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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entschädigung für Grundstücke in den Flutgebieten

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

21.04.2022

Aktualisiert

17.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/138411.04.2022

Entschädigung für Grundstücke in den Flutgebieten

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bund und Länder haben nach der Flut im Juli 2021 den betroffenen Gebieten großzügige Mittel im Rahmen des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 zur Verfügung gestellt. Allein auf Rheinland-Pfalz entfallen davon bisher 15 Mrd. Euro. Für die Durchführung der Aufbauhilfezahlungen sind die Bundesländer verantwortlich. Gerade im sehr schwer betroffenen Tal der Ahr zeigen sich dabei nun einige Probleme, die auch auf die Besonderheiten des dortigen Schadensbildes zurückzuführen sind. Der Fluss hat auf weiten Strecken seinen Lauf infolge der Flut erheblich geändert, sodass vormals wertvolle Grundstücke jetzt im Flussbett liegen. Der Ursprungszustand ist nicht mehr wiederherstellbar und eine Wiederherstellung ist aus Gründen des künftigen Hochwasserschutzes auch nicht anzustreben. Weitere Grundstücke liegen in der sog. Gelben Zone, in der ein Wiederaufbau ebenfalls aus Gründen des künftigen Hochwasserschutzes nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Gerade bei der Frage des Wertes und damit der Entschädigung für die betroffenen Grundstücke gibt es vor Ort anhaltende Irritationen. Es wird für die Entschädigung in aller Regel bisher allgemein nur der aktuelle Wert der Grundstücke angesetzt, also der von Brachflächen oder Ähnlichem. Das ist häufig nur ein Zehntel, Zwanzigstel oder sogar noch weniger des Wertes der Grundstücke vor dem Flutereignis. Die Geschädigten werden in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ein anderer Wertansatz wegen der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Abwicklung der Wiederaufbauhilfe nicht möglich sei. Dies wird im Tal der Ahr als Nichterfüllung der versprochenen „großzügigen“ Handhabung bei der Wiederaufbauhilfe empfunden. Es hemmt auch die Abgabe der betroffenen Grundstücke an die Kommunen, die für künftige Hochwasserschutzmaßnahmen dringend benötigt werden, um auf kommende Flutereignisse vorbereitet zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Sind der Bundesregierung die beschriebenen Probleme bei der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe speziell im Hinblick auf den Wert von Grundstücken bekannt?

2

Hat die Bundesregierung dazu Gespräche mit den Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geführt?

3

Falls ja, was sind die bisherigen Erkenntnisse aus diesen Gesprächen?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Wertverluste von Grundstücken infolge der Flutereignisse von der Entschädigung im Rahmen der Wiederaufbauhilfe aktuell umfasst sein müssten?

5

Hält die Bundesregierung eine Änderung der rechtlichen Regelungen bezüglich der Entschädigung für Grundstückswerte für notwendig?

6

Falls ja, befindet sich die Bundesregierung für solche Änderungen in Gesprächen mit den Ländern?

7

Wann wären entsprechende Änderungen zu erwarten?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung gemeinsam mit den betroffenen Ländern eine zeitnahe Evaluation der bisherigen Erkenntnisse aus der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe?

9

Falls ja, sind im Rahmen einer solchen Evaluation zeitnahe Anpassungen in den Regelungen zur Wiederaufbauhilfe geplant?

Berlin, den 8. April 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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