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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bundeswehreinsätze in Mali

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.06.2022

Antwortdauer

50 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT20/170619.04.2022

Bundeswehreinsätze in Mali

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Bundeswehreinsätze in Mali Die Bundeswehr ist seit fast zehn Jahren mit der UN-Mission MINUSMA sowie der EU-Mission EUTM Mali in Mali vertreten. Flankierend werden für die malischen Sicherheitskräfte Mittel der Europäischen Friedensfazilität und der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung bereitgestellt, zudem werden im Rahmen der Mission EUCAP Sahel Mali auch Angehörige der malischen Polizei, Nationalgarde und Gendarmerie ausgebildet. Die Missionen sollen der Stabilisierung des Landes, der Umsetzung eines 2015 ausgehandelten Friedensabkommens sowie der Ausbildung der malischen Streitkräfte dienen. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, aber auch vieler Beobachter, werden diese Ziele nicht erreicht. Islamistische Gruppen, die bereits aufgelöst schienen, haben sich im Norden des Landes reorganisiert, im Zentrum haben sich neue Gruppen herausgebildet. Die Stiftung Wissenschaft und Politik bilanziert, in keinem der von der Bundesregierung genannten Handlungsfelder seien „substantielle Erfolge erzielt“ worden, „noch weniger haben die strategischen Ansatzpunkte ineinandergegriffen“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/fachpublikatione n/MTA-KA01_2022_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftsperspektiven_f%C3% BCr_die_Intervention.pdf). Sowohl die politische als auch die sicherheitspolitische und humanitäre Lage in Mali habe „sich spätestens seit 2017 kontinuierlich verschlechtert“. Das französische Strategie-Forschungsinstitut IRSEM setzt den Beginn der „konstanten Verschlechterung“ der Sicherheitslage bereits im Jahr 2016 an (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/fil e/3233/RP_IRSEM_89.pdf). Die Vereinten Nationen gehen in einem Bericht vom 4. Januar 2022 von „anhaltend komplexen Sicherheitsherausforderungen, der deutlichen Zunahme und Komplexität von Bedrohungen und Angriffen durch gewalttägige extremistische und terroristische Gruppen sowie interkommunaler Gewalt und einer weiteren Verschärfung der multidimensionalen Krise“ aus (https://minusma.unmiss ions.org/sites/default/files/s_2021_1117_e.pdf). Menschenrechtsorganisationen weisen zudem darauf hin, dass auch malische Sicherheitskräfte zahlreiche Verbrechen an der Zivilbevölkerung begehen. Amnesty International beklagte beispielsweise im Jahr 2020 die verbreitete Straffreiheit für Sicherheitskräfte, „die Dörfer verwüsten und Menschen unter dem Vorwand von Anti-Terror-Operationen töten“ (https://www.amnesty.org/en/late st/news/2020/06/sahel-soldiers-rampage-through-villages-killing-people/). Human Rights Watch (HRW) bilanzierte in einem Bericht vom 15. März 2022, von mindestens 107 binnen dreier Monate getöteten Zivilisten seien mindestens Deutscher Bundestag Drucksache 20/1706 20. Wahlperiode 19.04.2022 71 durch offizielle Sicherheitskräfte getötet worden (https://www.hrw.org/new s/2022/03/15/mali-new-wave-executions-civilians). Die malische Regierung reagierte auf diese Berichte mit einem Ausstrahlungsverbot für französische Sender und warf diesen, HRW sowie der Hohen Kommissarin für Menschenrechte vor, die malischen Streitkräfte absichtsvoll zu „diskreditieren“ (https://tw itter.com/MaliMaeci/status/1504364252022415360?ref_src=twsrc%5Etfw%7C twcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1504364252022415360%7Ctwgr%5 E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Finformation.tv5monde.com %2Fafrique%2Fmali-les-autorites-ordonnent-la-suspension-de-la-diffusion- defrance-24-et-rfi-448991). Ende März 2022 fand offenbar ein weiteres Massaker malischer Sicherheitskräfte an zahlreichen Zivilistinnen und Zivilisten in Zentralmali statt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/massaker-zentral mali/2521214). Ohnehin ist das Ziel der „Stabilisierung“ des Landes angesichts der offensichtlichen Putschneigung malischer Offiziere in weiter Ferne. Sowohl 2020 als auch 2021 hat es einen Putsch gegeben, und die derzeitige Putschregierung hat die ursprünglich für Februar 2022 geplanten Neuwahlen abgesagt. Dass eine illegitime Putschregierung von der Bundeswehr „stabilisiert“ und ihre von Deutschland sowie der EU ausgebildeten und ausgestatteten Sicherheitskräfte Verbrechen an der Zivilbevölkerung begehen, stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Legitimität der deutschen Missionsbeteiligung massiv infrage, zumal in den zurückliegenden neun Jahren auch die humanitäre Situation nicht verbessert werden konnte. