Qualität von Lärmschutzwänden an Schienenstrecken der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann, Dirk Brandes und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Thema Lärmsanierung, das heißt, ein besserer Schutz von Anwohnern gegen die von Zügen, besonders des Schienengüterverkehrs, verursachten Abroll- und Bremsgeräusche durch passive Maßnahmen wie die Errichtung von Lärmschutzwänden, nimmt eine hohe Priorität ein. In den vergangenen 20 Jahren sind hierfür rund 1,7 Mrd. Euro aufgewandt worden. Hinsichtlich der Qualität verbauter Lärmschutzwände gibt es zwischen Herstellern, Bauunternehmen, Gutachtern und der DB Netz AG unterschiedliche Einschätzungen (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-pfuschvorwuerfe-gegen-zulieferer-gefahr-fuer-leib-und-leben-a-b777d280-3774-411c-abcf-f6c6cd3983f4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch waren die Investitionen der DB Netz AG in passive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände u. a. in den Jahren 2011 bis 2021?
Wie viele Kilometer Bahnstrecken wurden im Zeitraum von 2011 bis 2021 „lärmsaniert“, und wie viele davon erfolgten aufgrund genehmigungsrechtlicher Auflagen und wie viele aufgrund freiwilliger Maßnahmen?
Wurden diese Investitionen durch Eigenmittel der DB Netz AG getätigt oder handelt es sich überwiegend um seitens des Bundes zur Verfügung gestellte Drittmittel (z. B. Baukostenzuschüsse)?
Wurde seitens einer Bundesbehörde ein Monitoring über die Qualität der gelieferten Produkte, Erfüllung der Ausschreibungskriterien und Ergebnisse der Maßnahmen durchgeführt?
Ist der Bundesregierung ein Gutachten zur Qualitätsbestimmung von gelieferten und verbauten Produkten des Herstellers F. bekannt, das seitens der DB Netz AG beauftragt und im Jahr 2021 von Prof. Dr. H. der RWTH Aachen erstellt wurde (vgl. Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Leitet die Bundesregierung einen Handlungsbedarf aus dem Ergebnis des Gutachtens ab (vgl. Frage 5)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens der DB Netz AG die Compliance-Abteilung oder die interne Revision mit Ausschreibungen und Lieferverträgen befasst war, und wenn ja, was ist das Ergebnis?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte von Unternehmen, die mit der Montage der gelieferten Lärmschutzwände beauftragt worden sind, gegen bestimmte Produkte und Hersteller, und wenn ja, sind Informationen der Fragesteller zutreffend, dass aufgrund der Qualität gelieferter Produkte vor einer „Gefahr für Leib und Leben der am Schienenverkehr Beteiligten und der unmittelbaren Anwohner“ gewarnt worden ist (vgl. Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gab es seitens der DB Netz AG Haftungsfreistellungen oder ähnliche Zugeständnisse für Unternehmen, die mit der Montage von Lärmschutzwänden beauftragt worden sind?
Ist seitens der DB Netz AG der Vorstand der DB AG über die Thematik informiert worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?