Trilaterale Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit Israel im Bereich Wasser, Bewässerung, Abwasser
der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang 2010 meldete der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in Zukunft verstärkt trilaterale Kooperationsvorhaben der Entwicklungszusammenarbeit mit Israel durchführen zu wollen, insbesondere in Afrika und Zentralasien und mit besonderem Fokus auf den Wassersektor. Konkrete Kooperationsperspektiven würden derzeit in Abstimmung mit einzelnen Partnerländern geprüft. Bisher existiere ein trilaterales Kooperationsvorhaben im Bereich der Bewässerungswirtschaft in Äthiopien. Des Weiteren gab es bereits Aussagen der Bundesregierung dazu, dass man auch Dreieckskooperationen mit Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde anstrebe, insbesondere im Wassersektor.
Im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit muss das Thema Menschenrechte von überragender Bedeutung sein – weltweit. Nur dies gewährleistet die Glaubwürdigkeit des eigenen Handelns.
Die technische Expertise Israels im Wassersektor unbenommen, spricht die Wasserpolitik Israels wegen der systematischen Verletzung des Menschenrechts auf Wasser eindeutig gegen eine Kooperation in diesem Sektor. Auf die Problematiken der Wasserpolitik Israels im Nahen Osten, unter der nicht nur die Menschen im besetzten palästinensischen Gebiet, sondern auch in Syrien, Jordanien und Libanon leiden, hat nicht zuletzt Amnesty International in seinem Report „Thirsting for Justice – Palestinian Access to Water restricted“ aus dem Jahr 2009 hingewiesen.
Israel verbraucht 80 Prozent des Grundwassers des Bergaquifers, der die wichtigste Wasserressource für die palästinensische Bevölkerung darstellt. Dieser wird fast vollständig durch über der Westbank abgeregnetes Wasser erneuert. Auch der palästinensische Anteil des Jordan River wurde von Israel in Besitz genommen. Wasser aus Aquiferen, die in Israel verlaufen, teilt Israel jedoch nicht mit der palästinensischen Bevölkerung. Israel verbietet den Transfer von Wasser aus der Westbank in den Gazastreifen. Doch der einzige Aquifer Gazas, der Küstenaquifer, ist bei Weitem nicht ausreichend für die Versorgung der Bewohner und wird dadurch stark übernutzt. Zudem wird das Wasser durch Abwasser und eindringendes Meerwasser verunreinigt und zusätzlich versalzen.
Hinzu kommt, dass Israel allein im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2003 102 Brunnen im Gazastreifen zerstörte. Während des israelischen Angriffes auf Gaza „Cast Lead“ (27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009) zerstörte Israel erneut zahlreiche Brunnen, Wasserreservoirs, Pumpen sowie Wasser- und Abwasserleitungen. Diese Infrastruktur wurde von Israel nicht repariert; auch die Einfuhr der nötigen Baumaterialen verhindert Israel.
90 bis 95 Prozent des Wassers, das dem Gazastreifen zur Verfügung steht, ist aufgrund der angeführten Umstände nicht als Trinkwasser geeignet. Doch die Bevölkerung ist gezwungen, dieses kontaminierte Wasser zu trinken und dadurch ausgelöste Gesundheitsschäden zu ertragen.
Jegliche Arbeiten im Wassersektor bedürfen laut dem israelischen Militärdekret 158 aus dem Jahr 1967 einer Genehmigung durch das israelische Militär. Für die palästinensische Bevölkerung in der Westbank wurde seit Beginn der israelischen Besatzung 1967 trotz des starken Bevölkerungswachstums und des stark gestiegenen Wasserbedarfes kein einziger neuer Brunnen im Bergaquifer gebohrt, da Israel dort neue Bohrungen für die palästinensische Bevölkerung verbietet. Da die israelische Regierung auch den Bau von Kläranlagen in der Westbank weitestgehend verbietet, gibt es bis heute nur eine einzige funktionierende Kläranlage in der Westbank. Dadurch sind Abwasserentsorgung und -wiederaufbereitung nahezu unmöglich.
