Freigabe von Stasi-Akten zur BND-Vergangenheit
der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie aus aktuellen Presseveröffentlichungen (z. B. Berliner Zeitung vom 12. Juli 2010) hervorgeht, wurden im April 2010 von Seiten der Birthler-Behörde (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – BStU) Akten freigegeben, die die Verwicklung früherer BND-Agenten (BND – Bundesnachrichtendienst) in das NS- Regime dokumentieren. Vor dem Hintergrund der seit Jahren angekündigten historischen Aufarbeitung der BND-Geschichte ist es äußerst verwunderlich, dass die jetzt veröffentlichten Akten auf Betreiben des Bundesministeriums des Innern bis in die jüngste Zeit hinein gesperrt waren. Dies lässt den verbal verkündeten Willen zur historischen Aufklärung der BND-Geschichte zumindest zweifelhaft erscheinen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie begründet die Bundesregierung die Sperrung der fraglichen MfS-Akten (MfS – Ministerium für Staatssicherheit) zur Vergangenheit einzelner ehemaliger BND-Agenten, und wer hat die Sperrung wann verfügt?
Trifft es zu, dass die Sperrung der fraglichen Akten seitens der Bundesregierung auch mit Verweis auf § 37 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) erfolgte, und welche dort formulierte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beziehungsweise welche Nachteile für das Wohl des Bundes beziehungsweise der Länder hätten sich nach Ansicht der Bundesregierung aus einer früheren Veröffentlichung ergeben?
Wie sind die Abläufe im Allgemeinen genau, wenn die Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) auf Akten stößt, die möglicherweise unter § 37 StUG fallen?
– Wer informiert wen?
– Wer sperrt die entsprechenden Akten?
– Welche Informationen erhält der Antragsteller über die Gründe der Sperrung, und welche Rechtsmittel stehen ihm zur Verfügung, um eine Herausgabe gegebenenfalls zu erzwingen?
– Kann die Bundesregierung eine Sperrung verfügen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
– Wer innerhalb der BStU hat dann Zugang zu solchen eingestuften Akten?
– Wer ist berechtigt, solche Sperrungen aufzuheben?
Wie waren diese Abläufe in dem konkreten Fall, wer war von Seiten der Bundesregierung an dem Sperrungs-/Entsperrungsverfahren beteiligt?
Wird das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zur Kontrolle der Geheimdienste über solche Vorfälle informiert, und wann ist das in diesem Fall geschehen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die detaillierten Informationen aus den hier zur Diskussion stehenden Akten in den Printmedien (beispielsweise Berliner Zeitung vom 12. Juli 2010)?
Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem ab 2001 die CIA-Akten (CIA – Central Intelligence Agency) über die Organisation Gehlen, der BND-Aufbauorganisation freigegeben und ihr Inhalt bekannt wurde?
Haben Bundesregierung und BND eigene Rechercheaufträge an die BStU erteilt, nachdem sie öffentlich bekannt gegeben haben die BND-Vergangenheit aufarbeiten zu wollen?
Was hat zum aktuellen Meinungswandel der Bundesregierung bezüglich der Veröffentlichung der Akten geführt?
Wie umfangreich ist der jetzt in diesem Zusammenhang von der Birthler-Behörde veröffentlichte Aktenbestand, und wie vielen ehemaligen BND-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer staatlicher Sicherheitsdienste wird in diesen Akten eine Verbindung zum NS-Regime unterstellt?
Welchen beziehungsweise wie vielen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden in den Akten zeitweise oder kontinuierliche Verbindungen zu welchem Zeitpunkt zu welchen Sicherheits- und Geheimdiensten der (ehemals) Westalliierten nachgewiesen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt der jetzt veröffentlichten Akten, und hat sie eine eigene Prüfung der dort behaupteten NS-Vergangenheit von früheren BND-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dem jetzt veröffentlichten Aktenbestand zum BND, und welche Schlussfolgerungen hat sie, außer der ursprünglichen zur Nichtveröffentlichung, aus dieser Kenntnis gezogen?
Wie begründet die Bundesregierung die Sperrung von zwei Aktenbänden aus dem Gesamtbestand von 27 Aktenbänden des betreffenden MfS-Forschungsvorgangs, und was genau macht die Besonderheit dieser beiden Aktenbände gegenüber dem Restbestand aus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für eine umfassende und kritische Aufarbeitung der Geschichte des Kalten Krieges die Offenlegung aller Akten aller am Kalten Krieg beteiligten Staaten erforderlich wäre, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie ist der aktuelle Stand der immer wieder angekündigten wissenschaftlichen Aufarbeitung der BND-Geschichte, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis?