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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260)

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.06.2022

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/157728.04.2022

Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/1260 bestätigt die Bundesregierung, dass die Bundeswehr an den beiden Tagen vor dem Luftangriff des US-Militärs am 18. März 2019 im syrischen Baghus, bei dem laut Recherchen der „New York Times“ (NYT) 60 Zivilisten starben, Einsatzflüge in der Region durchgeführt hat. Die durch deutsche Tornados generierten Aufklärungsprodukte seien den USA nach Prüfung der Konformität mit dem Bundestagsmandat durch deutsche Vertreter im IT-System für den Informationsraum Operation „Inherent Resolve“ (OIR) zur Verfügung gestellt worden sein (ebd., Antworten zu den Fragen 15 bis 17). Die Bundesregierung gibt an, nicht zu wissen, ob der Luftangriff des US-Militärs am 18. März 2019 auch oder gänzlich auf der Grundlage der deutschen Aufklärungsdaten erfolgt ist (ebd., Antwort zu Frage 18). Auf die Frage, inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse hat, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage Assessment des US-Militärs nach dem Angriff in Baghus 70 Tote identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), vor dem Hintergrund, dass laut ihren eigenen Angaben das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren auf die Schadensermittlung der Operation „Inherent Resolve“ zugreifen kann (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12344), antwortete sie: „Der beschriebene Datenzugriff ist nach Abzug der deutschen Tornado-Flugzeuge und aufgrund mehrfacher Anpassung des Mandates nicht mehr gegeben“ (ebd., Antwort zu Frage 27). Da der US-Luftangriff auf Baghus jedoch ein Jahr vor Beendigung der deutschen Luftaufklärung erfolgte und sie somit zum Zeitpunkt des Angriffs Zugriff auf besagte Daten hatte und verschiedene weitere Antworten der Bundesregierung ebenfalls Fragen aufwerfen, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller erneut zu diesem Sachverhalt befragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt des US-Luftangriffs auf Baghus am 18. März 2019 Zugriff auf das sogenannte Battle Damage Assessment der Operation „Inherent Resolve“ der internationalen Anti-IS-Koalition (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12344)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

3

Hat das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren auf die Möglichkeit, auf die Daten zum sogenannten Battle Damage Assessment zuzugreifen, im Fall des US-Luftangriffs auf Baghus verzichtet, und falls ja, warum?

Falls nein, mit welchem Ergebnis erfolgte der Zugriff?

4

Zu welchem Ergebnis kam die Auswertung der Luftaufklärungsoperation der Bundeswehr am 16. und 17. März 2019 in der Region um Baghus mit Blick auf das sogenannte Battle Damage Assessment (vgl. Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260)?

5

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, vor den Enthüllungen durch die „New York Times“ Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Tod mehrerer Dutzend ziviler Opfer infolge des US-Luftangriffs in Baghus am 18. März 2019 gehabt zu haben?

7

Hat die Bundesregierung im Fall des US-Luftangriffs auf Baghus am 19. März 2019 von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich „etwa mittels einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einzuschalten, um sich etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu informieren und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (WD 2 – 3000 – 050/17, S. 13), vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr an den beiden Tagen zuvor Aufklärungsflüge in der Region durchgeführt hat (vgl. Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung im Rahmen der OIR von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich „etwa mittels einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einzuschalten, um sich etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu informieren und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (WD 2 – 3000 – 050/17, S. 13), und wenn ja, in welchen Fällen (bitte Datum, Einsatzort bzw. aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der Bundeswehr angeben)?

Wenn nein, warum nicht?

9

An welchen Tagen in den Monaten März und April 2019 führten nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Tornado-Flugzeuge Aufklärungsflüge in der Region um Baghus durch (bitte unter Angabe des Datums auflisten) (vgl. Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260)?

10

Waren die Enthüllungen über Dutzende zivile Opfer in Baghus Gegenstand im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Bundesregierung mit ihren Partnern, darunter auch den USA, im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (vgl. Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat sich die Bundesregierung im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit ihren Partnern, darunter auch den USA, im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (vgl. Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260) gegenüber den USA dafür eingesetzt, nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in Syrien zu unterlassen (vgl. Plenarprotokoll 18/239, S. 24403), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob ein Zusammenhang zwischen der Lockerung der Einsatzregeln des US-Militärs beim Kampf gegen den IS und der Anzahl ziviler Opfer besteht (https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/luftangriffe-us-armee-irak-syrien-todesopfer-zivilisten), vor dem Hintergrund, dass die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26. April 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12344 hierauf nach Auffassung der Fragesteller keine Antwortet liefert (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260), und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung gegenüber ihrem Koalitionspartner USA Informationen darüber verlangt, ob und warum die Aufklärung über zivile Opfer der US-Luftangriffe systematisch von Vertuschung und Straflosigkeit gekennzeichnet ist, vor dem Hintergrund, dass zwischen September 2014 und Januar 2018 seitens des US-Militärs 2 866 Berichte zu Luftangriffen im Irak und in Syrien erstellt wurden, von denen vor Bekanntwerden der Civilian Casualty Files „kaum mehr als ein Dutzend“ veröffentlicht wurde (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civiliandeaths.html) (vgl. Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260)?

14

Hat die Bundesregierung keine eigene Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der US-geführten Militärintervention „Inherent Resolve“ (OIR) (vgl. Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1260), und wenn ja, warum nicht?

Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Enthüllungen über die zivilen Opfer bei dem Luftangriff der USA in Baghus mit Blick auf ihre Haltung zur deutschen Beteiligung an der US-geführten Militärintervention „Inherent Resolve“ (OIR)?

Berlin, den 25. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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