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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Inhalt und Zustandekommen der Neufassung der Heizkostenverordnung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/663)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

29.03.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/98614.03.2022

Inhalt und Zustandekommen der Neufassung der Heizkostenverordnung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/663)

der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD Inhalt und Zustandekommen der Neufassung der Heizkostenverordnung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/663)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie sollen Vermieter bzw. Eigentümer von kleineren vermieteten Mehrfamilienhäusern (insbesondere Zwei- oder Dreifamilienhäusern mit Wohnungen unterschiedlichen Zuschnitts) den „Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie“ im Sinne des § 6a Absatz 3 Nummer 4 der Heizkostenverordnung ermitteln, wenn sie kein Ableseunternehmen beauftragt haben?

2

Wird es nach Auffassung der Bundesregierung Vermietern bzw. Eigentümern von kleineren vermieteten Mehrfamilienhäusern unter der Geltung der neuen Heizkostenverordnung überhaupt noch möglich sein, ihre Immobilien selbstständig zu verwalten, insbesondere ordnungsgemäße Heizkostenabrechnungen zu erstellen, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen?

3

Wie kann die Bundesregierung Rechtspflichten für Vermieter bzw. Eigentümer festlegen, wenn sie keine Kenntnis darüber hat, ob die benötigten Dienstleistungen am Markt in ausreichendem Maße und insbesondere auch außerhalb nach Auffassung der Fragesteller quasi-monopolistischer Strukturen verfügbar sind (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/663)?

Berlin, den 11. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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