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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Möglicherweise getroffene Zusagen westlicher Spitzenpolitiker und die NATO-Osterweiterung

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.05.2022

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/146221.04.2022

Möglicherweise getroffene Zusagen westlicher Spitzenpolitiker und die NATO-Osterweiterung

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Russland behauptet seit Jahrzehnten, die NATO-Osterweiterungen hätten und würden gegen westliche Zusagen nach dem Mauerfall verstoßen. Dagegen wird von westlichen Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern lediglich eingeräumt, dass im Rahmen der Gespräche zur deutschen Einheit zwar Äußerungen getätigt worden waren, die auf eine mögliche Bereitschaft der NATO zum Verzicht auf eine Ostausdehnung hätten schließen lassen können (https://www.spiegel.de/panorama/nato-osterweiterung-was-hat-der-westen-1990-heimlich-demkreml-zugesagt-a-38b7dc85-ab4f-48db-837d-1b974c8ae95a), solche Äußerungen würden aber aus völkerrechtlicher Sicht nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 15. März 1991 keine Bindungswirkung entfalten (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 031/16, S. 10).

Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher soll dies bestätigt haben. Demnach habe sich der Westen völkerrechtlich zwar korrekt verhalten, aber nach Ansicht der Fragestellenden gegen den Geist der Absprachen von 1990 mit der NATO-Osterweiterung verstoßen.

Während die USA 1990 noch eine kluge und zurückhaltende Politik betrieben hätten, die auch die Interessen Moskaus im Blick hatte, wäre es den USA zehn Jahre später darum gegangen, alleinige Supermacht zu sein. Entgegen der politischen Philosophie von 1990, einen neuen Gegensatz zwischen Ost und West zu verhindern, wären Mitglieder in die NATO aufgenommen worden, die eine besonders antirussische Politik verfolgten und deren NATO-Mitgliedschaft vor allem gegen Moskau gerichtet gewesen sei (https://www.spiegel.de/panorama/nato-osterweiterung-genscher-vertrauter-frank-elbe-widerspricht-wladimir-putin-a-dcbe9b01-8987-47a7-8dc0-944bd0243c1d).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über einen Vermerk aus dem britischen Nationalarchiv bezüglich eines Treffens der politischen Direktoren der Außenministerien der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands in Bonn am 6. März 1991, bei dem die Sicherheit Polens und anderer osteuropäischer Staaten Thema war (https://www.spiegel.de/ausland/nato-osterweiterung-aktenfund-stuetzt-russische-version-a-1613d467-bd72-4f02-8e16-2cd6d3285295)?

2

Liegt der Bundesregierung der Vermerk aus dem britischen Nationalarchiv bzw. eine Kopie oder eine vollständige Abschrift vor bzw. bemüht sie sich darum, diesen bzw. eine zu erlangen?

