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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Aserbaidschan-Affäre und die deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.05.2022

Antwortdauer

43 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/121629.03.2022

Die Aserbaidschan-Affäre und die deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1993 herrscht in Aserbaidschan die korrupte Familiendynastie des Alijew-Clans in Form einer autoritären Präsidialautokratie (SWP-Studie 2020/S 08, S. 25 bis 27). Präsident Ilham Alijew, der in einem geleakten Drahtbericht der US-Botschaft mit den Mafiapaten Michael und Sonny Corleone aus dem Spielfilm „Der Pate“ verglichen wurde (https://wikileaks.org/plusd/cables/09BAKU749_a.html), hält sich durch eine Verfassungsänderung und manipulierte Wahlen vorerst unbegrenzt an der Macht. Oppositionelle, Kritiker und Menschenrechtler lässt sein Regime einsperren (https://www.sueddeutsche.de/meinung/aserbaidschan-autokrat-bundestag-1.5234135). Im Pressefreiheitsindex der Organisation Reporter ohne Grenzen von 2021 rangiert Aserbaidschan unter 180 erfassten Ländern auf Rang 167 (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2021/Rangliste_der_Pressefreiheit_2021_-_RSF.pdf).

Ungeachtet dessen ist Aserbaidschan Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner im Kaukasus und zählt zu den zehn wichtigsten Rohöllieferanten Deutschlands (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aserbaidschan-node/aserbaidschan--beziehungen-zu-deutschland/201894). Mit einem Anteil von 45 Prozent am Bruttoinlandsprodukt, rund 60 Prozent an den Staatseinnahmen und 90 Prozent am Gesamtexport spielt der Energiesektor in Aserbaidschan eine zentrale Rolle (SWP-Studie 2020/S 08, S. 24). Seit Jahren setzt die Europäische Union (EU) zunehmend auf Aserbaidschan als Energielieferanten, um die europäische Abhängigkeit von russischem Öl und Gas zu verringern. Besonders nachdrücklich buhlte der ehemalige deutsche EU-Energiekommissar Günther Oettinger um die Gunst der Südkaukasusrepublik als Liefer- und Transitland (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/aserbaidschan186.html). Mit der 2020 eröffneten Trans Adriatic Pipeline (TAP), die als strategisch wichtiges Infrastrukturvorhaben von der Europäischen Investitionsbank mitfinanziert wurde, sollen nun jährlich 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus dem Schah-Denis-Feld im Kaspischen Meer via Georgien und die Türkei nach Europa importiert werden. Neben BP und dem italienischen Gasnetzbetreiber Snam ist der aserbaidschanische Staatskonzern SOCAR (State Oil Company of Azerbaijan Republic) mit 20 Prozent als größter Anteilseigner beteiligt (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wie-gas-aus-aserbaidschan-nach-europa-kommt-17001861.html). Die Bundesregierung hatte im Dezember 2018 eine Exportkreditgarantie in Höhe von 280 Mio. Euro für die TAP übernommen (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/24815). Außerdem wurde die Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline (TANAP), die als Teilprojekt des Südlichen Gaskorridors die TAP über die Südkaukasus-Pipeline mit dem Gasfeld Schah Denis verbindet, von der Bundesregierung über eine Bundesgarantie in Höhe von 1,2 Mrd. Euro unterstützt (dpa vom 6. März 2018).

