Lärmschutzmaßnahmen des Teilstücks der Autobahn 49 zwischen Stadtallendorf und Homberg/Ohm
des Abgeordneten Uwe Schulz und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Eines der größten Straßenbauprojekte in Hessen ist sicherlich der Bau der Autobahn 49 (A 49). Auf einer Länge von über 17 Kilometern wird dieses Teilstück von der Anschlussstelle (AS) Stadtallendorf Nord bis zur Autobahn 5 geführt und führt somit zu einem vierstreifigen Lückenschluss im deutschen Autobahnnetz (https://www.hna.de/lokales/melsungen/millionen-strassenbau-toppt-alles-12127582.html).
Bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung einer Autobahn gibt es gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Lärmschutz.
„Nach dem Vermeidungsgrundsatz sind Verkehrswege so zu planen, dass unzumutbare Lärmimmissionen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden können“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/681372/f800fd41848cdcc030a63c5e0e16332a/WD-5-120-19-pdf-data.pdf).
„Erst wenn auf Ebene der Planung kein hinreichender Lärmschutz verwirklicht werden kann, werden Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes ergriffen“ (ebd.).
Aufgrund dieser Regelungen richtet sich der Fokus schon in der Planungsphase als auch in der konkreten Bauumsetzung auf Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr. Der Minderung des Verkehrslärms und anderer Geräuschquellen sollte daher nach Auffassung der Fragesteller oberste Priorität eingeräumt werden.
In diesem Zusammenhang schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz zwingend vor, dass die nach Gebietsnutzungen gestaffelten und festgelegten Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind.
„Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Art von Straßenoberbau wurde in der ursprünglichen Berechnung der Planungsphase der A 49 auf dem Teilstück zwischen Stadtallendorf und Homberg/Ohm in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen, Lärmschwellen oder anderer Geräuschquellen nach Kenntnis der Bundesregierung einbezogen oder berücksichtigt?
Wird der Straßenoberbau auf dem Teilstück zwischen Stadtallendorf und Homberg/Ohm, so wie in der Planungsphase berechnet, nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin verbaut, oder muss, aufgrund geänderter Vorgaben ein anderer, vielleicht leiserer Straßenoberbau verwendet werden?
Sofern ein anderer Straßenoberbau auf dem beschriebenen Teilstück der A 49 aufgrund geänderter Vorgaben gegenwärtig verwendet wird, um welchen Straßenoberbau handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, und warum wurde ein anderer Straßenoberbau verwendet?
Sind die ursprünglichen Berechnungen in Bezug auf die Immissionsgrenzwerte (Lärmschutz) des beschriebenen Teilstücks der A 49 nach Kenntnis der Bundesregierung noch aufrecht, oder mussten neue Berechnungen aufgrund rechtlicher Änderungen erstellt werden (bitte in Bezug auf die Immissionsgrenzwerte unter Berücksichtigung der ursprünglichen Berechnungen ausführlich beantworten)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem beschriebenen Teilstück der A 49 ein sog. Flüsterasphalt verbaut?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostensteigerung auf dem abgefragten Teilstück der A 49, wenn der sog. Flüsterasphalt Verwendung finden würde, im Vergleich zur gegenwärtig vorgesehenen Asphaltdeckschicht?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bautechnische Haltbarkeit einer Betondecke, von normalem Asphalt und von sog. Flüsterasphalt angesetzt?
Wie verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlauf der Isophonen im Bereich der Kammhöhe zwischen Appenrod und Homberg/Ohm durch die Höherlegung der A 49 in diesem Bereich, und ändert sich dadurch der Lärmpegel?
Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostensteigerung, wenn auf der Kammhöhe zwischen Appenrod und Homberg/Ohm eine Lärmschutzwand gebaut würde (pro Meter oder Kilometer Lärmschutzwand)?
Hat der Kreis Vogelsberg (Hessen) nach Kenntnis der Bundesregierung Lärmschutzmaßnahmen am abgefragten Teilabschnitt der A 49 beantragt, und wenn ja, welche, und wie hat die hessische Landesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich entschieden (bitte nach beantragten Lärmschutzmaßnahmen und deren Kosten aufschlüsseln)?
Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im abgefragten Teilstück der A 49 beantragt, bewilligt und verbaut (bitte nach beantragten Lärmschutzmaßnahmen, Standorten und deren Kosten aufschlüsseln)?