Hinzu kommt, dass die israelische Armee in der Vergangenheit zahlreiche Zisternen zerstörte, mit denen die palästinensische Bevölkerung Regenwasser auffing, um ihre Wasserversorgung zu verbessern. Im Jahr 2008 betraf das auch acht von der EU geförderte Zisternen. Durch den Bau der vom Internationalen Gerichtshof als illegal bezeichneten Mauer in der Westbank zerstörte Israel zahlreiche Brunnen und Zisternen auf palästinensischem Land oder annektierte sie illegal.
Die Wasserversorgung der Palästinenserinnen und Palästinenser wird seit 1967 von Israel kontrolliert: In der Westbank stehen ihnen im Durchschnitt 60 Liter pro Kopf und Tag zur Verfügung; in einem Drittel aller Dörfer in der Westbank sind es nur 20 Liter. Circa 200 000 Palästinenserinnen und Palästinenser in der Westbank verfügen über kein fließendes Wasser. Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO liegt als Mindestbedarf bei 100 Litern und wird somit weit unterschritten. Eine Versorgung mit unter 30 Litern ist laut WHO ein Notstandswert zum Überleben, beispielsweise zur Versorgung nach Naturkatastrophen. Israelis und den Bewohnern der völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in der Westbank einschließlich Ostjerusalems steht unverhältnismäßig viel mehr Wasser zur Verfügung: pro Kopf ca. 240 bis 280 Liter (vgl. Deutschland: ca. 122 Liter). Außerdem müssen Palästinenserinnen und Palästinenser ca. dreimal so viel pro Kubikmeter Wasser zahlen wie Israelis.
Die Wasserversorgung israelischer Siedlungen findet also auf Kosten der palästinensischen Bevölkerung statt. Des Weiteren sind viele der Bewässerungssysteme für die israelische Landwirtschaft in den besetzten Gebieten alles andere als nachhaltig. In den Golanhöhen und dem Jordantal etwa werden Grünflächen mittags, wenn ca. 90 Prozent des Wassers verdunsten, mit Sprinkleranlagen bewässert. Die blühenden Landschaften in israelischen Siedlungen und Orten in der Wüste im Vergleich zu kargen palästinensischen Dörfern sind mithin weniger den guten Bewässerungssystemen der israelischen Wasserexperten, als vielmehr der ungerechten Wasserverteilung zuzurechnen. Denn die Westbank ist an sich kein wasserarmes Gebiet: Ramallah und Jerusalem etwa haben mehr Niederschlag als Berlin. Bei einer Versorgung des besetzten palästinensischen Gebiets mit Wasser geht es also nicht darum, Wasserarmut durch Expertise zu überwinden, sondern vielmehr darum, für eine gerechte Verteilung der Wasserressourcen zu sorgen.
Seit 1967 hält Israel die Westbank inklusive Ostjerusalem, den Gazastreifen und die Golanhöhen besetzt und weigert sich, diese Besatzung aufzugeben. Als Besatzungsmacht ist Israel nach der IV. Genfer Konvention und der Haager Kriegskonvention für das Wohlergehen und die Versorgung der in dem besetzten Gebiet wohnenden Bevölkerung zuständig. Das betrifft auch die Versorgung mit sicherem Wasser und die Erhaltung der Infrastruktur, u. a. Kläranlagen. Dass seit 1993 die Palästinensische Autonomiebehörde existiert und Siedlungen im Gazastreifen aufgelöst wurden, ändert nichts an dieser völkerrechtlichen Verantwortung, auch wenn die israelische Regierung bisweilen Gegenteiliges behauptet: Denn die Kontrolle über das Bevölkerungsregister des besetzten palästinensischen Gebietes, die Grenzen, den Luftraum, Import und Export, die Wasserressourcen etc. übt noch immer die israelische Regierung aus, nicht die PA. Zudem wird ein großer Teil der Landflächen von Westbank und Gaza durch das israelische Militär und sogenannte geschlossene militärische Pufferzonen sowie in der Westbank zudem durch israelische Siedlungen genutzt und darf von Palästinenserinnen und Palästinensern nicht betreten werden. Auch über das Seegebiet vor der Küste Gazas beansprucht Israel die Kontrolle, wie zahlreiche Angriffe auf palästinensische Fischer vor der Küste Gazas und auf die Free Gaza Flottille verdeutlichen.