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement in Mali vor dem Hintergrund, dass die malische Regierung zwei französischen Sendern am 16. März 2022 die Ausstrahlung untersagte, nachdem diese zuvor über Menschenrechtsverletzungen malischer Sicherheitskräfte berichtet hatten, und dass die malische Regierung Berichte der UN- Menschenrechtskommissarin sowie von Human Rights Watch über solche Menschenrechtsverletzungen als „sorgfältig geplante Strategie“ abqualifiziert, die angeblich das Ziel verfolge, „das malische Volk zu demoralisieren und die tapferen malischen Streitkräfte zu diskreditieren“ (siehe Quelle in der Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?  2. Inwiefern sieht die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des angeführten Regierungsdekrets, die Bereitschaft malischer Sicherheitsbehörden, Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch Regierungs- oder regierungsfreundliche Kräfte aufzuklären, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?  3. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Sicherheitslage in Mali seit dem Abkommen von Algier 2015 entwickelt? Wie hat sich insbesondere die Zahl der Menschenrechtsverletzungen und der Tötungen von Zivilisten entwickelt (bitte nach Tötungen durch Regierungs-, regierungsnahe und regierungsfeindliche Kräfte aufgliedern)?  4. Hat die Bundesregierung belastbare Erkenntnisse darüber, dass sich Angehörige der Wagner-Söldnergruppe (vgl. https://www.tagesschau.de/auslan d/afrika/mali-wagnergruppe-soeldner-101.html?msclkid=8a62388fcd1911 ec9cd5759dfb00ad5f) oder reguläre russische Soldaten (vgl. https://www.a uswaertiges-amt.de/de/newsroom/massaker-zentralmali/2521214) in Mali aufhalten, und falls ja, welchen Tätigkeiten gehen diese nach, und welche Implikationen hat dies für das deutsche Engagement in MINUSMA und EUTM?  5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einem Massaker an Zivilistinnen und Zivilisten, das mutmaßlich von malischen Militäreinheiten Ende März 2022 in der Region um die Ortschaft Moura begangen wurde (https://www.lemonde.fr/afrique/article/2022/04/02/ils-n-ont-pas-fait-de-di stinction-entre-les-djihadistes-et-les-autres-l-armee-malienne-de-nouveau- accusee-d-exactions_6120295_3212.html; https://www.auswaertiges-am t.de/de/newsroom/massaker-zentralmali/2521214), welche Erkenntnisse hat sie über die mögliche Beteiligung von Angehörigen der russischen Wagner-Söldnergruppe, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Erkenntnissen?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Bericht von Human Rights Watch vom 15. März 2022 (https://www.hrw.org/news/2022/03/15/mali-ne w-wave-executions-civilians), demzufolge die malischen Sicherheitskräfte zwischen Dezember 2021 und März 2022 für 71 von insgesamt mindestens 107 illegalen Tötungen von Zivilisten in Zentral- und Südwest-Mali verantwortlich sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall die Strafverfolgung durch die malischen Behörden?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die mutmaßlich tatbeteiligten Angehörigen der malischen Sicherheitskräfte bei diesen Tötungen in der Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet worden sind, oder ob sie Fahrzeuge oder Infrastruktur genutzt haben, die von internationalen Partnern gestellt worden sind (bitte ggf. ausführen)?  