Der vom Diktator Ilham Alijew kontrollierte Energieriese SOCAR, der mit Korruptionsskandalen in Verbindung gebracht wird und dessen Partnerschaft mit der Europäischen Fußball-Union UEFA für die EURO 2020 nach Kriegspropaganda im Bergkarabach-Konflikt beendet wurde, betreibt massive Lobbyarbeit für Aserbaidschan im Ausland (https://www.deutschlandfunk.de/aserbaidschanischer-oelkonzern-socar-uefa-beendet-100.html). Seit Recherchen des Berliner Think-Tanks „European Stability Initiative“ im Jahr 2012 ist bekannt, dass Aserbaidschan im Rahmen der sogenannten Kaviardiplomatie (https://www.esiweb.org/proposals/caviar-diplomacy-and-council-europe) systematisch Politiker im Europarat mit teurem Kaviar, wertvollen Seidenteppichen, Gold und Silber sowie hohen Geldbeträgen bedacht hat, um Abstimmungen, zum Beispiel über die Bewertung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan oder die Freilassung politischer Gefangener, im Sinne der Südkaukasusrepublik zu beeinflussen (https://www.tagesspiegel.de/politik/aserbaidschan-die-kaviar-diplomatie/7280930.html; vgl. hierzu auch Untersuchungsbericht der unabhängigen Untersuchungskommission des Europarates vom 15. April 2018: http://assembly.coe.int/Communication/IBAC/IBAC-GIAC-Report-EN.pdf). Neben rund einem Dutzend europäischer Politiker erhielten der ehemalige CSU-Politiker und Aserbaidschan-Lobbyist Eduard Lintner sowie die inzwischen verstorbene CDU-Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe Karin Strenz wegen „ernster Verletzungen“ der Verhaltensregeln lebenslanges Hausverbot für den Europarat und die parlamentarische Versammlung (https://www.lobbycontrol.de/2018/06/aserbaidschan-affaere-lebenslanges-hausverbot-fuer-deutsche-abgeordnete-beim-europarat/). Laut den noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat Eduard Lintner über mehrere Jahre hinweg über 4 Mio. Euro über eine regimenahe Organisation in Aserbaidschan erhalten (https://www.swr.de/report/swr-recherche-unit/28-eduard-lintner-csu-weist-vorwuerfe-gegen-sich-zurueck/-/id=24766532/did=25428154/nid=24766532/1tl5883/index.html), welches unter anderem an Karin Strenz weiterverteilt wurde, die in den Jahren 2014 und 2015 mindestens 22 000 Euro erhielt (https://www.tagesspiegel.de/politik/lobbyist-lintner-kann-sich-nicht-erinnern-bekam-auch-der-cdu-politiker-axel-fischer-geld-aus-aserbaidschan/2737672.html). Gegen Karin Strenz ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, Bestechung von Mandatsträgern und Geldwäsche, die ungeachtet dessen Mitglied der Fraktion der CDU/CSU und der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe blieb (https://www.vice.com/de/article/qjp74b/aserbaidschan-affare-der-diktator-die-cdu-der-moderator-und-das-geld). Auch gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer wird in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt (https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-in-der-aserbaidschan-affaere-warum-die-ex-mitarbeiterin-einer-lobbyfirma-unter-verdacht-geriet/27155260.html). Aufgrund enger Verbindungen zu Aserbaidschan und des Schaltens von Anzeigen Aserbaidschans in einer von ihm herausgegebenen Regionalzeitung legte außerdem der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann sein Mandat nieder (https://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-mark-hauptmann-aserbaidschan-nikolas-loebel-georg-nuesslein-1.5232524). Daneben fielen zahlreiche weitere Unionspolitiker durch Kontakte zu regimenahen Lobbyorganisationen und einseitige Parteinahmen bezüglich des Bergkarabach-Konflikts auf (https://www.vice.com/de/article/k78v53/aserbaidschan-affare-neue-geheimdokumente-belasten-unionsabgeordnete).

Im Zuge der Medienrecherchen zur „Aserbaidschan-Affäre“ kamen auch die Verbindungen von (ehemaligen) Mitgliedern der Bundesregierung nach Aserbaidschan ans Licht, darunter der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeskanzler und Regierungssprecher Otto Hauser sowie der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß (https://www.vice.com/de/article/akd5ne/aserbaidschan-affare-die-abenteuerlichen-reisen-eines-deutschen-staatssekretars; https://www.vice.com/de/article/qjp74b/aserbaidschan-affare-der-diktator-die-cdu-der-moderator-und-das-geld).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die aserbaidschanische Regierung die systematische Verletzung von Grundrechten wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Zuge der jüngsten Kämpfe um Bergkarabach und der Corona-Pandemie ausgeweitet hat (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/aserbaidschan-2020), und wenn ja, welche?