Aufgrund der israelischen Wasserpolitik laufen trilaterale Kooperationsvorhaben im Bereich Wasser Gefahr, auf mangelnde Akzeptanz zu stoßen. Denn um Wasserprojekte in Partnerländern erfolgreich durchführen zu können, bedürfe es neben technischer Expertise eines gewissen Maßes an Neutralität, Sensibilität und Glaubwürdigkeit hinsichtlich der politischen Aspekte, die mit der Wasserfrage untrennbar verbunden sind, wie z. B. Verteilungsgerechtigkeit, Wassernutzungskonkurrenzen, grenzüberschreitendes Wassermanagement sowie politische und institutionelle Defizite in der Wasserpolitik des Landes.
Hinsichtlich der angedachten trilateralen Kooperation mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist festzuhalten, dass diese Kooperation aufgrund der Wasserpolitik Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung sowie aufgrund der völkerrechtlichen Lage nicht tragbar ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In welchen Staaten findet bereits trilaterale Zusammenarbeit mit Israel statt?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei?
b) Welches Auftragsvolumen haben diese Projekte?
Wie werden die bei den Projekten anfallenden Kosten zwischen Deutschland, Israel und dem dritten Partnerland aufgeteilt?
Welche Beträge davon werden von Deutschland in die ODA-Quote (ODA: Official Development Assistance) eingerechnet?
Mit welchen Staaten ist eine trilaterale Zusammenarbeit mit Israel und Deutschland geplant?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei?
b) Welches Auftragsvolumen haben diese Projekte?
c) Wann sollen die geplanten Projekte beginnen?
Mit welchen Staaten werden bereits konkret Kooperationsperspektiven geprüft bzw. gibt es bereits Verhandlungen?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei?
b) Welches Auftragsvolumen haben diese Projekte?
c) Wann sollen die geplanten Projekte beginnen?
Aufgrund welcher Kriterien wurde Israel als Partner der trilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgewählt?
a) Standen oder stehen noch andere Länder zur Auswahl, als Experte im Rahmen einer trilateralen Zusammenarbeit im Wassersektor hinzugezogen zu werden?
b) Wenn ja, welche Länder waren bzw. sind dies, und wird mit ihnen trilaterale Kooperation durchgeführt werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Israel wiederholt gegen internationales Recht verstoßen hat, beispielsweise durch die Nichtbeachtung von UN-Sicherheitsratsresolutionen und des Urteils des Internationalen Gerichtshofs zur Mauer, sowie gegen die Genfer Konventionen?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass das ansonsten angewandte Kriterium, dass Kooperationspartner in der Entwicklungszusammenarbeit das Völkerrecht achten, im Falle Israels keine Rolle spielt?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass Israel einerseits durch Übernutzung der Grundwasserreserven zur Versalzung des Grundwassers und zu Wasserknappheit in von Israel besetzten Gebieten beiträgt und andererseits in anderen Regionen der Welt als Experte im Zuge einer trilateralen Zusammenarbeit in Wasserprojekten tätig werden soll?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Auswahl Israels als Partner der trilateralen Zusammenarbeit im Wassersektor eine Aufwertung der Wasserpolitik Israels im Nahen Osten?
Welche Projekte im Wassersektor sind im Rahmen einer trilateralen Zusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geplant?
a) Welches Auftragsvolumen haben diese Projekte?
b) Wann sollen die geplanten Projekte beginnen?
c) Wer sind die palästinensischen Partner?
d) Soll diese trilaterale Zusammenarbeit sowohl im Gazastreifen als auch in der Westbank stattfinden?
In welchen Bereichen außer dem Wassersektor ist trilaterale Zusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geplant?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei?
b) Welches Auftragsvolumen haben diese Projekte?
c) Wann sollen die geplanten Projekte beginnen?
d) Wer sind die palästinensischen Partner?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Israel als Besatzungsmacht nach der Haager Kriegskonvention und der 4. Genfer Konvention für die Infrastruktur und das Wohlergehen der in Gaza und der Westbank lebenden Menschen verantwortlich ist (Antwort bitte mit Begründung)? Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der völkerrechtlichen Verpflichtung Israels, als Besatzungsmacht die ausreichende Versorgung der unter Besatzung lebenden palästinensischen Bevölkerung mit Wasser und der dazu notwendigen Infrastruktur sicherzustellen, und darin, dass Israel als hinzugezogener Experte zusammen mit Deutschland trilaterale Entwicklungsvorhaben im palästinensischen Gebiet durchführt (Antwort bitte mit Begründung)?
Wird die Finanzierung der trilateralen Kooperationsprojekte im besetzten palästinensischen Gebiet von Israel übernommen?
Wenn nein, warum nicht (Antwort bitte mit Begründung, die auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels gegenüber dem besetzten palästinensischen Gebiet miteinbezieht)?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Israel durch die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung nicht von seiner völkerrechtlichen Verpflichtung entlastet oder entbunden wird, für die in dem von Israel besetzten palästinensischen Gebiet lebende Bevölkerung zu sorgen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass nicht zuvor von Israel zerstörte oder nicht instand gehaltene Infrastruktureinrichtungen (z. B. das Klärwerk in Gaza), für deren Wiederaufbau und Instandhaltung Israel verantwortlich ist, zum Gegenstand der Kooperation werden?
Warum denkt die Bundesregierung über trilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet im Bereich Wasser nach, anstatt zunächst Druck auf die israelische Regierung auszuüben, die grundlegenden Rechte der palästinensischen Bevölkerung im Bereich Wasser zu achten sowie eine gerechte Wasserverteilung durchzuführen, und damit sofort die Wassersituation in Westbank und Gaza zu entspannen und gravierend zu verbessern?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber den israelischen Behörden für eine gerechtere Verteilung der Wasserressourcen konkret ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien geäußerte Befürchtung, eine trilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Israel könne bei der palästinensischen Bevölkerung zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der deutschen Entwicklungszusammenarbeit führen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserpolitik der israelischen Regierung in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet, insbesondere bezüglich der Übernutzung der Grundwasserreserven, der damit zusammenhängenden Versalzung des Grundwassers im Gazastreifen, der ungerechten Verteilung des Wassers im Vergleich zwischen den palästinensischen Bewohnern der Westbank und des Gazastreifens einerseits sowie den Bewohnern Israels und den israelischen Siedlern in der Westbank andererseits?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserpolitik der israelischen Regierung in Israel, insbesondere bezüglich der ungerechten Verteilung des Wassers im Vergleich zwischen den muslimischen und christlichen Bewohnern Israels (sog. palästinensische Israelis), den arabischen Beduininnen und Beduinen und den jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern Israels?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserpolitik der israelischen Regierung im Nahen Osten, insbesondere bezüglich der Auswirkungen des israelischen Wassermanagements auf Syrien, Jordanien und den Libanon, und dessen Auswirkungen auf das Ökosystem der Region?
Wie genau soll eine trilaterale Zusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet durchgeführt werden, wenn Israel gleichzeitig behauptet, sich im Krieg mit dem Gazastreifen zu befinden und den Gazastreifen und seine Bevölkerung als „hostile entity“ bezeichnet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position der israelischen Regierung, dass der Gazastreifen nicht mehr besetzt und ein feindliches Gebiet sei, mit dem Israel sich im Krieg befinde?
