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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zu der neonazistischen Gruppierung "Knockout 51"

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

27.04.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/139212.04.2022

Erkenntnisse der Bundesregierung zu der neonazistischen Gruppierung „Knockout 51“

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 18. März 2022 berichtete der „MDR“ über ein „Konspiratives Neonazi-Treffen in Eisenach“. Ein auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichtes Foto, welches im Rahmen dieses Treffens entstanden sein soll, zeigt mehrere der deutschen Neonazi-Szene zuzurechnende Personen vor einer Hakenkreuzfahne posierend. Das Foto zeigt unter anderem die zum engsten Kreis der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ zählenden A. sowie R. Nach Informationen des „MDR“ zeigt ein Foto aus dem Januar 2021 A. mit einer Schusswaffe auf einem Schießstand in Tschechien. Das betreffende Foto soll A. mit „Mein Finger am Trigger im Visier ein N….r“ kommentiert haben. Im „Flieder Volkshaus“, in welchem das Foto des Treffens im März entstanden sein soll, sollen in der Vergangenheit auch Personen verkehrt haben, die der sogenannten Atomwaffen Division Deutschland (AWDD) zugerechnet werden (https://www.freitag.de/autoren/andreas-foerster/die-einsicht-kommt-spaet).

Nach Einschätzung eines Rechtsextremismusexperten ist die Gruppe „Knockout 51“ ein wichtiger Teil der bundesweiten Neonazi-Kampfsportstrukturen. So bestanden in den letzten Jahren zum Beispiel Verbindungen zum Kampfsportnetzwerk „Kampf der Nibelungen“ (KdN). Personen aus den Organisationsstrukturen des KdN sollen in der Vergangenheit dem verbotenen Neonazi-Netzwerk „Combat 18 Deutschland“ (C18) zuzurechnen gewesen sein. Das vom „MDR“ veröffentlichte Foto zeigt ebenfalls Personen, die dem Spektrum von C18 zuzurechnen sind. Ein Teilnehmer des Treffens trägt zudem einen Pullover mit dem Label „28 – Brothers of Honour“. Dabei könnte es sich um eine Nachfolgestruktur von C18 handeln. Die Gruppe „Knockout 51“ soll darüber hinaus Kontakte in die internationale Neonazi-Szene haben (https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/neonazis-geheimes-treffen-eisenach-100.html).

Am 6. April 2022 kam es im Rahmen von Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Gruppierung „Knockout 51“, die rechtsterroristischen Gruppierungen „AWDD“ und „Sonderkommando 1418“ sowie die verbotene rechtsterroristische Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ zu großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen sowie Festnahmen. Vier Mitglieder von „Knockout 51“, darunter die schon erwähnten A. und R., befinden sich seitdem unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung in Untersuchungshaft. Durchsuchungen fanden aber darüber hinaus auch bei den „C18“ zuzurechnenden Personen S. R. und R. S. statt (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-06-04-2022.html; https://taz.de/Terrorverdacht-gegen-Rechtsextreme/!5847946/; https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/razzia-gegen-rechtsextremisten-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich Personen aus der deutschen rechtsextremen Szene im März 2022 im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach getroffen haben (bitte nach Gruppierung, Organisation, Partei aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die rechtsextreme Kampfsportgruppierung „Knockout 51“ vor?

a) Wann ist die Gruppierung „Knockout 51“ erstmals Behörden des Bundes bekannt geworden?

b) Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit der Gruppierung „Knockout 51“ befasst, und wenn ja, wie häufig?

c) Wie viele Personen zählt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Gruppierung „Knockout 51“?

d) In welcher Region haben Mitglieder von „Knockout 51“ in der Vergangenheit ihren Haupttätigkeitsschwerpunkt gehabt?

e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und dem verbotenen Neonazi-Netzwerk „Combat 18 Deutschland“ bestanden oder bestehen?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und der „Atomwaffendivision Deutschland“ (AWDD) bestanden oder bestehen?

g) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und dem „Sonderkommando 1418“ bestanden oder bestehen?

h) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und dem Netzwerk „Kampf der Nibelungen“ bestanden oder bestehen?

i) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an wie vielen rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen von „Kampf der Nibelungen“ Mitglieder von „Knockout 51“ teilgenommen haben?

j) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und der extrem rechten Kampfsportmarke „White Rex“ bestehen?

k) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „Knockout 51“ und sonstigen rechtsextremen Gruppierungen, Organisationen oder Personen bestehen?

l) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von „Knockout 51“ geführt wurden (bitte nach Tatbestand aufschlüsseln)?

3

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 des Strafgesetzbuchs (StGB) wurden seit dem Verbot gegen mutmaßliche ehemalige Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ geführt (bitte nach dem Jahr der Einleitung des Verfahrens aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung „28 – Brothers of Honour“ vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „28 – Brothers of Honour“ und „Combat 18 Deutschland“ gibt?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Verbindungen oder personelle Überschneidungen zwischen Mitgliedern von „28 – Brothers of Honour“ und „Knockout 51“ gibt?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Verbindungen zwischen „28 – Brothers of Honour“ und der „Atomwaffendivision Deutschland“ gibt?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder von „Knockout 51“ in der Vergangenheit an Schießtrainings in Deutschland teilgenommen haben?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder von „Knockout 51“ in der Vergangenheit an Schießtrainings in anderen europäischen Ländern teilgenommen haben?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder von „Knockout 51“ in der Vergangenheit Kontakt zu rechtsextremen Gruppierungen, Organisationen und Parteien außerhalb Deutschlands gehabt haben (bitte nach Gruppierung, Organisation, Partei aufschlüsseln)?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob S. R. und R. S. in der Vergangenheit Kontakte zu internationalen Rechtsextremisten gehabt haben?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den Durchsuchungsmaßnahmen vom 6. April 2022 Waffen aufgefunden wurden (bitte nach Hieb-, Stich- und Schusswaffen aufschlüsseln)?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den Durchsuchungen rechtsextreme Zeitschriften oder sonstige rechtsextreme Druckerzeugnisse aufgefunden wurden (bitte nach Publikation aufschlüsseln)?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den Durchsuchungen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gefunden wurden?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob von den Durchsuchungen betroffene Personen über waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen oder in der Vergangenheit verfügt haben (bitte nach Art der Erlaubnis aufschlüsseln)?

Berlin, den 7. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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