8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem Ergebnis der von MINUSMA durchgeführten Untersuchungen eines französischen Angriffs vom 3. Januar 2021 in Bounti, demzufolge durch französische Kampfflugzeuge mindestens 22 Menschen getötet worden sind und sich diese Gruppe „ganz überwiegend aus Zivilisten zusammengesetzt“ hat (https://minusma. unmissions.org/sites/default/files/communique_minusma_-_rapport_bount y5.pdf)? Inwiefern ändert sich dadurch ihre Aussage, sie habe „keinen Anlass“, an der französischen Version zu zweifeln, der zufolge ausschließlich Terroristen getötet worden seien (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/26065), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem MINUSMA-Bericht?  9. Welches Budget wurde seit Beginn der Missionen MINUSMA, EUTM sowie EUCAP Sahel Mali aus deutschen Haushaltsmitteln verausgabt, und wie viele Bundeswehr- sowie Polizeiangehörige waren insgesamt im Einsatz (bitte jeweils nach Mission differenzieren)? 10. Welches Gesamtbudget wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Missionen MINUSMA und EUTM sowie den Missionen Barkhane, Takuba und der gemeinsamen Einsatzgruppe der G5- Staaten (G5 SJF) jeweils verausgabt? 11. Welche Unterstützung für die malischen Sicherheitskräfte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus Mitteln der Europäischen Friedensfazilität tatsächlich bereitgestellt, und inwiefern sind die Voraussetzungen hierfür angesichts der Politik der malischen Regierung (wie Verschiebung der Wahlen, Diffamierung von Berichten über Menschenrechtsverletzungen) nach Auffassung der Bundesregierung noch gegeben? 12. Welche Unterstützung für die malischen Sicherheitskräfte wurde bislang aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative gewährt (bitte Empfänger, Art der Unterstützung und Verwendungszweck darstellen)? In welchem Umfang wurde weitere Unterstützung gewährt, von der auch die malischen Sicherheitskräfte profitieren (beispielsweise Baumaßnahmen an Flughäfen)? 13. Welche finanzielle Gesamtförderung ließ Deutschland seit 2015 den malischen Sicherheitskräften zukommen, welche Gesamtförderung anderen staatlichen Empfängern, welche Gesamtförderung der malischen Zivilgesellschaft (bitte angeben, aus welchen Etatposten diese Mittel jeweils stammten)? 14. Inwiefern kann, angesichts der Vielzahl militärischer wie ziviler, ausländischer wie multinationaler Missionen und Projekte in Mali, die Bundesregierung die Einschätzung von IRSEM bestätigen, dass es allenfalls einen Informationsaustausch über die Projekte gebe, aber keine gemeinsame Koordination (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/fil e/3233/RP_IRSEM_89.pdf)? 15. Hat die Bundesregierung zur Bemessung des Erfolges oder Misserfolges der Missionen MINUSMA und EUTM konkrete Indikatoren, Meilensteine oder Ähnliches festgelegt, und wenn ja, welche, und inwiefern wurden diese erreicht? Wenn nein, nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung den Erfolg bzw. Misserfolg der Missionen, und welche Rolle spielen hierbei die Verschlechterung der Sicherheitslage und die Verbrechen der malischen Sicherheitskräfte? 16. Welche der im Antrag der Bundesregierung zum MINUSMA-Einsatz (Bundestagsdrucksache 19/28803) genannten Aufträge wurden nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich durchgeführt, und woran bemisst die Bundesregierung den Erfolg (bitte analog zur Auftragsbeschreibung im Antrag darstellen)? 17. Wie gestalteten sich der Informationsaustausch, die Koordination mit und die Unterstützung von malischen und französischen Kräften (vgl. Nummer 3h auf Bundestagsdrucksache 19/28803) konkret? a) Kam es vor, dass entsprechende Ersuchen seitens des malischen oder französischen Militärs von MINUSMA abgelehnt worden sind, weil sie nicht eindeutig zum Schutz und zur Erfüllung des Auftrages erforderlich waren (bitte ggf. darstellen)? b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass MINUSMA Einsätze koordiniert bzw. unterstützt hat, die in Menschenrechtsverletzungen oder Tötungen von Zivilisten resultierten, und wenn ja, welche Mechanismen gewährleisten einen solchen Ausschluss, wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 18. Was meint die Bundesregierung mit dem Begriff der „Regulierung“ der Bewegungen von Milizen im Norden Malis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28803, Begründung, S. 9), und wie hat sich die Erfüllung dieses Auftrages konkret gestaltet? 