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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Radikalisierung von Klimaprotestgruppen im Jahr 2022

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.04.2022

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/99115.03.2022

Mögliche Radikalisierung von Klimaprotestgruppen im Jahr 2022

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge erwägen mehrere Klimaprotestgruppierungen aufgrund des ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Erfolgs von Klimaschutzmaßnahmen durch die Bundesregierung, ihre bisherigen Proteste auf radikalere Aktionsformen auszuweiten (www.rnd.de/politik/klimaschutz-gruene-raf-aktivisten-wollen-radikaler-werden.html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-die-klimaschuetzer-immer-militanter-werden-17816558.html).

Aktivisten der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ wollen künftig Häfen und Flughäfen blockieren sowie Industrieanlagen und andere Maschinen, die den Klimawandel befördern, sabotieren oder zerstören (www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-die-klimaschuetzer-immer-militanter-werden-17816558.html).

Auch eine Sprecherin der Braunkohlegegner „Ende Gelände“, Elia Nejem erklärte, dass ihre Mitstreiter diskutierten, „ihre Aktionsformen zu erweitern“. Elia Nejem versteht darunter, eigenmächtig Anlagen, die den Klimawandel befördern, außer Betrieb zu setzen und so ihre Wirkung zu neutralisieren (www.rnd.de/politik/klimaschutz-gruene-raf-aktivisten-wollen-radikaler-werden-.html).

Dr. Tadzio Müller, einer der Mitgründer der Anti-Braunkohle-Initiative „Ende Gelände“, sprach sich für Sabotageaktionen aus und benutzte dazu Worte wie „Notwehr“ oder „Klima-Notstandsrecht“, um illegale Aktionen zu rechtfertigen. Er sprach in einem Interview von einem „Klima-Notstandsrecht“, was ein fast ins Absolute reichendes Widerstandsrecht begründen würde (www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/klima-initiative-proteste-auf-haefen-und-flughaefen-ausweiten-17819998.html). Wenn die Politik so weitermache, so Dr. Tadzio Müller, werde es „möglicherweise“ eine „grüne RAF“ geben, eine Terrorgruppe also, die Anschläge begehe, um eine strengere Klimapolitik durchzusetzen, auch wenn er selbst gegen Terror und nur für eine „friedliche Sabotage“ sei (www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-die-klimaschuetzer-immer-militanter-werden-17816558.html).

Nach der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ deutet sich auch bei Fridays for Future (FFF) ein Stimmungswechsel an. Die Zeitung zitiert dazu Carla Reemtsma, die Sprecherin der Bewegung: „Unsere Bewegung hat lange davon gelebt, klassische Proteste zu machen. Wir haben dieses Repertoire durchgespielt und sind trotzdem meilenweit von unseren Zielen entfernt. Die logische Konsequenz ist, dass Leute sich fragen, was sie noch tun sollen. Sie werden verschiedenste Mittel ausprobieren. Wir werden deshalb eine Verbreiterung der Protestformen erleben wie bei der ‚Letzten Generation‘“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine Radikalisierung bestimmter Klimaprotestgruppierungen in Deutschland, und wenn ja, hinsichtlich welcher konkreten Gruppierungen, und welche Rolle spielt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Sachen?

2

Hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren Warnungen ihrer Sicherheitsbehörden im Hinblick auf eine Radikalisierung von Klimaprotestgruppierungen erhalten, und wenn ja, wann, von welcher Behörde, mit welchem Inhalt, und bezüglich welcher konkreten Klimaprotestgruppierung?

3

Werden die Radikalisierung von Klimaprotestgruppierungen und die damit verbundenen möglichen Folgen für die Innere Sicherheit auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) durch die Bundesregierung dieses Jahr zeitnah thematisiert, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung das potenzielle Schadensausmaß dieser neuen Protestformen durch Klimaaktivisten, und welchen konkreten Szenarien (z. B. Störung des Flugbetriebs, Behinderung von Rettungseinsätzen, Anschläge auf Kraftwerke) werden dabei als realistisches Szenario betrachtet?

5

Kann die Bundesregierung Gewalt gegen Personen oder eine willkürliche Inkaufnahme der Gefährdung von Leib und Leben bei diesen Protestformen ausschließen?

6

Welche Definition von Terror bzw. Terrorismus jenseits der Einordnung nach dem Strafgesetzbuch legt die Bundesregierung ihrem Handeln ggf. zugrunde, und kann darunter auch die systematisch ausgeübte oder angedrohte Gewalt (möglicherweise unter billigender Inkaufnahme der Gefährdung von Leib und Leben) gegen Sachen im Sinne der Vorbemerkung dieser Anfrage fallen, um eine Regierung oder Bevölkerung politisch gefügig zu machen, und wenn ja, welches Ausmaß müssten solche Gewalthandlungen annehmen, um unter diese Definition zu fallen?

