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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgehung des deutschen Arbeitsrechts im Rahmen entsandter Arbeit

Mutmaßlicher Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Verbot von Scheinselbständigkeit durch Anmeldung Beschäftigter einer tschechischen Firma als selbständige Unternehmer unter Mithilfe der EU-Agentur &quot;Enterprise-Europe-Network&quot;, Maßnahmen der Bundesregierung, Informationen über weitere Missbrauchsfälle und deren Bekämpfung, Kontrollen zur Einhaltung nationaler Standards bei Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, Arbeit der &quot;Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit&quot;<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/270704. 08. 2010

Umgehung des deutschen Arbeitsrechts im Rahmen entsandter Arbeit

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Matthias W. Birkwald, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Jutta Krellmann, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Frankfurter Rundschau“ vom 25. Juni 2010 schildert, wie das Enterprise Europe Network einer tschechischen Firma dabei geholfen hat, das deutsche Arbeitsrecht zu umgehen: Sie riet der Firma, ihre Beschäftigten als selbständige Unternehmer anzumelden, um so die notwendige Arbeitserlaubnis in Deutschland zu umgehen. Von diesem Rat war die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation so begeistert, dass sie es in ihrem Juni-Newsletter als „Erfolgsgeschichte“ veröffentlichte.

Die Umgehung des deutschen Arbeitsrechts durch Scheinselbständigkeit ist leider keine Seltenheit, das Brisante an dem in der „Frankfurter Rundschau“ geschilderten Fall ist jedoch, dass das Enterprise Europe Network dem EU-Kommissar für Industrie und Unternehmen untersteht und die Exekutivagentur nicht nur von der EU-Kommission eingerichtet wurde und ihr untersteht, sondern dort sogar Kommissionsbeamte gemeinsam mit Fachleuten aus der Privatwirtschaft arbeiten.

Dieser Vorfall weist noch einmal deutlich darauf hin, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Geltung der unbeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten ab Mai 2011 wirksam durchgesetzt werden muss. Hierfür müssen sowohl die Entsenderichtlinie als auch die europäischen Vertragswerke geändert werden, indem eine soziale Fortschrittsklausel die Unterordnung von Arbeitnehmerrechten unter die Binnenmarktfreiheiten wirksam verhindert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Hat die EU-Kommission sich bisher schon zu dem in der „Frankfurter Rundschau“ geschilderten Vorfall geäußert?

2

Wann hat die Bundesregierung die EU-Kommission um eine amtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten?

3

Welche eigenen Recherchen hat die Bundesregierung bisher in diesem Fall unternommen (gebeten wird um eine ausführlichere Erläuterung als in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Ulrich, dass die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Quellen nutzt)?

4

Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Recherchen der Bundesregierung?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, wenn sich der geschilderte Fall als wahr erweist?

6

Stellt das Vorgehen des tschechischen Unternehmens – wenn es sich so zugetragen hat, wie die Zeitung berichtet – aus Sicht der Bundesregierung einen Verstoß gegen das Entsendegesetz und das Verbot von Scheinselbständigkeit dar?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Schritte wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung eingeleitet, um erstens das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, zweitens das Vorgehen des Unternehmens zu unterbinden und drittens den betroffenen Beschäftigten zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen?

8

Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass derartige „Beratungsleistungen“ durch das Enterprise Europe Network unterbleiben?

9

Liegen der Bundesregierung über den geschilderten Fall hinaus Informationen über weitere Missbrauchsfälle im Bereich entsandter Arbeit vor?

Wenn ja, bitte Angaben von Zahlen (nach Jahren und Branchen)?

10

Ist der Bundesregierung konkret bekannt, ob, und wenn ja, in welchem Umfang entsandte Beschäftigte in Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach dem Entsendegesetz unterhalb der dort geregelten Mindestlöhne entlohnt wurden?

Wenn ja, bitte Angaben von Summen pro Jahr und Branche?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung – die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Dienstleistungsrichtlinie (Bundestagsdrucksache 17/728) mitteilte, dass die Entsendung von Beschäftigten nach Deutschland von 2005 bis 2007 nach Angaben der EU-Kommission kontinuierlich zugenommen habe – vor, künftig eine eigene Datenerhebung und -erfassung, differenziert nach Bundesländern (Zielort der Entsendung) durchzuführen, auch um aktuellere Daten zu haben?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Artikel 5 der Entsenderichtlinie (96/71/EG) – „Die Mitgliedstaaten sehen geeignete Maßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung dieser Richtlinie vor. Sie stellen insbesondere sicher, dass den Arbeitnehmern und/oder ihren Vertretern für die Durchsetzung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen geeignete Verfahren zur Verfügung stehen.“ – zu entsprechen?

Welche geeigneten Verfahren stehen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und/oder ihren Vertreterinnen und Vertretern zur Verfügung?

13

Mit welcher Begründung erfolgt die Ausstellung der Bescheinigungen E 101 für entsandte Beschäftigte durch die Krankenkassen und nicht durch die Arbeitsverwaltung?

14

Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen als ausstellende Behörde und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als zuständige Behörde zur Bekämpfung des Missbrauchs u. a. von Entsendung?

15

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen und welche auf der europäischen Ebene einfordern, um gegen die Umgehung nationaler arbeitsrechtlicher Standards im Rahmen der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit vorzugehen?

16

Wie ist die Haftung bei Verstößen gegen arbeits-, entsende-, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung geklärt?

17

Sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht neue Mitgliedstaaten ab Mitte 2011 einen wachsenden Handlungsbedarf, um nationale Standards zu schützen und ihre Einhaltung zu kontrollieren?

18

Welche genauen Aufgaben hat die 2005 gegründete „Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit“?

19

Wer ist außer Bund, Ländern und Zoll noch an dieser Task Force beteiligt?

Wie sind die Gewerkschaften in die Arbeit dieser Task Force eingebunden?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Task Force, welche Verbesserungen oder Erweiterungen (z. B. Personalaufstockung) sind hier geplant?

Berlin, den 3. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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