2

Wie viele politische Gefangene sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Aserbaidschan inhaftiert (https://pace.coe.int/en/news/7778)?

3

Haben seit der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/31604 vereinbarte dienstliche Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Bundesministerien mit dem Honorarkonsul der Republik Aserbaidschan und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundeskanzler und Sprecher der Bundesregierung, Otto Hauser, bis zu seinem Ruhestand Ende 2021 stattgefunden, und wenn ja, welche (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.)?

4

Haben seit der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/31604 vereinbarte dienstliche Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Leitungsebene eines Bundesministeriums mit dem Deutsch-Aserbaidschanischen Forum stattgefunden, und wenn ja, welche (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.)?

5

Haben seit der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/31604 Mitglieder und/oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder der Leitungsebene eines Bundesministeriums auf Einladung oder im Zusammenhang mit der „Gesellschaft zur Förderung der deutschaserbaidschanischen Beziehungen“ Reisen oder Veranstaltungen durchgeführt?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, im Auftrag Aserbaidschans bei dem deutschen Hersteller von Medizintechnik Löwenstein Medical den Stand einer Lieferung von rund 150 Beatmungsgeräten erfragt hat, sowie zu dem Umstand, dass hierzu berichtet wird, Thomas Bareiß habe unter Verweis auf die guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan darauf gedrungen, Beatmungsgeräte zuvorderst nach Baku zu liefern, obwohl auch deutsche Krankenhäuser zu diesem Zeitpunkt auf Geräte warten mussten, wenngleich das Unternehmen entgegen der im Medienbericht zitierten Aussagen von Unternehmensvertretern bei einem Unternehmensbesuch des damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz am 9. März 2021 im Nachhinein dementierte, „dass Herr Bareiß Druck auf unser Unternehmen ausgeübt haben soll, um die Lieferung von Beatmungsgeräten nach Aserbaidschan zu beschleunigen“ (https://www.rnd.de/politik/auftrag-aserbaidschans-cdu-politiker-bareiss-kontaktierte-hersteller-von-beatmungsgeraten-XXONDDYTSNCG5JIPDWPGLYUWHM.html), und wenn ja, welche?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass der Fall des zu Frage 6 thematisierten Aktivwerdens des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, Anlass dazu gibt, der Frage nachzugehen, ob die Aktivitäten des Staatssekretärs Thomas Bareiß der Pflicht zur unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung gemäß den §§ 60 und 61 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) widersprechen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/31604)?

Wenn ja, hat sie dies getan, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass der Fall des zu Frage 6 thematisierten Aktivwerdens des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, entsprechend dem Verhaltenskodex der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004, der Grundsätze für transparentes und integres Verhalten aufzeigt (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/31604), Anlass dazu gibt, der Frage nachzugehen, ob das Privatinteresse – einschließlich Interessen von Dritten, denen man sich verbunden fühlt – zu einer Kollision mit Dienstpflichten führen könnten, vor dem Hintergrund der Verbindungen von Thomas Bareiß zu Aserbaidschan, welches er mehrfach, auch gemeinsam mit Interessenorganisationen, die heute mit Korruptionsvorwürfen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang stehen, besucht hat (https://www.vice.com/de/article/akd5ne/aserbaidschan-affare-die-abenteuerlichen-reisen-eines-deutschen-staatssekretars)?

Wenn ja, hat sie dies getan, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass der Fall der gemeinsamen Dienstreise des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, mit dem damaligen Honorarkonsul von Aserbaidschan, Otto Hauser (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/31604), der nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart, das hierin eine zulässige Meinungsäußerung erkannte, als „wichtigster Strippenzieher in der Aserbaidschan-Connection“ bezeichnet werden darf (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.aserbaidschan-kontakte-otto-hauser-bekommt-teilweise-recht.bedde3a4-f691-4cb9-89b0-c890dcfaa6c3.html?reduced=true), gemäß dem Verhaltenskodex der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004, der Grundsätze für transparentes und integres Verhalten aufzeigt, Anlass dazu gibt, der Frage nachzugehen, ob das Privatinteresse einschließlich Interessen von Dritten, denen man sich verbunden fühlt, zu einer Kollision mit Dienstpflichten führen könnten bzw. ob diese Aktivitäten der Pflicht zur unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung gemäß den §§ 60 und 61 BBG widersprechen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/31604)?

