im Juli 2021 übermittelte Stand ergänzt und fortgeschrieben werden und im Ergebnis die Entwicklung der sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise dokumentiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung waren seit Juli 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung von Quarantänemaßnahmen betroffen und mussten in diesem Kontext den Betrieb reduzieren bzw. vorrübergehend einstellen (bitte nach Bundesländern, Monaten und Anzahl betroffener Einrichtungen aufschlüsseln)? Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die Anzahl betroffener Kinder vor (wenn ja, bitte nach Monaten und Bundesländern seit März 2020 aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung gegenüber der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/31796 weitergehende Erkenntnisse darüber vor, wie die Betreuung der Kinder für den Zeitraum entsprechender Maßnahmen sichergestellt wurden (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?

3

Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Informationen zur Gewährung von Entschädigungsleistungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes vor?

a) Wenn ja, wie viele Familien erhielten seit März 2020 Entschädigung aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen (bitte nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage bzw. Art der Entschädigung, Höhe der Entschädigung, Alter und Anzahl betroffener Kinder sowie Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, von den Bundesländern Informationen über die Gewährung von Entschädigungsleistungen gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes einzuholen, insbesondere über die Zahl der Familien, um so die Wirksamkeit der Regelung beurteilen zu können?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Inanspruchnahme von Entschädigungsleistungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes von Müttern und Vätern aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen?

4

Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen entwickelt, für die seit April 2021 Hartz IV bzw. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt wurden (bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?

5

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt hat, deren Eltern Kurzarbeitergeld erhielten (wenn ja, bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen)?

a) Liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Kurzarbeitergeld entwickelt hat, in deren Haushalten Kinder bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt wurden (bitte nach Monaten und Bundesländern und wenn möglich nach Alleinerziehenden aufschlüsseln)?

b) Wird bei der Gewährung des Kurzarbeitergelds statistisch erfasst, ob der reguläre oder der erhöhte Leistungssatz gewährt wird, weil im betreffenden Haushalt Kinder zu berücksichtigten sind? Wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger seit März 2020 entwickelt? Wenn nein, wieso werden diese Angaben, die relevant für die Wirksamkeit des Kurzarbeitergelds sind, nicht einheitlich erfasst?

6

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt hat, deren Eltern Arbeitslosengeld I erhielten (wenn ja, bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen)?

Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I seit April 2021 (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/31796) entwickelt hat, in deren Haushalten Kinder bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I berücksichtigt wurden (bitte nach Monaten und Bundesländern und wenn möglich nach Alleinerziehenden aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit Juli 2021 entwickelt, für die Kinderzuschlag gewährt wurde (bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?

8

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die Wohngeldstatistik 2020 vor, und wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt, deren Eltern Wohngeld erhielten (bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit dem zweiten Quartal 2021 entwickelt, für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt wurden (bitte nach Quartalen und Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) seit April 2021 entwickelt (bitte nach Art der BuT-Leistung, Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?

11

Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für die Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt (bitte nach Bundesländern, Rechtskreis, bewilligten und abgelehnten Anträgen aufschlüsseln)? Wie hoch war die durchschnittliche Bewilligungshöhe (bitte nach Bundesländern, Rechtskreis aufschlüsseln)?

12

Liegen der Bundesregierung mittlerweile detailliertere Informationen zur Gewährung von Lohnersatzleistungen nach dem Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vor im Kontext der Corona-Krise (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/31796)?

a) Wenn ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt, deren Eltern Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen erhielten (bitte nach Monaten und Bundesländern, Anzahl der in Anspruch genommenen Tage sowie wenn möglich dem Anteil von Alleinerziehenden aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der Versicherten entwickelt hat, für die Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen gewährt wurde (bitte nach Monaten und Bundesländern, Anzahl der in Anspruch genommenen Tage und wenn möglich dem Anteil von Alleinerziehenden aufschlüsseln)?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Verteilung der in Anspruch genommenen Tage zwischen Müttern und Vätern?

13

Welche weiteren neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Armutslagen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise und deren Entwicklung vor (bitte detailliert ausführen)?

14

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich psychischer Belastungen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien in Abhängigkeit von der sozialen Lage vor, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich zusätzlicher Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

Berlin, den 3. März 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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