Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/209 führt die Bundesregierung auf, welche Zuwendungsempfänger im Rahmen des EXIST-Forschungstransfers berücksichtigt wurden. Das Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer dient der Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems der Bundesrepublik Deutschland (https://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektantrag/Foerderrichtlinie-EXIST-Forschungstransfer.pdf?__blob=publicationFile). Die Unterstützung von Gründerteams bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung von Entwicklungsarbeiten sehen die Fragesteller als wichtigen Schritt, Zukunftstechnologien in unserem Land weiter zu stärken, und bitten um die Beantwortung weitergehender Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mittelzusage und Mittelauszahlung pro Technologiefeld in den Jahren 2018 bis 2020?
Worin besteht der Unterschied zwischen einer „Kürzung“ und einer „förmlichen Beanstandung“ (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/209)?
In welchem Umfang wurden nach Wissen der Bundesregierung Kürzungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise vorgenommen (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/209; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandung ausweisen)?
In welchem Umfang wurden nach Wissen der Bundesregierung Rückforderungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise vorgenommen (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/209; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandung ausweisen)?
In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche Rückzahlungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise statt (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/209; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandung ausweisen)?
In welchem Umfang ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die sog. Begleitforschung involviert?
Übernimmt das BMWK die Finanzierung der „Begleitforschung“ (Verweis auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/209)?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Haushaltstitel ist sie budgetiert?
b) Wenn nein, wer finanziert die Begleitforschung stattdessen, und in welchem Umfang?