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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Beziehende

Zusammensetzung und Arbeitsauftrag der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zu "Arbeitsanreizen und Kosten der Unterkunft" und des Expertenworkshops zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, Gründe für die geplante Absenkung des Wohnstandards in Abweichung von der Richtlinie zur Bedarfsermittlung von Wohnflächen in der Wohnflächenverordnung des Bundes und im Widerspruch zu den Fördergrundsätzen der sozialen Wohnraumförderung, weitere mögliche Probleme und Nachteile für den betroffenen Personenkreis<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.08.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/270104. 08. 2010

Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Beziehende

der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Katja Kipping, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Klaus Ernst, Caren Lay, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant, die Standards für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) neu zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Arbeitsanreize und Kosten der Unterkunft“ eingesetzt. Im Ergebnis der Arbeit ist beabsichtigt, den Kommunen die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist und welche Wohnfläche als angemessen erachtet wird, zu überlassen (Jens Flosdorff, Sprecher des BMAS gegenüber dpa am 23. Juli 2010). Der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Standards der Gemeindefinanzkommission“ enthält Vorschläge zur Absenkung der Standards der KDU, die zurzeit geprüft werden. So wird u. a. vorgeschlagen, nicht mehr 45 m2, sondern bereits 25 m2 als angemessene Wohnfläche für alleinstehende ALG-II-Beziehende (ALG II – Arbeitslosengeld II) festzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie setzt sich die ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Arbeitsanreize und Kosten der Unterkunft“ des BMAS zusammen, und wer sind deren Mitglieder?

2

Wurden die kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Arbeitsgruppe einbezogen?

3

Welche externen Experten und Berater sind durch die Arbeitsgruppe herangezogen worden, und wie wurden sie gegebenenfalls entschädigt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Höhe der Entschädigung und der erbrachten Leistung)?

4

Mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen im Bereich der Grundsicherung befasst sich die Arbeitsgruppe, und mit welcher Zielstellung?

Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und in welchem Zeitraum sollen die Ergebnisse realisiert werden?

5

Welche gesetzlichen Änderungen werden sich in diesem Zusammenhang als erforderlich erweisen, und wann sollen diese umgesetzt werden?

6

Wer hat an dem im Mai 2010 vom BMAS veranstalteten Expertenworkshop zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II teilgenommen?

Was sind die Ergebnisse dieses Workshops?

7

Warum hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Standards abzusenken?

8

Welche Kriterien lagen der Ermittlung einer angemessenen Wohnfläche, wie sie in der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 verankert sind, zugrunde, und wer hat die Kriterien definiert?

9

Wie soll der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 m2 begrenzt werden, wenn der Bedarfsermittlung von Wohnflächen die Wohnflächenverordnung des Bundes zugrunde zu legen ist, die für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 bis 50 m2 als angemessen ansieht?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 zur Bedarfsermittlung von Wohnflächen zu ändern?

Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Abweichung von dieser Richtlinie im Falle der geplanten Absenkung der Standards?

11

In welchen Förderrichtlinien bzw. -programmen des Bundes und der Länder ist eine entsprechende Wohnraumgröße die Voraussetzung zur Bewilligung von Fördermitteln (bitte die einzelnen Förderrichtlinien bzw. -programme nach Bund und Ländern mit den entsprechenden Wohnungsgrößen auflisten)?

12

Inwieweit widerspricht die geplante fast Halbierung der Wohnungsgröße dem Zweck und den Fördergrundsätzen der sozialen Wohnraumförderung?

13

Wie soll für den Fall der Anwendung der geplanten Regelung gewährleistet werden, dass Kinder von getrennt lebenden Elternteilen unter den dann bestehenden Bedingungen ihr Umgangsrecht wahrnehmen können?

14

Welche Regelungen sind für den Fall vorgesehen, dass der örtliche Wohnungsmarkt nicht über ausreichend kleinere Wohnungen verfügt?

Wer würde in diesem Falle die höheren Kosten tragen, die Kommunen oder die Hartz-IV-Beziehenden?

15

Wie bzw. wo sollen Menschen mit Behinderungen, die auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen sind und häufig jetzt schon infolge ihres unvermeidlicherweise erhöhten Platzbedarfs kaum zurechtkommen, überhaupt eine so kleine Wohnung finden, wenn sie Hartz-IV-Leistungen beziehen oder Grundsicherung erhalten?

16

Welches Verfahren soll installiert werden um sicherzustellen, dass die geplante Übergabe entsprechender Verantwortung an die Kommunen nicht zu Handlungen führt, die den Vorgaben des Verfassungsgerichtes zum Existenzminimum wiedersprechen?

17

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Verkleinerung der Wohnung ein Weg, um entsprechend der Zielstellung des SGB II „Fördern und Fordern“ die Chancen von ALG-II-Beziehenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?

18

Können sich, für den Fall, die beabsichtigte Regelung tritt ein, betroffene Personen auf Vertrauensschutz berufen, wenn in ihrem Landkreis oder in ihrer Gemeinde Wohnungsgrößen auf der Grundlage von Richtlinien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II und § 29 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geregelt sind?

19

Erwartet die Bundesregierung Einsparungen durch die Absenkung der Standards für angemessenen Wohnraum?

Wenn ja, in welcher Höhe?

20

Warum will die Bundesregierung die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung entlasten, wenn nach ihrer Auffassung die Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro selbst bei einer Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft auf 23,6 Prozent nach wie vor gegeben ist?

Berlin, den 3. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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