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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2021

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.04.2022

Aktualisiert

18.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/121428.03.2022

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2021

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich fort. Ausweislich des Berichts der Wehrbeauftragten für das Jahr 2021 (Bundestagsdrucksache 20/900) stieg ihre Zahl im Jahr 2021 auf 226 Fälle von Volksverhetzung, extremistischen Verhaltensweisen u. Ä. bzw. weiteren 26 Verdachtsfällen in der Meldekategorie Diskriminierung. Die Zahlen steigen seit den Berichtsjahren 2017 kontinuierlich an. Der Bericht der Wehrbeauftragten betont zu Recht den erfreulichen Aspekt, dass viele Hinweise oder Meldungen aus der Bundeswehr selbst, also von Soldatinnen und Soldaten kommen. Für Entwarnung ist in diesem Zusammenhang kein Anlass, denn das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) bearbeitete ausweislich des Wehrberichts im Jahr 2021 589 Fälle im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ (2020: 477) und weitere 38 im Phänomenbereich „Reichsbürger/Selbstverwalter“ (2020: 38). Es steht somit schon jetzt fest, dass rechtsextremistische Einstellungen, Vorfälle und auch Straftaten die Bundeswehr als Parlamentsarmee weiterhin schwer belasten. Dabei stehen über den jeweiligen Fall der betreffenden Soldatinnen und Soldaten hinaus insbesondere der Umgang der Dienstvorgesetzten mit derartigen Vorfällen und die Qualität der sogenannten Inneren Führung auf dem Prüfstand.

Dem Wehrbericht für das Jahr 2019 war zu entnehmen, dass die Bundeswehr unterscheide, ob ein Soldat sich extremistisch geäußert oder gehandelt habe, und ob man ihm eine extremistische „Gesinnung oder Affinität zum Extremismus“ nachweisen könne. Dem entspricht die Differenzierung des BAMAD, als „Extremist in der Bundeswehr“ (Kategorie rot) nur Soldaten zu werten, die sich an „Bestrebungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) beteiligen bzw. diese selbst unternehmen (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19779). Allerdings bedeutet nach Ansicht der Fragesteller eine solche holzschnittartige „Differenzierung“ ein Einfallstor für Neonazis in der Bundeswehr, welches wie im Fall Franco A. eine wesentlich frühere Reaktion von Dienstvorgesetzten gegenüber der eindeutig erkennbaren verfassungsfeindlichen Einstellung des betreffenden Soldaten möglicherweise verhindert hat. Wer ein Hakenkreuz schmiert oder menschenverachtende und rassistische Weltbilder entwirft oder verbreitet, kann aus Sicht der Fragesteller nicht länger im Dienst verbleiben, weil die „Gesinnung“ bereits ausreichend deutlich geworden ist. Abzuwarten, bis der militärische Geheimdienst eine Beteiligung an „Bestrebungen“ erkennen kann, verschiebt zwingend notwendige Reaktionen und Maßnahmen der Dienstvorgesetzten und sendet zudem an andere Soldatinnen und Soldaten ein Signal, dass die Grenze des aus Sicht der Bundeswehr hinnehmbaren Verhaltens unklar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Meldungen zu rechtsextremistischen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2021 bekannt geworden (bitte alle dem Wehrbeauftragten gemeldeten Fälle inklusive etwaigen Nachmeldungen für die Vorjahre einzeln darstellen)?

a) Sind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein und offen aufgliedern)?

b) Welchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistender)?

c) In welchen Fällen waren Zivilbeschäftigte der Bundeswehr oder anderer Behörden in die Vorfälle involviert, und wie viele jeweils?

d) Wann, und wo fanden die Vorfälle statt?

e) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?

f) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betreffenden Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?

g) Haben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?

h) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Ausbilderinnen und Ausbilder eingesetzt?

i) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?

j) Welche Maßnahmen wurden gegen die beteiligten Zivilangestellten eingeleitet?

2

Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten oder Zivilangestellten, die Gegenstand von Meldungen aus dem Jahr 2021 sind, wurde eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet oder das Beschäftigungsverhältnis beendet (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

3

Welche weiteren Aktualisierungen, Korrekturen und Ergänzungen kann die Bundesregierung zu den Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/30574 vornehmen (bitte vollständig angeben)?

4

Wie viele und welche der im Jahr 2021 vom BAMAD neu eingeleiteten Verdachtsfälle sind mit den von der Wehrbeauftragten genannten Verdachtsfällen identisch?

5

Wie viele und welche nicht dem Wehrbeauftragten gemeldete bzw. gemeldeten Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund oder politisch rechts konnotierte bzw. konnotierten Fälle fehlender Verfassungstreue sind dem BAMAD oder anderen Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2021 bekannt geworden?

6

In wie vielen und welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle kamen die Hinweise von anderen Behörden, Einzelpersonen bzw. Dritten (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

7

Wie viele der vom MAD im Jahr 2021 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten mit einer Einstufung als „Rot“, „Orange“ oder „Grün“ (bitte jeweils die Bedeutung dieser Kategorien erläutern), und welche Schritte wurden hinsichtlich der als „Rot“ oder „Orange“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mad-geht-gegen-extremisten-vor-ueberblick-42992) eingestuften Bundeswehrangehörigen unternommen (bitte analog zum Schema in der Antwort zu Frage 1 darstellen)?

8

Welche entscheidungsleitenden Vorgaben und Richtlinien stehen den Dienstvorgesetzten für die Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens darüber zur Verfügung, ob, in welchem Umfang und wie lange den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten der Zugang zu Waffen und Munition aufgrund rechtsextremer, rassistischer bzw. verfassungsferner Einstellungen und Handlungen verwehrt wird (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/30574)?

9

In wie vielen Fällen führten welche Sicherheitsüberprüfungen im Jahr 2021 zur Ablehnung von Bewerbern bzw. zur Entlassung von Soldaten, weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde?

10

In wie vielen Fällen haben Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahr 2020 und 2021 an Protesten oder Demonstrationen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie teilgenommen und dabei Zweifel an ihrer Haltung und ihrem Eintreten für die demokratische Grundordnung erkennen lassen, beispielsweise aufgrund fehlender Distanzierung von antisemitischen oder menschenverachtenden Einstellungen auch anderer Versammlungsteilnehmenden (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundesland, Dienstgrad der betreffenden Soldatinnen und Soldaten, Einleitung etwaiger disziplinaroder strafrechtlicher Verfahren, auflisten)?

Berlin, den 21. März 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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