19. Zu welchen Erkenntnissen kam die Bundesregierung bislang, seit sie vor zwei Jahren ankündigte, die malische Regierung „verstärkt an ihrem Bekenntnis zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier zu messen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18080)? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der derzeitig amtierenden (aus dem Putsch von Mai 20021 hervorgegangenen) malischen Regierung zur Umsetzung des Friedensabkommens und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 20. Wie viele malische Sicherheitskräfte sind bislang von EUTM Mali ausgebildet worden, und wie viele davon von Bundeswehrangehörigen? 21. Wie viele dieser Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute im Dienst der malischen Sicherheitskräfte, wie viele sind (vorzeitig) ausgeschieden, und wie viele haben sich Milizen angeschlossen? Wie viele malische Soldaten, die an Train-the-trainer-Kursen teilgenommen haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch im Dienst der malischen Streitkräfte, und wie viele sind tatsächlich als Trainer eingesetzt? 22. Wie lange dauert die Ausbildung durch EUTM? 23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Trainingsmaßnahmen, und welche belastbaren Kriterien legt sie hierbei zugrunde (hier bitte Train-the-trainer-Kurse separat ausweisen)? a) Wie bewertet sie den Erfolg der Trainingsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der durch unabhängige Beobachter festgestellten mutmaßlichen Verbrechen der malischen Sicherheitskräfte an der Zivilbevölkerung? b) Wie bewertet sie den Erfolg der Trainingsmaßnahmen vor dem Hintergrund des erneuten Putsches im Mai 2021? Hat sie versucht, Kenntnis davon zu erlangen, wie viele der den Putsch unterstützenden (nicht nur der ihn anführenden) Soldaten zuvor an Trainingsmaßnahen von EUTM teilgenommen haben, und falls ja, mit welchem Ergebnis? 24. Trifft es zu, dass EUTM keine Mittel und Zugänge hatte bzw. diese nach wie vor nicht hat, „um Wirkung und Effekte der eigenen Trainingsmaßnahmen beobachten und systematisch erfassen zu können“ (https://www.s wp-berlin.org/publications/products/fachpublikationen/MTA-KA01_202 2_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftsperspektiven_f%C3%BCr_die_Inter vention.pdf), und dass das nahezu einzige Evaluationsinstrument in gelegentlichen Berichten der französischen Barkhane-Mission besteht (https:// www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/file/3233/RP_IRSE M_89.pdf), und falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kontrolle des Trainingserfolges? In welchem Umfang schafft die Aufstellung mobiler Trainings- und Beratungsteams hierbei effektive Abhilfe? 25. Inwiefern sind im Rahmen von MINUSMA oder EUTM der malischen Regierung konkrete Zielvorgaben und Zeitpläne gesetzt bzw. mit ihr abgesprochen worden, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu deren Inhalt und vereinbarungsgemäßen Umsetzung machen? 26. Inwiefern trifft es zu, dass das von EUTM angestrebte Instrument einer Wiederholung des durchgeführten Trainings nicht gelingt, weil es eine hohe Fluktuation in malischen Einheiten und generell eine „chaotische Personalführung“ gebe (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/docum ent/file/3233/RP_IRSEM_89.pdf)? 27. Zu welchem Anteil waren die von EUTM angebotenen Ausbildungskapazitäten ausgelastet, und wie hoch sind die Vakanzen (bitte für die Jahre seit Beginn der Mission darstellen)? 28. Welche Mechanismen gibt es, um zu ermitteln, ob malische Sicherheitskräfte, die mutmaßlich an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt waren, von EUTM oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet worden sind, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung diesbezüglich? Hat die Bundesregierung jemals versucht, von den malischen Behörden die Namen von Sicherheitskräften, die mutmaßlich an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt waren, zu erfahren, um abgleichen zu können, ob diese zuvor von EUTM oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet wurden, und wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 29. Inwiefern trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die von EUTM angebotene Ausbildung nicht unbedingt malischen Bedürfnissen entspricht (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/file/ 3233/RP_IRSEM_89.pdf), weil beispielsweise an Gerätschaften ausgebildet wird, über die Mali überhaupt nicht verfügt, und dass sich malische Akteure beklagen, die ausländischen Missionen würden sie mit Unterstützungsangeboten „fluten“ ohne den realen Bedarf zu erfragen? 