7

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die als Gefährder den Klimaprotestgruppierungen zuzuordnen sind, und wenn ja, wie viele, und welcher Gruppierung werden diese zugeordnet?

8

Wie viele Gefährderansprachen bezüglich Personen welcher Klimaprotestbewegung sind in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt?

9

Wie beurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber der Bundesregierung die Berufung von Sprechern von Klimaprotestbewegungen auf eine Art Klima-Notstandsrecht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) unter dem Aspekt der Nichtakzeptanz der demokratischen Willensbildung in den Parlamenten und bei Wahlen, bzw. sieht die Bundesregierung darin eine verfassungsschutzrechtliche Relevanz, und wenn ja, in welcher Form, und bei welchen konkreten Klimaprotestgruppierungen?

10

Subsumiert die Bundesregierung Straftaten durch Klimaaktivisten in der Regel unter dem Phänomenbereich PMK-links (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), und wenn nein, wie begründet sie dies, bzw. wie sieht dann eine Einordnung in der Erfassungspraxis der Polizei- und Sicherheitsbehörden aus (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/428, wonach sich entsprechend agierende Gruppierungen und Einzelpersonen bestehenden Phänomenbereichen zuordnen lassen)?

11

Welche Voraussetzungen müssten vorliegen, damit ein neuer Phänomenbereich für derartige Gruppierungen (im Sinne von Frage 10) geschaffen wird, weil es zwar Überschneidungen dieser Gruppierungen mit Linksextremisten geben kann, radikalisierte Klimaschützer nach Auffassung der Fragesteller aber nicht notwendigerweise einem linksextremistischen Milieu zuzurechnen sind?

12

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, wie in dem BKA-Bericht Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2020 – Bundesweite Fallzahlen „6. Straftaten im Kontext der „COVID-19-Pandemie“ (siehe S. 10, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/05/pmk-2020-bundesweite-fallzahlen.pdf), auch Klimaproteste zukünftig entsprechend gesondert auszuweisen, und wenn nein, warum nicht?

13

Stuft die Bundesregierung die Organisation Ende Gelände und die Gruppe Aufstand der letzten Generation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als extremistisch ein, und inwieweit begründet sie ihre Auffassung insbesondere unter Berücksichtigung etwaiger Überschneidungen von Personen aus linksextremistischen oder linksextremistisch beeinflussten Gruppierungen (bitte genauer, z. B. auch bezüglich der Anzahl an Personenüberschneidungen und Nennung aller linksextremistischen oder linksextremistisch beeinflussten Gruppierungen, ausführen)?

14

Wie viele und welche Straftatbestände stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in einem unmittelbaren, kausalen Zusammenhang mit Protesten von Ende Gelände seit 2015 und der Gruppe Aufstand der letzten Generation seit deren Gründung (bitte nach Jahren und jeweiliger Gruppierung aufschlüsseln)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Personenpotenzial und jeweiligen extremistischen Personenpotenzial der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gruppierungen sowie zu Extinction Rebellion in Deutschland?

16

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich Zusammenarbeit und Kontakten der Fridays-For-Future-Bewegung mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten anderen Organisationen (bitte nach Veranstaltung, Datum, jeweiliger Organisation und Art der Zusammenarbeit aufschlüsseln)?

17

Wie oft hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung FFF in Interviews, Pressemeldungen oder auf andere Weise mit Ende Gelände oder der Gruppe Aufstand der letzten Generation solidarisiert oder deren Ansichten geteilt (bitte konkret aufschlüsseln)?

18

Grenzt sich die FFF-Bewegung nach Ansicht der Bundesregierung noch in glaubhafter Form von extremistischen Strömungen ab, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Bemühungen derzeit (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2, 4, 6 auf Bundestagsdrucksache 19/21627)?

19

Hat die Bundesregierung ein Erkenntnisinteresse in Bezug auf die Fragen 15 bis 18, und wenn ja, welche Priorität misst sie diesem unter der Berücksichtigung bei, dass gerade auch junge Menschen den Einflüssen solcher Klimaprotestbewegungen ausgesetzt und/oder für deren Ziele besonders empfänglich sind (vgl. www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Studie-Fridays-for-Future-Bewegung-ist-weiblich-und-jung)?

Berlin, den 3. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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