Wenn ja, ist sie bereit, den Vermerk bzw. die Kopie oder Abschrift dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das in Frage 1 genannte Dokument aus dem britischen Nationalarchiv belegt, dass Briten, Amerikaner, Deutsche und Franzosen übereinstimmten, dass eine NATO-Mitgliedschaft der Osteuropäer inakzeptabel sei (https://www.spiegel.de/ausland/nato-osterweiterung-aktenfund-stuetzt-russische-version-a-1613d467-bd72-4f02-8e16-2cd6d3285295)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der damalige Vertreter der Bundesregierung, Jürgen Chrobog, laut besagtem Vermerk in Frage 1 erklärte: „Wir haben in den 2 plus 4 Verhandlungen deutlich gemacht, dass wir die Nato nicht über die Elbe hinaus ausdehnen. Wir können daher Polen und den anderen keine Nato-Mitgliedschaft anbieten.“ (https://www.spiegel.de/ausland/nato-osterweiterung-aktenfund-stuetzt-russische-versiona-1613d467-bd72-4f02-8e16-2cd6d3285295), und wenn ja, welche?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der damalige US-Vertreter Raymond Seitz laut Vermerk Jürgen Chrobogs sagte: „Wir haben gegenüber der Sowjetunion klargemacht – bei 2 plus 4 wie auch anderen Gesprächen – dass wir keinen Vorteil aus dem Rückzug sowjetischer Truppen aus Osteuropa ziehen werden (…) Die Nato soll sich weder formal noch informell nach Osten ausdehnen.“ (https://www.spiegel.de/ausland/nato-osterweiterung-aktenfund-stuetzt-russische-version-a-1613d467-bd72-4f02-8e16-2cd6d3285295), und wenn ja, welche?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der damalige Bundesaußenminister, Hans-Dietrich Genscher, die Auffassung vertreten hat, wonach sich der Westen zwar völkerrechtlich korrekt verhalten, aber gegen den Geist der Absprachen von 1990 mit der NATO-Osterweiterung verstoßen habe (https://www.spiegel.de/panorama/nato-osterweiterung-genscher-vertrauter-frank-elbe-widerspricht-wladimir-putin-adcbe9b01-8987-47a7-8dc0-944bd0243c1d), und wenn ja, teilt sie diese, und welche, und inwiefern zieht sie ggf. Konsequenzen daraus?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die NATO nach 1990 Mitglieder wie die baltischen Republiken aufgenommen hat, die „eine besonders antirussische Politik verfolgten und deren NATO-Mitgliedschaft vor allem gegen Russland gerichtet war“ (https://www.spiegel.de/panorama/nato-osterweiterung-genscher-vertrauter-frank-elbe-widerspricht-wladimir-putin-adcbe9b01-8987-47a7-8dc0-944bd0243c1d), und wenn ja, welche, und inwiefern zieht sie Konsequenzen daraus?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 jedem Staat das Recht einräumt, über das eigene Bündnis entscheiden zu können, ohne, dass daraus die Pflicht von Bündnissen folgt, Staaten aufnehmen zu müssen (https://www.spiegel.de/panorama/nato-osterweiterung-genscher-vertrauter-frank-elbe-widerspricht-wladimir-putin-adcbe9b01-8987-47a7-8dc0-944bd0243c1d), und wenn ja, welche?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der NATO-Vertrag in Artikel 10 ausschließlich die Möglichkeit einräumt, durch einstimmigen Beschluss jeden anderen europäischen Staat zum Beitritt einladen zu können?

