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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausreise von Kriegsfreiwilligen in die Ukraine

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

31.05.2022

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/170328.04.2022

Ausreise von Kriegsfreiwilligen in die Ukraine

der Abgeordneten Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland, Joachim Wundrak, René Springer, Eugen Schmidt, Matthias Moosdorf, Steffen Kotré, Stefan Keuter, Markus Frohnmaier, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Sowohl die Ukraine als auch Russland haben nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges in der Ukraine Freiwilligenlegionen gegründet, um international Kämpfer für ihre Kriegsanstrengungen zu rekrutieren (im Folgenden: Freiwillige; vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg und https://www.bbc.com/news/world-europe-60705486).

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 des Abgeordneten Dr. Alexander Gauland auf Bundestagsdrucksache 20/957 „sind [der Bundesregierung] erfolgte und versuchte Ausreisen deutscher Staatsangehöriger mit rechts- bzw. linksextremistischem Hintergrund in die Ukraine nach Beginn des kriegerischen Konflikts jeweils im niedrigen einstelligen Bereich bekannt. Verifizierte Belege für die tatsächliche Teilnahme dieser Personen an Kampfhandlungen liegen der Bundesregierung bisher nicht vor“.

Ausreisen in die Ukraine zwecks Ausbildung an Waffen bzw. Teilnahme an Kampfhandlungen sind gemäß dem Bundesministerium der Justiz nicht per se strafwürdig (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-aufruf-fuer-internationale-legion-deutsche-duerften-an-ukraine-krieg-teilnehmen-auch-fuer-russland/28121508.html).

Allerdings würden die deutschen Sicherheitsbehörden, namentlich die Bundespolizei, zumindest die Ausreisen von Extremisten verhindern wollen (vgl. ebd.).

Recherchen der „ZEIT“ zufolge bestehen zwischen der ukrainischen internationalen Freiwilligenlegion und dem rechtsextremistischen Asow-Bataillon enge Verbindungen (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg).

Das Asow-Bataillon bzw. sein politischer Arm, die Partei Nationales Korps, verfügt wiederum über enge Kontakte zu deutschen rechtsextremistischen Parteien wie der NPD, dem Dritten Weg oder der RECHTEN (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele deutsche Freiwillige bzw. Freiwillige aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Ukraine ausgereist, um sich auf Seiten einer der beiden Konfliktparteien an Waffen ausbilden zu lassen, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen bzw. um in sonstiger Weise die Kriegsanstrengungen einer der Konfliktparteien zu unterstützen (bitte nach den Konfliktparteien aufschlüsseln)?

2

Wie viele Ausreisen aus Deutschland, um sich auf Seiten einer der beiden Konfliktparteien an Waffen ausbilden zu lassen, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen bzw. um in sonstiger Weise die Kriegsanstrengungen einer der Konfliktparteien zu unterstützen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Maßnahmen verhindert worden (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln und die jeweilige Partei, Organisation, Bewegung nennen)?

3

Wie viele der Ausgereisten in Frage 1 besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung

a) ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit,

b) neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln) oder

c) ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln)?

4

Wie viele der in Frage 1 Erfragten sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen

a) nach Deutschland zurückgekehrt,

b) im Kriegsgebiet ums Leben gekommen,

c) in der Ukraine inhaftiert, interniert oder gefangen genommen worden,

d) in Russland interniert bzw. inhaftiert oder gefangen genommen worden, oder

e) in anderen Staaten inhaftiert oder interniert worden (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)?

5

Hat sich die Bundesregierung zur Ausreise ins ukrainische Kriegsgebiet zwecks Teilnahme an Kriegshandlungen abschließend eine Meinung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

6

Wie viele der in Frage 1 Erfragten gelten den Sicherheitsbehörden gegenwärtig als Gefährder bzw. Relevante Person, und welchem extremistischen Phänomenbereich werden diese gegebenenfalls zugeordnet?

7

Wie viele der Ausgereisten in Frage 1 waren nach Kenntnis der Bundesregierung den Sicherheitsorganen bereits vor ihrer Ausreise als Gefährder bzw. Relevante Person bekannt?

8

Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der NPD, dem Dritten Weg, der RECHTEN sowie anderen rechtsextremistischen deutschen Parteien, Organisationen oder Bewegungen und rechtsextremistischen ukrainischen Parteien, Organisationen, Bewegungen sowie Freiwilligenbataillonen (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg)?

9

Wie viele deutsche Rechtsextremisten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem Asow-Bataillon (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) angeschlossen?

10

Liegen der Bundesregierung Informationen zu den Verbindungen zwischen dem Asow-Bataillon und der internationalen ukrainischen Freiwilligenlegion vor, und wenn ja, welche (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg)?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische Rechtsextremisten (insbesondere Mitglieder des Asow-Bataillons), die in Deutschland humanitäre Aufnahme gefunden bzw. einen Asylantrag gestellt haben, und wenn ja, wie viele?

13

Welche Sicherheitsgefährdung resultiert nach Einschätzung der Bundesregierung aus zurückkehrenden freiwilligen Kriegsteilnehmern für die innere Sicherheit in Deutschland?

Berlin, den 26. April 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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