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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorstoß der EU-Kommission zur Begrenzung der Steinkohlebeihilfen in den Mitgliedsländern bis 2014

EU-Verordnungsentwurf zur Begrenzung der Steinkohlenbeihilfen in den EU-Staaten bis zum Jahr 2014, Auswirkungen auf den Steinkohlenbergbau, Folgen für die RAG-Stiftung und Evonik, Verhalten des deutschen EU-Kommissars und der Bundesregierung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/270205. 08. 2010

Vorstoß der EU-Kommission zur Begrenzung der Steinkohlebeihilfen in den Mitgliedsländern bis 2014

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Michael Schlecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 20. Juli 2010 beschloss die EU-Kommission einstimmig einen Entwurf für eine Ratsverordnung über staatliche Beihilfen für Steinkohlebergwerke. Dieser sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Steinkohlebergbau nur noch bis 2014 mit Beihilfen unterstützen dürfen. Der im deutschen „Steinkohlekompromiss“ 2007 ausgehandelte Stilllegungsplan für die deutschen Steinkohlebergwerke sieht jedoch eine Unterstützung bis 2018 vor. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dem Entwurf der EU-Kommission noch zustimmen. Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, beklagte in einer Pressekonferenz am 21. Juli 2010, dass sie im Vorfeld nicht über die Pläne der EU-Kommission informiert worden sei, während es von Seiten der EU-Kommission heißt, das Bundeskanzleramt sei auf Arbeitsebene informiert gewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Verkürzung der Beihilfen für den Steinkohlebergbau, und welche Folgen würde eine solche Verordnung für die deutschen Zechen und die Beschäftigten haben?

2

Welche Folgen würde eine solche Verkürzung der Beihilfen für die finanzielle Ausstattung der RAG-Stiftung haben, insbesondere für die Finanzierung der Ewigkeitskosten, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung?

3

Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Evonik Industries AG insgesamt und die Beschäftigungsentwicklung im Besonderen, und wie begründet sie ihre Haltung?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen des deutschen EU-Kommissars, Günther Oettinger, der diese Verkürzung des Zeitraums für die Beihilfen ebenfalls befürwortet?

Hat es im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, gegeben, und wenn ja welche, und wenn nein, wie begründet sie dieses?

5

Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über den Verordnungsentwurf informiert, wie es aus EU-Kreisen heißt, oder nicht, wie die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, in ihrer Pressekonferenz am 21. Juli 2010 anmerkte?

Wenn ja, was hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie im Vorfeld unternommen, um die Regelung des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes durchzusetzen?

6

Wie wird sich die Bundesregierung zu dieser Verordnung verhalten, und was wird sie unternehmen, um eine Ablehnung dieser Verordnung unter den Mitgliedstaaten herbeizuführen?

Berlin, den 3. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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