Wenn ja, hat sie dies getan, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass die Aktivitäten des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, Anlass dazu geben, der Frage nachzugehen, ob diese der Pflicht zur unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung gemäß den §§ 60 und 61 BBG widersprechen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/31604)?

Wenn ja, hat sie dies getan, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

11

Warum hat die Bundesregierung keine interne Untersuchung, ähnlich der des Europarats, über mögliches Fehlverhalten in den Reihen der Mitglieder der Bundesregierung und der Leitungsebene der Bundesministerien im Zusammenhang mit der „Aserbaidschan-Affäre“ vorgenommen (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/31604), vor dem Hintergrund, dass die Aufklärung solcher Sachverhalte im Falle von Mitgliedern der Bundesregierung und der Leitungsebene der Bundesministerien in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt (vgl. Antwort zu Frage 43 auf Plenarprotokoll 19/220)?

12

Plant die Bundesregierung, interne Untersuchungen über mögliches Fehlverhalten in den Reihen der Mitglieder der Bundesregierung und der Leitungsebene der Bundesministerien im Zusammenhang mit der „Aserbaidschan-Affäre“ vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Protestbrief der baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel, Olav Gutting, Eberhard Gienger und Axel E. Fischer sowie des damaligen Thüringer Abgeordneten Mark Hauptmann im Dezember 2019, in dem diese versuchten, Druck auf das Auswärtige Amt auszuüben, sich im Bergkarabach-Konflikt zugunsten Aserbaidschans zu positionieren, auf die Initiative der aserbaidschanischen Botschaft oder anderer Regierungsvertreter zurückgeht (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/swr-dokumentation-aserbaidschan-connection-100.html), und wenn ja, welche?

14

Hat die Bundesregierung auf den Protestbrief der badenwürttembergischen CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel, Olav Gutting, Eberhard Gienger und Axel E. Fischer sowie des damaligen Thüringer Abgeordneten Mark Hauptmann im Dezember 2019 an das Auswärtige Amt reagiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

15

Hat die Bundesregierung aus der „Aserbaidschan-Affäre“ mit Blick auf die Kontrolle der unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung gemäß den §§ 60 und 61 BBG sowie auf die Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung Konsequenzen gezogen, bzw. will sie Konsequenzen daraus ziehen, und wenn ja, welche?

16

In welchem Umfang hat die Deutsch-Aserbaidschanische Außenhandelskammer seit ihrer Eröffnung 2012 Zuwendungen von der Bundesregierung erhalten (https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzierung-von-auenhandelskammern/649468/anhang/20211125IFG-AbfrageDerkop.pdf; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Hat die Bundesregierung die Unternehmensreise der Deutsch-Aserbaidschanischen Handelskammer vom 11. bis 14. Oktober 2021 gefördert, und wenn ja, in welchem Umfang (https://www.aserbaidschan.ahk.de/newsroom/news-details/erfolgreiche-unternehmensreise-nach-aserbaidschan; bitte Art und finanzielle Höhe der Förderung angeben)?

18

Hat die Bundesregierung die Markterkundung zum Thema „Modernisierung von Industrie und Infrastruktur im Bereich Bau, Logistik und Transport“ vom 22. bis 26. November 2021 in Aserbaidschan gefördert, und wenn ja, in welchem Umfang (https://commit-group.com/wp-content/uploads/2021/08/Markterkundung-Aserbaidschan.pdf; bitte Art und finanzielle Höhe der Förderung angeben)?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Deutsche Außenhandelskammer in Aserbaidschan am 7. November 2021 zum Jahrestag des Endes des zweiten Bergkarabach-Krieges auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite zum „Victory Day“ gratuliert hat (https://fb.watch/9X8vmfCBpy/), und wenn ja, welche?

