BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Sport

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

14.04.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/125431.03.2022

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Sport

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Andreas Bleck, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Dr. Michael Kaufmann, Norbert Kleinwächter, Jörn König, Barbara Lenk, Matthias Moosdorf, Edgar Naujok, Martin Reichardt, Klaus Stöber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Jahren berichten Medien immer wieder von sexualisierter Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten. Seit Februar 2021 steht ein ehemaliger Schwimm-Bundestrainer im Fokus der Aufmerksamkeit. Er wird beschuldigt, mindestens fünf teilweise minderjährige Sportlerinnen sexuell missbraucht zu haben (vgl. https://www.spiegel.de/sport/staatsanwaltschaft-beantragt-strafbefehl-gegen-ehemaligen-schwimm-bundestrainer-lurz-a-ad20786a-1f11-4d92-8c53-b56aa7513721, letzter Stand: 16. März 2022). Bereits 2010 kam es in einem Trainingslager zu Vergewaltigungsvorwürfen (vgl. https://www.br.de/nachrichten/bayern/sexueller-missbrauch-strafbefehl-gegen-schwimmtrainer-stefan-lurzlurz,Sw6tTC4, letzter Stand: 16. März 2022).

Im Jahr 2016 wurden mit dem Ergebnisbericht des leistungssportbezogenen Forschungsprojekts „SafeSport“ Daten veröffentlicht, die die Dimension von sexualisierter Gewalt im Sportsektor offenlegen (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/838336/6ae875244fce036753edf128c56674a7/20210505-Studie-Safe-Sports-data.pdf, letzter Stand: 16. März 2022). Die Bandbreite sexualisierter Gewalt reicht von verbalen Attacken über ungewollte Berührungen bis hin zu schwersten Taten mit vollzogener Penetration (vgl. Andrea Schültke et al. (2019), Das Erste, Sexueller Missbrauch im Sport – Das große Tabu, https://www.sportschau.de/mehr-sport/video-sexueller-missbrauch-im-sport---das-grosse-tabu-100.html [Minute 08:20 bis 09:50], letzter Stand: 16. März 2022).

Der ärztliche Direktor der Ulmer Kinder- und Jugendpsychiatrie, Prof. Dr. Jörg Fegert, behauptete über die Studie von 2016 hinausgehend im Jahr 2019, es gebe im Sport, nach einer bis heute offenbar nicht veröffentlichten weiteren Studie, mit hochgerechnet 200 000 Opfern etwa doppelt so viele Geschädigte wie in der katholischen Kirche (114 000) (ebd.). Unklar bleibt, wie bei den Studien, auf die sich Prof. Dr. Jörg Fegert bezieht, und anderen Studien der Begriff „sexualisierte Gewalt“ jeweils definiert ist.

Die Zwischenergebnisse der bundesweiten Breitensport-Studie „SicherIm-Sport“ (2020 bis 2022) zu sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im Vereinssport belegen, dass nicht nur Kaderathleten betroffen sind: So geben 53 Prozent der befragten Breiten- oder Freizeitsportler an, mit Belästigungen oder Gewalt in Berührung gekommen zu sein (vgl. https://www.sportsoziologie.uni-wuppertal.de/fileadmin/sportsoziologie/Projekte/FactSheet_SicherImSport_Zwischenbericht.pdf, letzter Stand: 16. März 2022). Gleiches würden 84 Prozent der international aktiven Leistungssportler berichten (ebd., S. 4). Offenbar steigt das Missbrauchsrisiko analog mit dem Leistungsniveau an.

Seit Ende 2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Förderung der Sportverbände an die Bedingung geknüpft, dass die Empfänger finanzieller Zuwendungen eine verbindliche Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt abgeben und die darin geforderten acht Maßnahmen bis zum 31. Mai 2021 umsetzen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30108).

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die derzeitige Bundesregierung außerdem vereinbart, die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für sicheren und gewaltfreien Sport in Deutschland zu fördern: „Um den Kampf gegen physische, psychische und insbesondere sexualisierte Gewalt im Sport zu verbessern, unterstützen wir den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport.“ (vgl. Koalitionsvertrag: Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, S. 114; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, letzter Stand: 23. März 2022).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch war das Fördervolumen, das die Bundesregierung seit 2018 für die Förderung im Sport bereitgestellt hat, und welche Verbände haben diese Mittel erhalten (bitte nach Zeitraum, Organisation und jeweiligem Fördervolumen in Euro aufschlüsseln)?

