Risiko des Austretens von biologischen Pathogenen (Viren, Bakterien) aus ukrainischen Laboren durch Kampfhandlungen
der Abgeordneten René Springer, Joachim Wundrak, Petr Bystron, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigte laut Medienberichten, sie habe der Ukraine geraten, biologische Pathogene in dortigen Forschungslaboren zu zerstören, um deren Ausbreitung zu verhindern (vgl. https://www.reuters.com/world/europe/exclusive-who-says-it-advised-ukraine-destroy-pathogenshealth-labs-prevent-2022-03-11/).
Das Verteidigungsministerium und das Gesundheitsministerium der Ukraine unterzeichneten 2005 einen Vertrag, um jegliche Verbreitung von Krankheitserregern in Einrichtungen in Kiew, Lemberg, Odessa und anderswo zu verhindern, die in biologischen Waffen eingesetzt werden könnten (vgl. https://www.state.gov/wp-content/uploads/2019/02/05-829-Ukraine-Weapons.pdf). Bereits seit 1991 kooperiere eine Einheit des US-Verteidigungsministeriums mit ehemaligen Staaten der Sowjetunion, darunter auch der Ukraine, um zurückgelassene Massenvernichtungswaffen zu sichern und wenn möglich zu vernichten.
Das „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program“ soll laut dem „Center for Arms Control and Non-Proliferation“, einer US-amerikanischen Nicht-Regierungsorganisation, „die Verteidigung und militärische Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verhinderung von Proliferation unterstützen“ (vgl. https://armscontrolcenter.org/fact-sheet-the-nunn-lugar-cooperative-threat-reduction-program/).
Deutschland hat das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) gemeinsam mit 183 weiteren Staaten unterzeichnet und sich damit bereiterklärt, „entschlossen, im Interesse der gesamten Menschheit die Möglichkeit einer Verwendung von bakteriologischen (biologischen) Agenzien und Toxinen als Waffen vollständig auszuschließen. In der Überzeugung, dass eine solche Verwendung mit dem Gewissen der Menschheit unvereinbar wäre und dass alles getan werden sollte, um diese Gefahr zu mindern“ (vgl. https://www.un.org/disarmament/biological-weapons).
Durch die aktuell veränderte Sicherheitslage in den ehemaligen Sowjetstaaten, im Besonderen in der Ukraine, mit fortschreitenden Kampfhandlungen in Gebieten, in denen sich mutmaßlich biotechnologische Laboreinrichtungen befinden, möchten die Fragesteller die Bundesregierung um Antworten zur Risikoeinschätzung eines Austretens von biologischen Pathogenen in diesem Zusammenhang bitten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über zivile biologische Forschung der Vereinigten Staaten von Amerika in der Ukraine, und wenn ja, seit wann, und welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über militärisch-biologische Forschung und Lagerung (auch von Altbeständen der ehemaligen Sowjetunion) der Vereinigten Staaten von Amerika in der Ukraine, und wenn ja, seit wann, und welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Klassifizierung der Labore in der Ukraine, welche vom „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) betreut werden (bitte mit Standort und Klassifizierung auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Sicherheitslage der Labore in der Ukraine, welche vom „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program“ betreut werden (vgl. https://ua.usembassy.gov/embassy/kyiv/sections-offices/defense-threat-reduction-office/biological-threat-reduction-program/), und wenn ja, welche, und wie schätzt die Bundesregierung diese Informationen ein?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über sog. Gain-of-function-Forschung (Funktionsgewinn-Forschung) in der Ukraine, welche vom „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program“ betreut werden (vgl. https://armswatch.com/documents-expose-us-biological-experiments-on-allied-soldiers-in-ukraine-and-georgia/), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere ukrainischamerikanische Forschungsprojekte, welche in den vom „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program“ betreuten Laboren durchgeführt werden und nicht auf der offiziellen Webseite der amerikanischen Botschaft in der Ukraine (vgl. https://ua.usembassy.gov/embassy/kyiv/sections-offices/defense-threat-reduction-office/biological-threat-reduction-program/) aufgeführt sind, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, und wie schätzt die Bundesregierung diese Informationen ein?
Plant die Bundesregierung, sich zukünftig verstärkt für eine Kontrolle ziviler, sog. defensiver biotechnischer Forschungslabore einzusetzen, um ein versehentliches Austreten oder einen aktiven Einsatz von biotechnologischen Substanzen als Kampfstoffe zu verhindern, und wenn ja, wie (wenn nein, bitte begründen)?
Ist das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom April 1972 (in Kraft seit 1975) nach Ansicht der Bundesregierung noch zeitgemäß (vgl. https://www.un.org/disarmament/biological-weapons; bitte begründen)?
Strebt die Bundesregierung Reformen am Biowaffenübereinkommen an, und wenn ja, welche (wenn nein, bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung es für zielführend bei der Umsetzung der Vereinbarungen des BWÜ, dass es kein Verifikationsregime zur Überwachung der Einhaltung des Vertrages gibt?
Wie sind die seit 1986 vereinbarten sog. Vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) zum Informationsaustausch der Unterzeichnerstaaten des BWÜ im Detail aktuell ausgestaltet (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/außenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/übersicht-bcwaffen-node/-/207104)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Mitarbeit der Mitgliedstaaten an den VBM zu verbessern (laut Auswärtigem Amt beteiligten sich 2018 nur 42 Prozent der Mitgliedstaaten an den Maßnahmen; vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/außenpolitik/themen/abrüstung-rüstungskontrolle/übersicht-bcwaffen-node/-/207104)?
Hat die Bundesregierung zur gemeinsamen Erklärung der Volksrepublik China und der Russischen Föderation vom 7. Oktober 2021 zur Stärkung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (vgl. https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjdt_665385/2649_665393/202110/t20211007_9580297.html) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (wenn nein, bitte begründen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen zu stärken und vermittelnd auf die unterschiedlichen Vertragsstaaten einzuwirken, um eine dem wissenschaftlichen und technischen Stand der heutigen Zeit adäquates reformiertes Abkommen herbeizuführen?