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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kriegsflüchtlinge schützen - Frauen und Kinder aus der Ukraine vor Menschenhandel und Zwangsprostitution bewahren

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

25.04.2022

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/128205.04.2022

Kriegsflüchtlinge schützen – Frauen und Kinder aus der Ukraine vor Menschenhandel und Zwangsprostitution bewahren

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seitdem der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, seiner Armee den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine befohlen hat, sind Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht. Da ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst verpflichtet sind und daher im Regelfall nicht ausreisen dürfen, machen Frauen und Kinder die überwiegende Zahl der Geflüchteten aus. Ihre Zahl steigt stetig. Diese Frauen und Kinder brauchen unsere konkrete Unterstützung – sie verlassen ihr gewohntes Umfeld und kommen in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht sprechen. Sie sind daher auf aufrichtig helfende Hände angewiesen. Unsere Unterstützung darf nicht nur gut gemeint sein, sondern muss bis zum Ende durchdacht sein: Mit der Aufnahme dieser besonders schutzbedürftigen Menschen entstehen unmittelbar Schutzpflichten gegenüber den Hilfsbedürftigen.

Seit Beginn der Fluchtbewegung häufen sich Warnungen und Berichte darüber, dass sich einzelne Kriminelle und Menschenhändler an der Hilflosigkeit der Kriegsflüchtlinge zu bereichern suchen. Die Bundespolizei, Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Streetworker weisen seit Wochen eindringlich darauf hin, dass Menschenhändler und Zuhälter Frauen gezielt ansprechen, um sie zunächst in Abhängigkeit zu bringen und sie dann zur Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu zwingen (siehe WDR-Beitrag vom 20. März 2022, https://www1.wdr.de/nachrichten/ukraine-flucht-fluechtlinge-menschenhandel-100.html; Der Tagesspiegel bereits am 9. März 2022: Verdacht des Menschenhandels in Berlin: „Polizei warnt vor gefährlichen Angeboten an Ukrainerinnen – Senat stärkt Kinderschutz“; Tweet der Bundespolizei Koblenz vom 8. März 2022). Einträge in sogenannten Freierforen weisen darauf hin, dass in Deutschland bereits Nachfrage nach ukrainischen Prostituierten entsteht (siehe Deutsche Welle vom 10. März 2022, https://www.dw.com/de/gefahr-f%C3%BCr-gefl%C3%BCchtete-ukrainerinnen-dubiose-%C3%BCbernachtungsangebote-in-berlin/a-61078954; siehe Stuttgarter Nachrichten vom 17. März 2022, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.frauen-auf-der-flucht-deutsche-freier-freuen-sich-auf-ukrainerinnen.db5271fc-7190-45fe-a867-8c7b5fd8b31f.html). Die Bundesregierung verlässt sich nach Ansicht der Fragesteller auch Wochen nach Beginn des Krieges weiterhin auf die Leistung und das Tätigwerden der privaten Helferinnen und Helfer. Eine Abhilfe der Situation ist bislang kaum feststellbar oder auch nur in Aussicht gestellt.

In Deutschland werden diejenigen Menschen, die private Unterkünfte an Kriegsflüchtlinge vergeben, bislang nicht registriert, obwohl dies ein geeignetes Mittel sein dürfte, um die ankommenden Frauen und Kinder zu schützen. Auch die Kriegsflüchtlinge selbst werden nicht lückenlos sofort bei ihrer Einreise, teilweise sogar überhaupt nicht registriert. Es entsteht dadurch ein Raum, in dem sich Menschenhändler betätigen können, ohne ein größeres Risiko einzugehen. Es wird dadurch nämlich nahezu unmöglich, diejenigen Frauen und Kinder, die nach ihrer Einreise nach Deutschland in die Fänge von Menschenhändlern geraten, wiederzufinden oder ihre Reiseroute nachzuvollziehen. Eine vollständige Registrierung muss gewährleistet werden und ist generell auch möglich, wie man in Polen sieht, wo an der Grenze zur Ukraine sofort alle Menschen registriert werden. Auch eine Registrierung derjenigen, die Unterkünfte anbieten, wäre problemlos möglich und auch zulässig. In Polen geschieht auch dies.

Die Fragesteller sorgen sich um die Frauen und Kinder sowie insbesondere unbegleitete Kinder, die vor der russischen Invasion aus der Ukraine geflohen sind. Auch in Deutschland müssen über Apelle hinaus konkrete Schritte unternommen werden, um Frauen und Kinder vor einem Ende in der Zwangsprostitution zu bewahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass den Menschen, die den Kriegsflüchtlingen private Unterkünfte zur Verfügung stellen, Schutzpflichten für ebendiese Geflüchteten zukommen?

2

Werden die Menschen, die private Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen, registriert?

3

Gibt es konkrete Pläne, für Menschen, die Kriegsflüchtlingen private Unterkünfte anbieten, eine Registrierungspflicht einzuführen?

4

Sofern die Bundesregierung den Datenschutz als maßgeblichen Hinderungsgrund für eine Registrierung für Helferinnen und Helfer anführt, aus welchem Grund hält die Bundesregierung eine Einwilligung dieser Personen in die Datenverarbeitung für nicht zumutbar und/oder die Datenverarbeitung auch darüber hinaus für unzulässig?

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auch andere Länder im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowohl die Helfer als auch die Ankommenden registrieren?

5

Ist eine Stelle oder Organisationseinheit im Bundesministerium des Innern und für Heimat dafür verantwortlich, dass die Frauen und Kinder sowie unbegleitete Minderjährige unter den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution geschützt werden, und wenn ja, welche?

Gibt es in einem anderen Bundesministerium eine Stelle oder Organisationseinheit, die dafür verantwortlich ist?

6

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt bei der Frage des Schutzes geflüchteter Frauen und Kinder aus der Ukraine konkret ausgestaltet?

7

Macht die Bundesregierung den Polizeibehörden spezielle Vorgaben zum Umgang mit Frauen und Kindern sowie unbegleiteten Minderjährigen, die aus der Ukraine ankommen?

8

Plant die Bundesregierung die Errichtung sogenannter Schutzzonen für Flüchtlinge in Bahnhöfen?

9

Was tut die Bundesregierung, um die Bemühungen von Hilfsorganisationen und Polizei bei der Sensibilisierung der Frauen und Kinder sowie unbegleiteten Minderjährigen zu koordinieren und zu unterstützen?

Welche Informationen werden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung dieser Bemühungen zur Verfügung gestellt?

Stellt sie sicher, dass den ankommenden Frauen und Kinder sowie unbegleiteten Minderjährigen Leitlinien und Verhaltensanweisungen, insbesondere in ukrainischer Sprache, bereitgestellt werden, deren Befolgung die Frauen und Kinder schützen kann?

10

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung sonst, um den Schutz der Frauen und Kinder sowie unbegleiteten Minderjährigen zu gewährleisten?

11

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die besonders vulnerable Personengruppe betroffener Frauen und Kinder mit Behinderungen unter Beachtung aller Vorgaben der Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention vor Diskriminierung, Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen?

12

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Verpflichtung der Leistungserbringer in § 37a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu Gewaltschutzmaßnahmen auch für die geflüchteten Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Angehörige dieser Personengruppe umfassend zu gewährleisten?

13

Gibt es bereits konkrete Ausarbeitungen, welche spezifischen Projekte und Leistungen im Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage im kommenden Haushaltsplan konkret mit Finanzmitteln hinterlegt bzw. aufgestockt werden sollen?

Wenn nein, warum nicht, und wann ist damit zu rechnen?

Wenn ja, welche Projekte und Leistungen werden in welchem Etat hinterlegt werden?

14

Gibt es eine Strategie zum Umgang mit solchen Menschen, die durch zweifelhafte Angebote auffallen?

15

Von welchen Erfahrungen berichten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten von ihren Kontrollen an den Bahnhöfen, an denen Kriegsflüchtlinge ankommen im Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage?

16

Welche Erfahrungen, Hinweise oder Anzeigen haben die Bundespolizei und die Bundesregierung dazu veranlasst, entsprechende Warnungen vor unseriösen Unterkunftsangeboten an den Bahnhöfen zu veröffentlichen?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder werden geplant, um die ukrainischen Frauen und Kinder unmittelbar nach Grenzübertritt in einen EU-Mitgliedstaat zu registrieren, zu informieren und vor Kriminalität und Menschenhandel zu schützen?

Gibt es insbesondere eine Zusammenarbeit mit polnischen Behörden, um Frauen vorab schon über die Situation in Deutschland aufzuklären und so rechtzeitig vor Kriminalität und Menschenhandel zu warnen?

18

Welche Initiativen hat Deutschland gestartet, um in Abstimmung mit Polen, den weiteren EU-Anrainerstaaten der Ukraine und der EU ein geordnetes, abgestimmtes Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Verteilung der flüchtenden Frauen und Kinder umgehend zu initiieren?

19

Welche Ermittlungsergebnisse und Kenntnisse deutscher Behörden zu kriminellen Menschenhändlern werden von Deutschland gezielt zur Verfügung gestellt und im europäischen Verbund geteilt, um diese an den Grenzübertrittspunkten nutzbar machen zu können?

Berlin, den 4. April 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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