Gastbeitrag der heutigen Bundesministerin des Innern und für Heimat in der Publikation einer linksextremistisch beeinflussten Organisation und mögliche Auswirkungen auf ihre Amtsführung
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie erst Anfang Februar 2022 durch zahlreiche Medienberichte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde, veröffentlichte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, im Juli 2021 als damalige Vorsitzende der Fraktion der SPD im Hessischen Landtag einen Gastbeitrag mit dem Titel „NSU 2.0 aufgeklärt“ im Online-Magazin „antifa“ der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/abgrenzungsproblem-faeser-schrieb-fuer-verfassungsfeindliches-blatt-79048210.bild.html).
Laut dem bayerischen Verfassungsschutzbericht 2020 ist die VVN-BdA die „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“. Auf Seite 258 wird weiter ausgeführt: „Anlassbezogen arbeitet sie auch mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt. Auf dem 23. Parteitag der DKP richtete die VVN-BdA eine Grußbotschaft an die Freundinnen und Freunde der DKP“ (https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb-2020_210414.pdf).
Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet die VVN-BdA und stuft in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 28. Mai 2015 die VVN-BdA als Vereinigung ein, bei der „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vorliegen. Der Senat führt in seiner Antwort weiter aus: „Die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes« (VVN) wurde seit 1950 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet. 1971 fusionierten VVN und »Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V.« (BdA) zur Organisation VVNBdA, die seitdem auch vom LfV beobachtet wird. Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) beobachtet das LfV Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die VVN-BdA, in der Extremisten und Nicht-Extremisten zusammenarbeiten, ist eine Organisation, die insbesondere auf Funktionärsebene unter orthodoxkommunistischem Einfluss steht. Vor dem Hintergrund seiner ideologischen Positionierung, der anlassbezogenen Zusammenarbeit mit Linksextremisten im Aktionsfeld Antifaschismus und der Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) liegen bei der VVN-BdA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor“ (21/1364 – https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/49559/extremismus-bekämpft-hamburg-nicht-mit-extremisten-ii-%E2%80%93-steuergelder-f%C3%BCr-beobachtungsobjekte-des-verfassungsschutzes-.pdf ).
Die staatliche Behörde Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die der Fachaufsicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) untersteht, äußert sich in ihrem Online-Dossier zum Thema „Antifaschismus als Thema linksextremistischer Agitation, Bündnispolitik und Ideologie – Eine Analyse zu ideengeschichtlichen Hintergründen und strategischen Funktionen eines Kampfbegriffs“ ebenfalls zur VVN-BdA und stuft diese als linksextremistische Organisation ein, die sich des „Antifaschismus“ als Agitationsthema zur Gewinnung von gesellschaftlicher Anerkennung bedient. So sollten etwa über Veranstaltungen oder gemeinsame politische Erklärungen zumindest zeitweise Bündnisse mit Vertretern demokratischer Parteien oder Organisationen erzielt werden, um die Abgrenzung zwischen linken Demokraten und Extremisten zu erodieren. Die bpb weist auch ausdrücklich darauf hin, dass VVN-BdA – bzw. VVN vor der Namenserweiterung – 1947 überwiegend von Kommunisten gegründet wurde, bis zum Zusammenbruch des SED-Regimes finanzielle Mittel aus der DDR zur Aufrechterhaltung des Apparats erhielt und auch nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes von orthodox-kommunistischen Kräften an der Spitze dominiert werde (https://www.bpb.de/politik/extremismus/linksextremismus/33612/antifaschismus?p=all, aufgerufen am 9. Februar 2022).
Die Bundesregierung beantwortet eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu der dieser nach Ansicht der Fragesteller offenkundig nahestehenden VVN-BdA (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/19063) wie folgt: „Nach sorgfältiger Prüfung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV kann eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Beobachtung der VVN-BdA nicht erfolgen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“
In einer Antwort der Hessischen Landesregierung vom 3. Juli 2020 (Landtagsdrucksache 20/2688) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD – die damalige Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser wird namentlich an erster Stelle genannt – wird auf eine entsprechende Frage zur VVN-BdA wie folgt ausgeführt: „Die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten« (VVN-BdA) gilt als eine der ältesten Organisationen im Themenfeld des Antifaschismus und wird vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen als linksextremistisch beeinflusst bewertet. Für den bayerischen Landesverband der VVN-BdA wurde diese Einschätzung auch durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Februar 2018 (Az. 10 ZB 15.795) bestätigt.“
Der damaligen hessischen SPD-Fraktionsvorsitzenden und jetzigen Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, muss demzufolge zweifellos bekannt gewesen sein, dass es sich bei der VVN-BdA um eine Organisation handelt, die auch vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und von diesem als linksextremistisch beeinflusst bewertet wird. Dennoch wählte sie nur ein Jahr später gerade dessen Online-Verbandsmagazin für einen Gastbeitrag aus.