2

Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Sportverbänden seit 2018 geforderte verbindliche „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ sowie die sogenannten acht Präventionsmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) niedergeschrieben und einsehbar?

3

Hat die Bundesregierung veranlasst, dass die Umsetzung der acht Präventionsmaßnahmen in den geförderten Verbänden mit Stichtag 31. Mai 2021 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30108) geprüft wird, und

a) wenn ja, wer wurde mit der Prüfung beauftragt, und nach welchen Vorgaben erfolgte die Kontrolle,

b) wenn nein, wieso wurde die Umsetzung der Auflagen nicht geprüft, und wurden seitdem weitere Fördermittel bewilligt?

4

Wie viele der Empfänger finanzieller Zuwendungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen nicht bzw. nur unvollständig umgesetzt, und welche der acht Maßnahmen wurden bislang in den einzelnen Verbänden realisiert (bitte detailliert nach Verband und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?

5

Wurden entsprechend den Auflagen Fördergelder nicht bewilligt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30108), und

a) wenn ja, welche Kürzungen gab es bei welchen Zuwendungsempfängern (bitte nach Verband, Fördersumme und sanktionsbedingter Kürzung in Euro aufschlüsseln),

b) wenn nein, wieso kam es trotz ggf. unvollständiger Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen nicht zur Kürzung der Gelder?

6

Plant die Bundesregierung, zukünftig die Aufrechterhaltung und Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen in den Verbänden zu kontrollieren, und in welcher Form und Frequenz sollen Kontrolle und Evaluation erfolgen?

7

Sind der Bundesregierung die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer unabhängigen Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport bekannt (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/machbarkeitsstudie-safe-sport-100.html, letzter Stand: 22. Februar 2022), und auf welche Weise plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport gegen sexualisierte Gewalt im Sport zu unterstützen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Art der Unterstützung und ggf. Fördersumme in Euro aufschlüsseln)?

8

Handelt es sich bei der Studie „SicherImSport“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) um eine Studie im Auftrag der Bundesregierung oder ist diese von anderen Beteiligten initiiert worden?

9

Hat die Bundesregierung eine eigene Arbeitsdefinition für die Begriffe „sexualisierte Gewalt“ und „sexueller Missbrauch“, wie lautet diese ggf., und wird diese Definition auch auf von ihr veranlasste Studien zu diesem Thema übertragen?

10

Welche Studien zu sexualisierter Gewalt im Sport hat die Bundesregierung ggf. neben den Erhebungen „SafeSport“ und möglicherweise (wenn von der Bundesregierung beauftragt) „SicherImSport“ in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse und daraus resultierende Präventionsmaßnahmen für diesen Bereich zu erhöhen und die Zahl der Betroffenen auf ein Minimum zu reduzieren (bitte den Zeitraum der jeweiligen Studien und das entsprechende Fördervolumen der Projekte in Euro aufschlüsseln)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der durch Prof. Dr. Jörg Fegert zitierten und „bisher unveröffentlichten Studie“ (vgl. Andrea Schültke et al. (2019), Das Erste, Sexueller Missbrauch im Sport – Das große Tabu, https://www.sportschau.de/mehr-sport/video-sexueller-missbrauch-im-sport---das-grosse-tabu-100.html [Minute 08:50 bis 09:40], letzter Stand: 16. März 2022) mit hochgerechnet 200 000 Fällen sexuellen Missbrauchs im Sport (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,

a) um welche im Jahr 2019 als „noch unveröffentlicht“ bezeichnete Studie handelt es sich dabei,

b) ist diese im Jahr 2019 als „noch unveröffentlicht“ bezeichnete Studie inzwischen abgeschlossen, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, und wo sind diese veröffentlicht?

12

Wenn diese Studie (vgl. Frage 11) noch nicht abgeschlossen sein sollte, wird diese Studie fortgeführt, und wann ist mit einem Abschluss dieser Studie und einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

Berlin, den 23. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen