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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verhältnismäßigkeit bei der Regulierung kleiner und mittlerer Unternehmen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.04.2022

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/129205.04.2022

Verhältnismäßigkeit bei der Regulierung kleiner und mittlerer Unternehmen

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Koalitionsvertrag der aktuell die Bundesregierung stellenden Parteien erwähnt auf S. 169 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) ausdrücklich, dass Bankenaufsicht und Bankenregulierung dem „Grundsatz der Proportionalität“ entsprechen müssen. Das Prinzip der Proportionalität besagt laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), „dass bei der Regulierung und bei deren Anwendung in der aufsichtlichen Praxis das Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens zu berücksichtigen ist“ (https://www.bafin.de/dok/12082122).

Entsprechend dem in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes festgehaltenen Gleichheitsgrundsatz, wonach wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches jedoch ungleich behandelt werden muss, sollen also nicht alle Finanzdienstleister denselben Regulierungen unterliegen. Laut Rundschreiben „09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ der BaFin wird das Proportionalitätsprinzip im Regelungsrahmen für die qualitative Aufsicht des Kreditwesens ins Deutschland berücksichtigt. Für das Versicherungswesen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im § 296 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) verankert. Die Fragesteller begrüßen, dass die Bundesregierung den Grundsatz der Proportionalität hochhält.

Auffällig ist für die Fragesteller, dass von Proportionalität der Regulierung zumeist nur im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt und der Regulierung von Banken und Versicherungen gesprochen wird. Zwar sind es vor allem diese Branchen, die mit großen bis systemgefährdenden Risiken zu tun haben. Jedoch nennt § 296 VAG neben dem Risiko auch noch weitere Kriterien, in Bezug auf welche die Regulierung verhältnismäßig zu sein hat. So heißt es in Absatz (1): „Auf Pensionskassen wendet die Aufsichtsbehörde die Vorschriften dieses Gesetzes in einer Art und Weise an, die der Größenordnung, der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der jeweiligen Pensionskasse angemessen ist.“ Die BaFin weist in ihrem Rundschreiben „08/2020 (VA) – Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ ausdrücklich darauf hin, dass sich das Proportionalitätsprinzip in diesem Zusammenhang nicht nur auf die „Gesamtheit der Risiken“ bezieht. Neben den in § 296 Absatz 1 VAG genannten (s. o.) erwähnt das Rundschreiben außerdem die „Größe und die interne Organisation“ der betroffenen Einrichtungen als mögliche Kriterien.

Der Gesetzgeber hat das Proportionalitätsprinzip selber so weit gefasst, dass Regulierung nicht nur in Bezug auf das Risiko, sondern auch in Bezug auf Art, Größenordnung, Umfang und Komplexität der Tätigkeit sowie auf die Größe und interne Organisation der jeweiligen Einrichtungen verhältnismäßig sein soll. Die Fragesteller sind der Meinung, dass der Grundsatz, Regulierung proportional zu gestalten und somit Ungleiches ungleich zu behandeln, daher auch in solchen Wirtschaftsbranchen wertvolle Beiträge zu einer angemesseneren Regulierung leisten könnte, die nicht vom Umgang mit großen oder sogar gesamtgesellschaftlichen Risiken geprägt sind und auch nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, tragen Mittelständler 61 Prozent zur gesamten Nettowertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/politik-fuer-den-mittelstand.html). Die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen des Mittelstands sind somit aus Sicht der Fragesteller eine unentbehrliche Stütze der deutschen Wirtschaft, und die Frage nach einer proportionalen Regulierung für diese Unternehmen ist daher von besonderer Brisanz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Rolle spielt der Grundsatz der Proportionalität im ordnungspolitischen Leitbild der Bundesregierung?

2

In Bezug auf welche Kriterien sollte Regulierung nach Ansicht der Bundesregierung verhältnismäßig gestaltet werden?

3

In welchen Branchen wird das in der Regulierung der Finanzbranche angewendete Proportionalitätsprinzip nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls direkt oder indirekt in der Gesetzgebung oder sonstigen Regulierung berücksichtigt?

4

In welchen Gesetzen und sonstigen Regulierungen, welche die wirtschaftliche Tätigkeit und die finanzielle Belastung von Unternehmen betreffen, sieht die Bundesregierung ggf. Handlungsbedarf in Bezug auf Einführung und Umsetzung proportionaler Regulierung?

5

Plant die Bundesregierung Initiativen, um den Grundsatz der Proportionalität bei Regulierungen stärker zu Geltung zu bringen, und wenn ja, welche?

6

Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluation der Wirksamkeit von Finanzregulierung im Hinblick auf Proportionalität, Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Bürokratie durchzuführen, wer wird die Evaluation vornehmen, und was werden die Kriterien der Evaluation sein?

7

Plant die Bundesregierung, neben der Evaluation der Finanzregulierung auch andere Regulierungen im Hinblick auf Proportionalität zu evaluieren, und wenn ja, welche?

8

Stimmt die jetzige Bundesregierung der Aussage der alten Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6360 zu, dass „kleine und mittlere, vorrangig regional tätige Finanzinstitute eine zentrale Rolle als Finanzpartner – insbesondere für Verbraucher und den Mittelstand vor Ort“ spielen?

9

Plant die Bundesregierung Initiativen, um die in Frage 8 genannte Finanzpartnerschaft zwischen kleinen und mittleren, vorrangig regional tätigen Finanzinstituten einerseits und den Verbrauchern und dem Mittelstand vor Ort andererseits zu erhalten oder zu stärken, und wenn ja, welche?

10

Welche Kosten entstehen mittelständischen und kleinen Versicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Pflicht, zusätzlich zur Buchwertbilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) eine Marktwertbilanzierung im Rahmen der Solvency-II-Regulierung vornehmen zu müssen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Pflicht im Hinblick auf das Proportionalitätsprinzip?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der in einigen Bundesländern vorgesehenen Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit von Gesetzen bei der Stärkung des Mittelstands?

12

Wird die Bundesregierung den von der Vorgängerregierung geplanten „Staatssekretärsausschuss Mittelstand“ einrichten, der Vorhaben aller Ressorts auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüfen soll (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191001-altmaier-legt-mittelstandsstrategie-vor.html)?

a) Wenn ja, für wann ist die Einrichtung des Ausschusses geplant, wie wird er besetzt sein, und welche Aufgaben wird der Ausschuss konkret haben?

b) Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung der Einrichtung des Ausschusses?

Berlin, den 25. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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