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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fördermittelvorzug und Verwendung im Rahmen des Strukturwandels

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.03.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/80004.03.2022

Fördermittelvorzug und Verwendung im Rahmen des Strukturwandels

der Abgeordneten Caren Lay, Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen des beschlossenen Ausstiegs aus der Kohleverstromung und des damit eingeleiteten Strukturwandels in den betroffenen Revieren wurden Förderprogramme und Modellvorhaben zur Umsetzung eingerichtet.

Fraglich ist nun, inwieweit diese Modellvorhaben und Programme bislang genutzt wurden, und wenn ja, in welchem Umfang. Zudem ist zu fragen, wie die Bundesregierung den bisherigen Beitrag zum Strukturwandel mittels der genannten Programme einschätzt und welchen Einfluss die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Festlegung auf einen Vorzug des Kohleausstiegs auf „idealerweise“ 2030 hat.

Bei einem Besuch in Sachsen vom 18. bis 21. Januar 2022 äußerte der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, zudem, dass bei einem beschleunigten Kohleausstieg auch Fördermittel vorgezogen werden müssten (Energie: Ostbeauftragter: Fördergelder für Strukturwandel vorziehen, ZEIT ONLINE). Zudem äußerte er, dass bei geänderter Sachlage neu über die Verwendung der Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU nachgedacht werden könnte (Kohleausstieg: „Fördermittel müssen vorgezogen werden“, SäZ Online, Absatz 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den Strukturwandel durch den laut Koalitionsvertrag geplanten, vorgezogenen Kohleausstieg auf „idealerweise“ 2030?

2

Plant die Bundesregierung einen Vorzug der Fördermittel im Rahmen des beschlossenen Kohleausstiegs bzw. eine Anpassung der Förderperioden angesichts des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels des Vorzugs des Kohleverstromungsausstiegs auf „idealerweise“ 2030?

3

Wenn ja, bis wann legt die Bundesregierung einen entsprechenden Plan zum Vorzug der Fördermittel vor?

4

Plant die Bundesregierung, zum zielgerichteten Einsatz der Fördermittel für den Strukturwandel im Rahmen des Kohleausstiegs, kernbetroffene Gebiete zu definieren?

Wenn ja, nach welchen Kriterien soll die Kernbetroffenheit ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Tatsache umzugehen, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt, Anfang 2022, zahlreiche geplante Strukturwandelhilfen durch Projekte gebunden und einige Förderprogramme bereits ausgeschöpft sind (Kohlegelder für die Lausitz bis 2026 ausgereizt, Wirtschaft-in-Sachsen)?

6

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel für den Strukturwandel nicht, wie teilweise bislang, in konsumtive Ausgaben und sogenannte Sowieso-Projekte fließen (Ifo-Institut kritisiert bisherige Verwendung der Strukturwandel-Hilfen, rbb) und stattdessen, wie u. a. von der Lausitzrunde gefordert (Forderungen Lausitzrunde), neue Industriearbeitsplätze entstehen?

7

Erwägt die Bundesregierung eine Revidierung zur Übereinkunft mit den Ländern Sachsen und Brandenburg über die Verwendung der Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union?

8

Wenn nein, welche Veränderungen der Sachlage über die Beschleunigung des Kohleausstiegs von 2038 auf „idealerweise“ 2030 müssen vorliegen, um aus Sicht der Bundesregierung eine Revidierung der Entscheidung zur Verwendung der JTF-Mittel zu veranlassen?

9

Wenn nein, mit welchen Förderarmen für den Strukturwandel und mit welchen für die Förderperioden geplanten Mitteln werden die Mittel des europäischen Just Transition Fund (JTF) für Brandenburg und für Sachsen verrechnet?

10

Wie viele Anträge wurden seit dem Start des Förderprogramms „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ aufgeteilt nach Bundesländern eingereicht (bitte nach Förderantragssteller, Kurzbeschreibung des Projektes, Revier, Förderzeitraum, Fördersumme, Bewertung durch die Bundesländer – mit jeweilig zuständiger Stelle, Anzahl der zu schaffenden bzw. der beantragten Personalstellen durch Projektantrag – aufschlüsseln)?

11

Welche beantragten Projekte wurden bisher nicht bewilligt, und warum nicht (bitte Projekte, Grund der Ablehnung und Braunkohlerevier angeben)?

12

Wie lang ist im Durchschnitt der Bearbeitungszeitraum von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Förderung (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

13

Wie viele Bundesmittel waren 2021 für das Förderprogramm vorgesehen? Wie hoch sind die geplanten Bundesmittel für 2022 und die folgenden Jahre?

