Journalismusforschung am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Norbert Kleinwächter, Barbara Lenk, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Joanna Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Für jeden demokratischen Staat stellt der Journalismus eine wichtige Institution dar. Dank der Arbeit von Journalisten können sich die Staatsbürger umfangreich informieren. Das Grundgesetz schützt in Artikel 5 das Recht für jeden, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Fragen nach Ethik und Qualität in der Berichterstattung sorgen immer wieder für Diskussionen. In Deutschland gibt es einen Pressekodex, der 1973 vom Deutschen Presserat herausgegeben wurde (https://www.presserat.de/pressefreiheit.html, Zugriff 23. Februar 2022). Er stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung für die journalistische Arbeit dar (https://www.presserat.de/pressekodex.html, Zugriff 23. Februar 2022).
Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) wurde nach eigenen Angaben am 1. Juni 2020 gegründet. Es ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Institut, das in zehn Bundesländern Abteilungen unterhält (https://www.fgz-risc.de/das-forschungsinstitut/ueber-das-forschungsinstitut-gesellschaftlicher-zusammenhalt, Zugriff 23. Februar 2022).
Am Standort Hamburg des FGZ forscht das Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut) im Rahmen des Teilprojektes unter dem Titel „Was Journalisten wollen und sollen. Die Transformation der Journalismus/Publikum-Beziehung und ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Das Projekt gehört zum Forschungsprogramm „FP1 – Transformation öffentlicher Kommunikation“, das eine Laufzeit von 2020 bis 2024 hat. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist als Drittmittelgeber ausgewiesen (https://leibniz-hbi.de/de/projekte/was-journalisten-wollen-und-sollen, Zugriff 23. Februar 2022).
Das Institut gab im Oktober 2021 das Impulspapier „Zusammenhaltssensibler Journalismus“ heraus (https://www.hans-bredow-institut.de/de/publikationen/zusammenhaltssensibler-journalismus, Zugriff 23. Februar 2022).
Im Kuratorium des Hans-Bredow-Instituts sitzen neun Mitglieder aus Ministerien, Behörden und dem Mediensektor, darunter neben Oliver Schenk, der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien tätig ist, auch Dr. Maximilian Müller-Härlin als Vertreter eines Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden (https://www.hans-bredow-institut.de/de/institut/organisation_finanzierung_geschichte). „Das Kuratorium stellt das Aufsichtsgremium des Leibniz-Instituts für Medienforschung│Hans-Bredow-Institut (HBI) dar, […]. Das Kuratorium berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung sowie die Wahrung des Stiftungszweckes. Es hat ein umfassendes Informationsrecht“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Förderung erhält nach Kenntnis der Bundesregierung der Standort Hamburg des FGZ?
Wie hoch ist die Förderung des Bundes für den Standort Hamburg seit dem Bestehen 2020 (bitte nach Forschungsprogrammen und einzelnen Projekten aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben hat das FGZ am Standort Hamburg, bzw. in welcher Rolle ist es dort angesiedelt?
Welche Forschungsprojekte werden durch den Bund über das FGZ am Standort Hamburg gefördert?
Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchem Verfahren sind die Förderungen bewilligt worden?
Was ist das konkrete Ziel der jeweiligen Förderung?
Wer ist für die Bewilligung der Fördermittel am FGZ auf welcher Rechtsgrundlage zuständig?
Wer erstellt die Kriterien für die Mittelvergabe, und wie werden diese erstellt?
Warum wurde die Stadt Hamburg als Standort in Bezug auf die Förderung ausgewählt?
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem FGZ und dem Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut strukturiert?
Wer hat den Forschungsauftrag für das o. g. Impulspapier nach welchem Verfahren, nach Maßgabe welcher Kriterien und in welcher Höhe erteilt (bitte die Rechtsgrundlagen nennen)?