Förderprogramm Innovationskompetenz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/143)
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf Bundestagsdrucksache 20/143 hat die Bundesregierung grundsätzliche Fragen zum Förderprogramm Innovationskompetenz beantwortet. Das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM) zur FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems der Bundesrepublik Deutschland (https://www.innovationskatalog.de/IK/Navigation/DE/Foerderprogramm/foerderprogramm.html). Die Fragesteller sprechen sich für das Förderprogramm aus, stellen jedoch eine gewisse Intransparenz fest und bitten aus diesem Grund um die Klärung einiger Sachverhalte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch waren nach Wissen der Bundesregierung die tatsächlichen Rückzahlungen, die auf zu beanstandende Verwendungsnachweise zurückzuführen sind (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Wie hoch waren nach Wissen der Bundesregierung die tatsächlichen Rückforderungen, die auf zu beanstandende Verwendungsnachweise zurückzuführen sind (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Warum stiegen nach Wissen der Bundesregierung die Zinsforderungen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren auf fast das Zehnfache an (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Wie hoch sind nach Wissen der Bundesregierung die Zinsforderungen insgesamt (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Wie hoch sind nach Wissen der Bundesregierung die Zinsrückzahlungen insgesamt (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Woraus resultiert nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg der verspäteten Vorlagen der Verwendungsnachweise (Verweis auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?
Wie wird die verspätete Vorlage von Verwendungsnachweisen nach Wissen der Bundesregierung sanktioniert (Verweis auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/143)?