14

Welche wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (beispielsweise vorhandene Cluster, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner) besitzen die in der engeren Auswahl befindlichen Großforschungsprojekte (Vier Projekte aus Sachsen in Endauswahl für neue Großforschungszentren in Mitteldeutschland, MDR) im Mitteldeutschen Revier und im Lausitzer Revier?

15

Wie ist der Bearbeitungsstand bei den weiteren Förderprogrammen und Maßnahmen nach § 17 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)?

Wie wird im Rahmen der Förderprogramme sichergestellt, dass über die Förderprogramme finanzierte Personalmittel auch für Folgeanträge in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen?

16

Welcher Finanzrahmen bzw. welches Budget ist für die einzelnen Förderprogramme und Maßnahmen nach § 17 InvKG im Zeitraum von 2021 bis 2026 vorgesehen (bitte nach Revieren und Bundesländern aufteilen)?

17

Wie wird im Rahmen der Förderprogramme nach § 17 InvKG sichergestellt, dass über die Förderprogramme finanzierte Personalmittel auch für Folgeanträge in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen?

18

Wie wird grundsätzlich die Anschlussfähigkeit der Investitionsprojekte aus dem Bundesarm für den Strukturwandel in der Region sichergestellt?

Welche Schnittstellen existieren bei der Umsetzung der Bundesprojekte zur Kommunalpolitik und zu regionalen Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft?

19

Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der Bundesprojekte stärker mit regional- bzw. lokalspezifischen Projekten bzw. Initiativen verzahnt werden?

20

Können bereits vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium gefasste Beschlüsse zu geplanten Maßnahmen nachträglich korrigiert werden, wenn mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

21

Wann werden die Mittel für die Förderiode 2 im Arm 1 (2027 bis 2033) den Ländern zur Verfügung gestellt?

22

Wann werden die Mittel für die Förderperiode 3 im Arm 1 (2033 bis 2038) den Ländern zur Verfügung gestellt?

23

Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die Einteilung in Förderperioden im Arm 1 ganz wegfallen zu lassen?

24

Wann müssen die Mittel für die erste Förderperiode im Arm 1 ausgegeben sein?

25

Welche unterschiedlichen Entscheidungs- und Beteiligungsgremien existieren, bzw. welche Verfahren zur Projektauswahl bzw. Mittelvergabe nach Kapitel 1 InvKG werden in den einzelnen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt?

26

Welche Institutionen bzw. Akteurinnen und Akteure haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Bundesland (aufgeteilt nach Gremien) aktives Stimmrecht bzw. nur beratende Funktion?

27

Wie wird die unterschiedliche Beteiligung (aktives Stimmrecht bzw. beratend) nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, und hat die Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, seitens des Bundes den Bundesländern Vorgaben zur Ausgestaltung zu machen, bzw. plant die Bundesregierung solche Vorgaben?

28

Wie muss das Förderkriterium „Zusätzlichkeit der Maßnahme“ durch die Länder für Landesmaßnahmen bzw. kommunale Projekte nachgewiesen werden?

29

Inwieweit erfüllen die bislang dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgelegten Projekte die in § 4 Absatz 2 InvKG genannten Auswahlkriterien (bitte die Anzahl der bislang vorgelegten Projekte und die Fördersumme pro Auswahlkriterium, unterteilt nach Revieren und Bundesländern, angeben)?

30

Welche geplanten Projektinhalte, Fördersummen, Investitionsvolumen und Zeiträume liegen für die 62 geplanten IPCEI-Projekte Wasserstoff (IPCEI = Important Project of Common European Interest) vor (wenn vorhanden, bitte eine detaillierte Projektliste angeben)?

31

Treffen Medienberichte (Die Stahl- und die Chemiebranche kämpfen um staatliche Förderung, Handelsblatt) zu, wonach die Gesamtkosten der eingereichten IPCEI-Projekte die bislang eingestellte Fördersumme übertreffen?

Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt das weitere Auswahlverfahren?

32

Wie erfolgt die weitere Projektqualifizierung der IPCEI-Projekte?

Wann, in welchem zeitlichen Rahmen und nach welchen Kriterien wird das passieren?

33

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund des vorgezogenen Kohleausstiegs und der damit verbundenen zeitlichen Konvergenz mit der Umsetzung der IPCEI-Projekte, die besonderen Potentiale der Kohlereviere in Bezug auf Flächen, Fachkräfte und vorhandene Akzeptanz für industrielle Wertschöpfung zu berücksichtigen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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