Geschäftsaufgaben aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/942)
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD beantwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/942 wie folgt: „Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bilaterale Anfragen von Verbänden und Betrieben beantwortet. Diesbezüglich sind seitens der Bundesregierung keine speziellen Maßnahmen vorgesehen.“ Bei dem genannten „Zusammenhang“ handelt es sich um Geschäftsaufgaben aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens sowie um von diesen Geschäftsaufgaben möglicherweise betroffene Arbeitnehmer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Von welchen Verbänden und Betrieben wurde die Bundesregierung in diesem Zusammenhang kontaktiert, welche Anfragen wurden gestellt, und wie hat die Bundesregierung jeweils geantwortet?
Hat die Bundesregierung aus dem Kontakt mit den Betrieben und Verbänden Erkenntnisse gewonnen über die Probleme, die den betroffenen Betrieben durch das „Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“ bereits entstanden sind oder noch entstehen können, und wenn ja, welche?
Haben die Verbände und Betriebe, welche diese Anfragen an die Bundesregierung gestellt haben, Vorschläge dazu gemacht, wie die Politik etwaige Probleme, die den betroffenen Betrieben aus dem „Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“ entstehen, beheben oder lindern könnte, und wenn ja, welche?