20

Sieht die Bundesregierung einen Anlass in dem zu Frage 21 geschilderten Umstand Konsequenzen bezüglich der finanziellen Unterstützung der Deutschen Außenhandelskammer in Aserbaidschan zu ziehen, vor dem Hintergrund, dass diese eine der drei Säulen der deutschen „Wirtschaftsdiplomatie“ bildet (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/aussenwirtschaft/-/202264)?

21

Spielen der Umgang mit Grundrechten, wie zum Beispiel die Pressefreiheit, durch die Alijew-Familienherrschaft sowie die grassierende Korruption in der bürokratischen Oligarchie Aserbaidschans (SWP-Studie 2020/S 08, S. 24 bis 25) eine Rolle bei den Bemühungen der Bundesregierung, die wirtschaftlichen Beziehungen zu Aserbaidschan auszubauen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190130-bareiss-reist-nach-aserbaidschan.html), und wenn ja, welche?

22

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Trans Adriatic Pipeline (TAP) um ein strategisch wichtiges Infrastrukturvorhaben für die EU (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wie-gas-aus-aserbaidschan-nach-europa-kommt-17001861.html), und wenn ja, warum?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die Unterstützung und der Ausbau des Südlichen Gaskorridors dazu führt, das Alijew-Regime zu festigen, vor dem Hintergrund, dass der Ölkonzern SOCAR als Schatulle von Präsident Ilham Alijew gilt (https://www.deutschlandfunk.de/menschenrechte-aserbaidschan-sonnt-sich-im-lichte-des-sports-100.html), und wenn ja, welche?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der aserbaidschanische Staatskonzern SOCAR (State Oil Company of Azerbaijan Republic) Kriegspropaganda im Bergkarabach-Konflikt verbreitet hat und massive Lobbyarbeit für Aserbaidschan im Ausland betreibt (https://www.deutschlandfunk.de/aserbaidschanischer-oelkonzern-socar-uefa-beendet-100.html), und wenn ja, welche?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen Aufträge in der Konfliktregion Bergkarabach umsetzen, die auch militärischen Nutzen haben können (beispielsweise Straßen- und Tunnelbau), und wenn ja, welche?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Aserbaidschan im zweiten Bergkarabach-Krieg schwere Waffen (DANA-152-mm-Geschütze und RM-70-Mehrfachraketenwerfer) eingesetzt hat, die vorher trotz eines OSZE-Waffenembargos aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union importiert wurden (https://www.investigace.eu/czech-weapons-in-azerbaijan-how-a-chassis-turned-into-a-howitzer/), und wenn ja, welche?

27

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemaligen Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas, dass sich eine bessere Verhandlungsposition nicht auf dem Schlachtfeld erringen lässt (Plenarprotokoll 19/186, S. 23430)?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr Verhältnis zu Aserbaidschan, vor dem Hintergrund, dass Präsident Ilham Alijew zugegeben hat, den zweiten Bergkarabach-Krieg begonnen zu haben (https://apa.az/en/xeber/official-news/president-ilham-aliyev-azerbaijan-started-the-war-of-salvation-liberated-its-historical-lands-from-the-occupiers-355791)?

28

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des NATO-Generalsekretärs Jens Stoltenberg, dass Aserbaidschan ein „geschätzter Partner“ (https://www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_190225.htm) ist, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

29

Der Export welcher Lkws wurde von 2004 bis 2013 von der Bundesregierung nach Israel genehmigt (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Güterbeschreibung, des Waffentyps, der Waffenmarke, Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller, Unternummer der AL-Position, des Wertes und der Anzahl auflisten), vor dem Hintergrund, dass Lkws des Modells Atego von Daimler 2013 – in Tarnfarben lackiert und mit Mörsern des israelischen Herstellers Elbit Systems ausgerüstet – nachweislich Teil der Militärparade des aserbaidschanischen Militärs waren (https://taz.de/Ruestungsgueter-in-Konfliktregion/!5676676/) und dass die Bundesregierung in dem fraglichen Zeitraum keine Genehmigungen für die Ausfuhr militärischer Lkws nach Aserbaidschan erteilt hat (Antwort auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/24118)?

Berlin, den 27. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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