10

Sieht nach Rechtsauffassung der Bundesregierung der NATO-Vertrag eine zwangsläufige Aufnahme eines beitrittswilligen europäischen Staates vor, wenn dieser nach Auffassung der NATO-Mitglieder gemäß Artikel 10 des NATO-Vertrags in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob auf Basis einer informellen Abstimmung Russland und die USA einen großen Teil ihrer taktischen Atomwaffen reduzierten, wobei Russland diese vollständig aus den früheren Stationierungsländern in Europa abzog, wohingegen die USA einen Rest in Mitgliedstaaten der NATO beließen, um deren nukleare Teilhabe zu sichern (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich auf Basis des multilateralen Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von 1990 die Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Vertrags verpflichteten, ein militärisches Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau herzustellen und die kollektiven Fähigkeiten zu einem regionalen Überraschungsangriff oder zur großangelegten Aggression zu eliminieren, wobei die Hauptlast dabei Russland trug, gefolgt von Deutschland (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der KSE-Vertrag, der erst 1992 in Kraft trat, also nachdem sich der Warschauer Pakt und die Sowjetunion aufgelöst hatten, für Russland weiterhin von strategischer Bedeutung für die Stabilität Europas war, weil er die NATO auf ihren Besitzstand von 1990 begrenzte und ihre geographische Distanz zu Russland absicherte (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das KSE-Anpassungsabkommen (AKSE) nicht in Kraft getreten ist, obwohl Russland es 2004 ratifiziert hat, weil die USA die Ratifizierung des AKSE in der NATO blockierten (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn, ja welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA das AKSE nicht ratifizieren wollten, um den Abzug verbliebener russischer Stationierungstruppen aus Georgien und der Republik Moldau zu erreichen und damit den NATO-Beitritt der Ukraine und Georgiens vorzubereiten (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA das AKSE auch dann nicht ratifizieren wollten, nachdem Russland 2002 zunächst alle KSE-relevanten Waffensysteme aus Transnistrien und 2007 alle Stationierungstruppen aus Georgien abgezogen hatte (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob wegen der Blockade eines Inkrafttretens des AKSE durch die USA ab 2004 Staaten Mitglieder der NATO wurden, die dem KSE-Vertragsregime nicht angehören und dadurch an Russlands Grenzen, nämlich in den baltischen Staaten, potentielle Stationierungsräume der Allianz entstanden, die keinen rechtsgültigen Rüstungskontrollregeln unterliegen (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA verhinderten, dass die Zusage, keine zusätzlichen „substanziellen Kampftruppen“ dauerhaft in den neuen NATO-Mitgliedstaaten zu stationieren, gemeinsam mit Russland definiert wurde (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA 2007 eine ständige Militärpräsenz am Schwarzen Meer schufen, ohne dies vorher in der NATO oder im NATO-Russland-Rat zu erörtern, wobei sie die „rotierenden“ Kampftruppen in Rumänien und Bulgarien als „nicht substantiell“ bezeichneten, obwohl für beide Länder die besonderen Begrenzungen und Konsultationspflichten der KSE-Vertragsstaaten gelten (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland – nachdem die USA 2007 eine ständige Militärpräsenz am Schwarzen Meer schufen – daraufhin die eigenen Flankenbegrenzungen, welche den Umfang russischer Truppen im Hohen Norden und im Kaukasus limitieren, für obsolet erklärt hat (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland – nachdem die USA 2007 eine ständige Militärpräsenz am Schwarzen Meer schufen – daraufhin begann, die von Georgien abtrünnigen Republiken in Abchasien informell zu stützen (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland den Austritt der USA aus dem Vertrag über die Begrenzung strategischer Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag) 2002 als Gefahr für die strategische Stabilität wertete und sich die Situation weiter verschärfte, als die USA 2007 mit Polen und Tschechien bilateral vereinbarten, dort Raketenabwehrsysteme zu stationieren (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland 1999 den Krieg der NATO gegen Serbien als illegalen Angriffskrieg und Verletzung des Gewaltverbots gebrandmarkt hat (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland den Angriff der USA mit der „Koalition der Willigen“ gegen den Irak 2003 als Völkerrechtsbruch kritisierte (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Russland seine informellen Beziehungen zu Abchasien und Südossetien aufwertete, nachdem westliche Staaten die im Februar 2008 ausgerufene Unabhängigkeit Kosovos anerkannten, wodurch erstmals seit der Charta von Paris Grenzen in Europa nach vorheriger Gewaltanwendung und ohne Zustimmung des Sicherheitsrates verändert wurden (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Bukarester Beschluss der NATO vom April 2008, der Ukraine und Georgien den Bündnisbeitritt in Aussicht zu stellen, entscheidend zur Verschlechterung der Beziehungen der NATO zu Russland beigetragen hat (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der damalige US-Präsident George W. Bush mit Unterstützung osteuropäischer Staaten das Ziel eines NATO-Beitritts der Ukraine und Georgiens zügig erreichen wollte, aber sich Deutschland und Frankreich gegen einen konkreten Beitrittsplan aussprachen, weil sie bezweifelten, dass die innenpolitischen Verhältnisse dieser Kandidaten den NATO-Standards entsprächen und zudem eine Destabilisierung der Ukraine befürchteten, weil die Bevölkerungsmehrheit den Bündnisbeitritt ablehnte (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche, und inwiefern zog sie Konsequenzen daraus?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob neben Deutschland auch Frankreich mahnte, mit dem NATO-Beitritt der Ukraine und Georgiens „rote Linien“ Russlands nicht zu überschreiten, um die regionale Stabilität und die Sicherheit Europas und der NATO nicht zu gefährden (https://www.swp-berlin.de/publikation/ukraine-im-nato-russland-spannungsfeld), und wenn ja, welche?

Berlin, den 19. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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