Nebenwirkungen der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut „Berliner Zeitung“ (https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/ueber-die-impfung-gegen-corona-weiss-der-senat-also-auch-sehr-wenig) hat das Paul-Ehrlich-Institut von Ende Dezember 2020 bis Ende November 2021 bundesweit insgesamt 1919 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang im Zusammenhang mit einer COVID-Impfung registriert.
Die Zeitung nimmt weiter Bezug auf eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA, das davon berichtete, dass 15 Prozent der Corona-Geimpften von schweren Nebenwirkungen berichteten. 45 Prozent der Befragten gaben leichte Nebenwirkungen an, und 40 Prozent hatten keine Nebenwirkungen.
Nach § 6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Absatz 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, zu melden.
Treten Nebenwirkungen nach der Impfung auf, werden diese von Ärzten teilweise nicht gemeldet. In Berlin hat der Fall der Opernsängerin Bettina Ranch für Aufsehen gesorgt (https://www.berliner-zeitung.de/opensource/medizin-es-gibt-keine-kontrolle-ob-eine-impfkomplikation-gemeldet-wird-li.184157). Bettina Ranch hatte sich gegen Corona impfen lassen (ebd.). Seitdem leide sie unter schweren Nebenwirkungen: Gesichtslähmung sowie Ataxie (ebd.). Gegen einen der Ärzte erhebt Bettina Ranch schwere Vorwürfe, da er die Nebenwirkungen nach ihrer Aussage nicht an die zuständigen Stellen gemeldet haben soll (ebd.). Dass derartige Fälle keine Einzelfälle sind, bestätigte eine ärztliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe gegenüber der „Berliner Zeitung“ (ebd.). Sie geht von einer erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen, inklusive Todesfolge, nach Impfung aufgrund der „schlechten Meldemoral“ der Ärzte aus (ebd.).
In vielen Bundesländern wird den Bürgern das Impfen gegen das SARS-CoV-2-Virus ohne Termin angeboten. In Berlin z. B. konnte man sich spontan ohne vorherige Terminbuchung beim Drive-in auf dem Parkplatz der Ikea-Filiale in Lichtenberg impfen lassen (https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6781453-958092-berliner-duerfen-ohne-termin-ins-impfzen.html). Wie in diesen Fällen eine ordnungsgemäße Belehrung hinsichtlich möglicher Nebenwirkung sichergestellt sein soll, erscheint den Fragestellern fragwürdig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Liegen der Bundesregierung außer den vom Paul-Ehrlich-Institut erfassten weitere Daten über schwere oder sogar tödliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung vor?
Wenn ja, in welcher Zahl, in welchen Altersklassen, und in welchen Bundesländern?
Hat die Bundesregierung eigene Umfragen, Studien, Daten und/oder andere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben, um mögliche Nebenwirkungen einer Impfung gegen das COVID-19-Virus zu erfassen?
Wenn nein, warum wurde kein Auftrag erteilt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Ärzte ihrer Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 IfSG im Rahmen der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus nachkommen?
Von welchem durchschnittlichen Zeitbedarf des Arztes geht die Bundesregierung für eine Meldung nach § 6 Absatz 1 IfSG aus?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung die fehlende finanzielle Vergütung für eine Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut für die impfenden Ärzte als Anreiz wirken, von Meldungen abzusehen?
Wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Handlungs- und Rechtschutzmöglichkeiten haben Bürger, die davon ausgehen, von einer erheblichen Impffolge betroffen zu sein, wenn der impfende Arzt eine Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut ablehnt?
Wie wird nach Kenntnisstand der Bundesregierung sichergestellt, dass Personen, insbesondere bei Impfungen ohne vorherige Terminbuchung, vor der Impfung hinreichend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden, und wie wird dies dokumentiert?
Welcher Zeitbedarf ist aus Sicht der Bundesregierung im Durchschnitt mindestens erforderlich, um vor einer Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus ausreichend aufzuklären?