Wie genau soll eine trilaterale Zusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet durchgeführt, kontrolliert und evaluiert werden, wenn Israel die Einreise von Vertretern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, wie jüngst von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel, in den Gazastreifen verhindert?
Wie genau soll eine trilaterale Zusammenarbeit im Bereich Abwasser mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet durchgeführt und kontrolliert werden, wenn Israel gleichzeitig die Einfuhr essentieller Baumaterialien, beispielsweise für den von der deutschen Regierung unterstützten Wiederaufbau des Zentralklärwerks in Gaza, verhindert?
Welche Basis sieht die Bundesregierung für eine trilaterale Zusammenarbeit mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet, wenn Israel die Erteilung von Baugenehmigungen für Kläranlagen in der Westbank in den meisten Fällen grundlos verweigert, so dass es heute nur eine einzige funktionierende Kläranlage (sowie eventuell den Bau einer weiteren Anlage in diesem Jahr) gibt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Drohung Israels, Wasserlieferungen für landwirtschaftliche Bewässerung an die palästinensische Bevölkerung zu stoppen, sofern die Palästinensische Autonomiebehörde nicht mehr Klärwerke baut, ungeachtet der Tatsache, dass Israel als Besatzungsmacht dafür zuständig wäre, und des Weiteren sich die israelische Regierung weigert, die notwendigen Bauteile in das besetzte palästinensische Gebiet importieren zu lassen sowie Baugenehmigungen zu erteilen?
Wie genau soll sich eine trilaterale Zusammenarbeit im Bereich Bewässerungswirtschaft mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet gestalten, wenn Israel gleichzeitig die Wasserversorgung des besetzten palästinensischen Gebietes derart begrenzt, dass eine ausreichende Bewässerung aller landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr gewährleistet ist?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Israel dem besetzten palästinensischen Gebiet in Zukunft genügend Wasser zur Verfügung stellt, um die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens wieder aufnehmen bzw. fortsetzen zu können?
Welche Basis sieht die Bundesregierung für eine trilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet, wenn Israel von der EU geförderte Projekte zur Wasserversorgung in der Westbank zerstört, wie beispielsweise im Falle der acht Zisternen, die die israelische Armee 2008 zerstörte?
a) Wird die Bundesregierung im Zuge der trilateralen Zusammenarbeit mit Israel darauf bestehen, dass zuvor von Israel zerstörte Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise die Zisternen, von Israel wieder aufgebaut werden und Israel so seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt?
b) Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diese Forderung durchsetzen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Welche Basis sieht die Bundesregierung für eine trilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung mit Israel im besetzten palästinensischen Gebiet, wenn israelische Soldaten in der Westbank absichtlich auf Wassertanks auf palästinensischen Häusern schießen und sie damit zerstören?
a) Hat die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung die Praxis der Zerstörung von Wassertanks durch Soldaten der israelischen Armee in den besetzten Gebieten thematisiert oder wird sie dies tun?
b) Falls nein, warum nicht?
c) Falls ja, welche konkreten Schritte wurden von der israelischen Regierung eingefordert?
Welche Basis sieht die Bundesregierung für eine trilaterale Zusammenarbeit im Wassersektor, wenn Israel durch den Bau der vom Internationalen Gerichtshof als illegal bezeichneten Mauer zahlreiche Brunnen und Zisternen zerstörte oder illegal annektierte?
a) Akzeptiert die Bundesregierung den Bau der Trennmauer durch Israel, und falls ja, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage?
b) Falls nein, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Israel auf seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen und auf einen Abbau der Mauer und die Beendigung der rechtswidrigen Enteignungspraxis hinzuwirken?
Sollten etwaige Kooperationen im Bereich Bewässerung Erfolg haben, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die zusätzlichen Ernteerträge aus dem besetzten palästinensischen Gebiet exportiert werden können, angesichts der Tatsache, dass bereits heute ein großer Teil der ohnehin spärlich ausfallenden, für den Export bestimmten, Ernte aus dem Gazastreifen aufgrund der Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht exportiert werden kann und verrottet?