Gerade auch im Hinblick auf die mehrfachen Äußerungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu den Corona-Protesten, in denen sie die Kritiker der Corona-Maßnahmen immer wieder dazu aufruft, sich von Extremisten abzugrenzen – ausdrücklich angesprochen wird allerdings ausschließlich eine Abgrenzung gegenüber Rechtsextremisten (https://www.rnd.de/politik/faeser-zu-corona-demos-teilnehmer-sollten-sich-fragen-mit-wem-sie-auf-die-strasse-gehen-IQ7KVEYL75KGRBHOXPLTDNAMKI.html, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-massnahmen-proteste-demonstrationen-faeser-100.html, aufgerufen am 9. Februar 2022) –, wirft die Einstellung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die qua Amt auch „Verfassungsministerin“ ist, insbesondere hinsichtlich des ihrem Bundesministerium unterstellten Bereichs der Beobachtung und Bekämpfung jeglicher Art des verfassungsfeindlichen Extremismus, nach Auffassung der Fragesteller die Frage auf, ob sie sich nicht einseitig auf die für sich genommen richtige Bekämpfung des Rechtsextremismus fokussiert, während sie die Bekämpfung des verfassungsfeindlichen Linksextremismus nicht nur vernachlässigt, sondern bewusst unterlässt.
In diese Richtung weist auch die Stellungnahme der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser vom 6. Februar 2022 auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“, mit der sie auf den in diversen Medien erhobenen Vorwurf reagiert, dass sie in dem Online-Magazin einer linksextremistisch beeinflussten Organisation einen Gastbeitrag veröffentlich habe: „Die von der »Jungen Freiheit«, der AfD und anschließend der BILD-Zeitung und CDU-Abgeordneten erhobenen Vorwürfe sind durchschaubar. Ich habe immer klare Kante gegen Rechtsextremismus und alle Feinde der offenen Gesellschaft gezeigt – und werde das auch weiterhin tun“ (https://twitter.com/NancyFaeser/status/1490244512219906049?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1490244512219906049%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fjungefreiheit.de%2Fpolitik%2Fdeutschland%2F2022%2Ffaeser-druck-gastbeitrag%2F, aufgerufen am 9. Februar 2022).
Auf den Vorwurf einer mangelnden Abgrenzung und bewussten Nähe zum Linksextremismus reagiert die „Verfassungsministerin“ und oberste Dienstherrin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) damit, dass sie sich immer klar „gegen Rechtsextremismus und alle Feinde der offenen Gesellschaft“ positioniert habe (ebd.). Eine angesichts des Anlasses nicht nur notwendige, sondern nach Auffassung der Fragesteller unabdingbare ausdrückliche Distanzierung vom Linksextremismus unterbleibt auch hier. Stattdessen rechtfertigt und bekräftigt die amtierende Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser noch einmal ausdrücklich ihre damalige Entscheidung, einen Gastbeitrag für eine linksextremistisch beeinflusste und von diversen Verfassungsschutzämtern beobachtete Organisation geschrieben zu haben. Eine ausdrückliche öffentliche Benennung des Linksextremismus als Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist den Fragestellern bislang überhaupt noch nicht bekannt geworden. Die in ihrer Stellungnahme verwendete nebulöse und phrasenhafte Formel „alle Feinde der offenen Gesellschaft“ (ebd.) hat nach Auffassung der Fragesteller nur die Funktion eines Feigenblatts, hinter das sie sich nötigenfalls zurückziehen zu können glaubt.
Nach Auffassung der Fragesteller wirft das geschilderte Verhalten der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser Zweifel an einer verfassungskonformen Ausübung ihres Amtes und hierbei insbesondere an der derzeitigen und künftigen Ausrichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dessen oberste Dienstherrin sie ist, auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im Juli 2021, damals noch als Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD im Hessischen Landtag, einen Gastbeitrag in dem Online-Magazin „antifa“ der linksextremistisch beeinflussten und von diversen Verfassungsschutzämtern beobachteten „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) veröffentlicht hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Sind der Bundesregierung weitere, über den geschilderten Gastbeitrag hinausgehende, Verbindungen oder Kontakte der Bundesministerin des Innern zu der linksextremistisch beeinflussten Organisation VVN-BdA oder einzelnen Angehörigen dieser Organisation bekannt, und wenn ja, welche (diese Verbindungen oder Kontakte gegebenenfalls bitte im Einzelnen nach Art, Zeitpunkt bzw. Zeitraum, Intensität etc. möglichst genau darlegen)?
Sind der Bundesregierung Verbindungen oder Kontakte der Bundesministerin des Innern zu weiteren Organisationen oder Einzelpersonen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder einem der Landesämter für Verfassungsschutz dem Phänomenbereich „Linksextremismus“ zugeordnet werden, bekannt, und wenn ja, welche (diese Verbindungen oder Kontakte gegebenenfalls bitte im Einzelnen nach Art, Zeitpunkt bzw. Zeitraum, Intensität etc. möglichst genau darlegen)?
Ist oder war Bundesinnenministerin Nancy Faeser Mitglied der VVN-BdA oder einer anderen linksextremistisch beeinflussten oder linksextremistischen Organisation und/oder hat sie derartige Organisationen wie insbesondere auch die Rote Hilfe (vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/linksextremismus/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html) in der Vergangenheit aktiv gefördert, z. B. durch Spenden, Teilnahme an Veranstaltungen, Einladungen, Veröffentlichung von Beiträgen etc. (bitte gegebenenfalls nach Zeiträumen, etwaigen Mitgliedschaften und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln)?
Hatte die Bundesregierung und insbesondere Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Ernennung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Kenntnis von der Veröffentlichung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Beitrags von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Online-Magazin der VVN-BdA, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Hält die Bundesregierung unter Beachtung der Bedeutung des Amtes der Bundesministerin des Innern und für Heimat und ihrer Funktion als Vorgesetzte der Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes eine öffentliche Klarstellung in Bezug auf etwaige aktive oder ehemalige Mitgliedschaften oder Bezüge von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu Organisationen, die dem Phänomenbereich Linksextremismus zugeordnet werden können, für erforderlich, und wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Regelanfrage der Fraktion der AfD zu Angriffen auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate der AfD neuerdings nicht mehr die Rede ist von einem „Aktionsfeld Antifaschismus“ und sich in diesem Feld bewegenden „gewaltorientierte(n) Linksextremisten“, und zählt die Bundesregierung nach wie vor derartige Angriffe zum „Aktionsfeld Antifaschismus“ (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/674, Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/30001 oder Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21509)?
Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Regelanfrage der Fraktion der AfD zu Angriffen auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate der AfD neuerdings nicht mehr die Rede ist von „Brandstiftungen und Sachbeschädigungen an Einrichtungen und Fahrzeugen der Partei (der AfD; Anmerkung der Fragesteller) und ihrer Mitglieder“ sowie von „tätlichen Angriffen“ auf Mitglieder der AfD, mithin konkrete Formen strafrechtlich relevanter Angriffe von Linksextremisten auf die AfD und deren Mitglieder auch konkret benannt werden, sondern stattdessen nur sehr vage und sprachlich abschwächend „Die Bundesregierung kann weiterhin grundsätzlich nicht ausschließen, dass der jeweiligen Tatmotivation eine entsprechende Zielrichtung zugrunde liegt“ geantwortet wird (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/674, Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/30001 oder Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21509)?
Plant die Bundesregierung hinsichtlich der vorgenannten Fragestellungen weitere Aufklärungsmaßnahmen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf die äußerst sicherheitssensible Tätigkeit und Leitung des Bundesinnenministeriums durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser?
Sind Maßnahmen für den Fall vorgesehen, dass ein Angehöriger der Sicherheitsorgane, namentlich des BfV, des Bundeskriminalamtes (BKA) oder der Bundespolizei in der Vergangenheit einen Gastbeitrag in der Publikation einer linksextremistisch beeinflussten Organisation, z. B. bei der VVN-BdA, zum Thema Rechtsextremismus publiziert hat und dies der Bundesregierung erst nachträglich bekannt wird, und wenn ja, welche? Sind dienstrechtliche Konsequenzen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte die Bandbreite der möglichen Konsequenzen unter Nennung der Rechtsgrundlagen darlegen), und falls keine Konsequenzen vorgesehen sind, warum nicht?