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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufnahme von Menschenrechtsaspekten in die Umweltleitlinien für Exportkreditagenturen

Einsatz der Bundesregierung für die Aufnahme von Menschenrechtsfragen als einer zentralen Konstante der Außenwirtschaftspolitik im Zuge der aktuellen Überarbeitung der OECD-Umweltleitlinie<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/270304. 08. 2010

Aufnahme von Menschenrechtsaspekten in die Umweltleitlinien für Exportkreditagenturen

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Derzeit werden die Umweltleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Exportkreditagenturen überarbeitet. Durch die Förderung von Exporten und Auslandsinvestitionen über Exportkreditagenturen nehmen Staaten faktisch Einfluss auf die Achtung, die Gewährleistung und den Schutz von Menschenrechten im Ausland – im positiven wie im negativen Sinn. Einige Staaten befürworten deshalb die Aufnahme von Menschenrechtsfragen in die OECD-Umweltleitlinien.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen3

1

Teilt die Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur Universalität der Menschenrechte bekennt, die Auffassung, dass diese nicht nur eine zentrale Konstante in der Außen- und Sicherheitspolitik, sondern auch der Außenwirtschaftspolitik sind und dass auch im Rahmen von Exportkrediten auf die Wahrung der Menschenrechte geachtet werden muss, und wie begründet sie ihre Auffassung

2

Wie verhält sich die Bundesregierung in der aktuellen Überarbeitung der OECD-Umweltleitlinien zur Aufnahme von Menschenrechtsfragen; setzt sie sich aktiv dafür ein, oder widersetzt sie sich einer solchen Aufnahme, und wie begründet sie ihre Haltung

3

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Exportkreditagenturen sowohl selbst eine Menschenrechtsprüfung durchführen als auch eine solche von den Projektbetreibern verlangen können sollen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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