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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.05.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/148522.04.2022

Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser hat am 15. März 2022 den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt. Sie selbst bezeichnete den Aktionsplan in der Pressekonferenz als ersten Schritt des Handelns der neuen Bundesregierung gegen Rechtsextremismus. Die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie sei der Rechtsextremismus (abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=LhIAUEUT2aA, abgerufen am 23. März 2022, entsprechende Aussage kurz nach Beginn der Aufzeichnung). Die zugehörige schriftliche Ausfertigung des Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus sieht unterschiedliche beabsichtigte Bestrebungen der Bundesregierung vor. Rechtsextremismus müsse ganzheitlich bekämpft werden – mit Prävention und harter Hand. Um rechtsextremistische Netzwerke zu zerschlagen, wolle die Bundesregierung die Finanzaktivitäten rechtextremistischer Netzwerke aufklären und austrocknen („Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“, S. 1 und 2, abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?blob=publicationFile&v=1). Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen Georg Maier wird hierzu von der Presse mit den Worten zitiert: Um die Finanzströme von Rechtsextremen besser aufzuklären, brauche Deutschland mehr Kompetenzen, insbesondere für den Verfassungsschutz (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/aktionsplan-rechtsextremismus-101.html).

Weiterhin hat die Bundesregierung die Absicht bekundet, Verfahrensweisen zu erarbeiten, um den Entzug und die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse besser durchsetzen zu können. Dazu werde sie ein Forum zum Austausch von Verfassungsschutz-, Waffen- und Polizeibehörden unter geeigneter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte einrichten (Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, Finanzquellen von Rechtsextremisten in Zukunft „auszutrocknen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Unter welchen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen beabsichtigt die Bundesregierung, künftig vermehrt die Finanzquellen von Rechtsextremisten „auszutrocknen“ (ebd.)?

3

Inwieweit stellt der Betrieb von Konzerten, Festivals, Kampfsportveranstaltungen oder Ladengeschäften für Szenebekleidung und Merchandise aus Sicht der Bundesregierung einen tauglichen Anknüpfungspunkt dar, um gegen die Finanzaktivitäten der Betreiber vorzugehen (vergleiche Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 2, Ziffer 1; bitte einzeln aufschlüsseln)?

4

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Plänen, die Finanzquellen von Rechtsextremisten auszutrocknen, den Umstand, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes die sachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für Vereinsverbote nur für solche Vereine und Teilvereine eröffnet ist, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt?

5

Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Finanzquellen von solchen Rechtsextremisten auszutrocknen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet nur eines Landes beschränkt (vgl. Vorfrage)?

6

Reichen die bestehenden gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit den Landesämtern aus Sicht der Bundesregierung aus, um im Sinne der Bundesregierung die Finanzströme von Rechtsextremen besser aufzuklären (bitte begründen)?

7

Welche Organisationsstruktur soll nach den Plänen der Bundesregierung das geplante Forum zum Austausch von Verfassungsschutz-, Waffen-, Polizeibehörden unter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass mit dem in Frage 7 genannten Forum kein unzulässiger Eingriff in die grundgesetzlich gebotene richterliche Unabhängigkeit der involvierten Verwaltungsgerichte ausgeübt wird?

9

Welche Änderungen des bestehenden Beamten- und Disziplinarrechts beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen (vgl. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 3 bis 4)?

10

Welche konkreten Verschwörungsideologien richten sich aus Sicht der Bundesregierung gezielt gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 4)?

11

Inwieweit benötigen Menschen „aus dem Umfeld organisierter Verschwörungsanhänger etwa der Corona-Leugner“ aus Sicht der Bundesregierung Hilfe zum Wiedereinstieg in die Gesellschaft?

Befinden sich Menschen aus dem Umfeld organisierter Verschwörungsanhänger aus Sicht der Bundesregierung außerhalb der Gesellschaft (vgl. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 4)?

12

Gehören auch konservative, rechte und rechtspopulistische Meinungen aus Sicht der Bundesregierung zu einer offenen, fairen und respektvollen Diskussions- und Streitkultur, und wenn ja, inwieweit werden die genannten Meinungen im Programm „Miteinander Reden“ der Bundeszentrale für politische Bildung enthalten sein (vgl. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, S. 5, Nummer 6)?

Berlin, den 7. April 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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