30. Trifft es auch heute noch zu, dass malische Akteure aus Regierung bzw. Militär „direkt oder indirekt vom Drogenschmuggel“ profitieren (https://w ww.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2016A75_tll.pdf) und dass der Drogenhandel in Mali infolge von Allianzen „mit fragwürdigen Gestalten“ aufgeblüht sei (https://www.deutschlandfunk.de/anti-terror-strat egie-in-westafrika-europas-interessen-in-100.html), und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu? 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob malische Soldaten und Polizisten ihren vollen Lohn bzw. Sold erhalten oder ob Beträge systematisch veruntreut bzw. einbehalten werden und ob es sogenannte Geistersoldaten gibt, deren Sold abgezweigt wird, wie es Berichten zufolge beispielsweise in Afghanistan geschehen ist (https://www.bb c.com/news/world-asia-59230564)? 32. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und EUTM mit der neuen malischen Putschregierung, und inwiefern wurden oder werden weiterhin durch diese die Bewegungsfreiheit oder die für den Schutz der ausländischen Soldaten notwendigen Maßnahmen (Überflugrechte, Drohnenbewegungen usw.) beeinträchtigt? 33. Worauf stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Aussage (Bundestagsdrucksache 19/28803), MINUSMA besitze breiten Rückhalt „bei den politischen Akteuren in Mali“? Handelt es sich dabei um politische Akteure, die in der weggeputschten Regierung saßen? Inwiefern sind der Bundesregierung Meinungsumfragen zum MINUSMA- Einsatz bekannt, und für wie aussagekräftig hält sie diese? 34. Hat die Bundesregierung zur Bemessung des Erfolges oder Misserfolges der Mission EUCAP Sahel Mali konkrete Indikatoren, Meilensteine oder Ähnliches festgelegt, und wenn ja, welche, und inwiefern wurden diese erreicht? Wenn nein, nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg bzw. Misserfolg der Mission? 35. Wie viele Angehörige der malischen Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde wurden bislang im Rahmen von EUCAP Sahel Mali jeweils ausgebildet, und inwiefern kann der Erfolg dieser Ausbildungen evaluiert werden? Gibt es eine Übersicht darüber, wie viele der ausgebildeten Kräfte derzeit noch den Sicherheitskräften angehören bzw. wie lange die ausgebildeten Kräfte nach Ende der Ausbildung in diesen verbleiben (bitte ggf. ausführen)? 36. Inwiefern waren oder sind deutsche Polizisten an der Ausbildung der malischen Gendarmerie und Nationalgarde beteiligt, obwohl diese Teil des Militärs sind? 37. Trifft die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass alle Kräfte der inneren Sicherheit Malis, zumindest in Hinsicht auf die sogenannten Gesicherten Entwicklungscamps („Pôles sécurisés de développement et de gouvernance“), unter militärisches Kommando gestellt wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die Beteiligung deutscher Polizisten an deren Ausbildung? 38. Aus welchen Gründen waren im Jahr 2020 und, ausweislich der Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizeieinsätzen im Ausland, auch im Jahr 2021 keine deutschen Polizisten im Rahmen von EUCAP Sahel Mali im Einsatz, und inwiefern wird deren bisheriges Engagement kompensiert? 39. Wie genau gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen EUTM und EU- CAP Sahel Mali, und welche Bedeutung hatten diese Missionen bislang jeweils füreinander? 40. Wie genau gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA, EUTM und den französischen Militärmission Barkhane, Takuba sowie der gemeinsamen Einsatzgruppe der G5-Staaten? a) Welche gemeinsame Infrastruktur – Einrichtungen wie Flughäfen und Liegenschaften, Sanitätsversorgung – teilen sich die verschiedenen Missionen? b) Inwiefern wurden Barkhane, Takuba sowie die G5JFC von MINUSMA oder EUTM sowie deren deutschem Personal unterstützt, und welche Bedeutung hat bzw. hatten diese wiederum für die Sicherheit und Arbeitsfähigkeit von MINUSMA sowie EUTM und ihres deutschen Personals? 41. Inwiefern beeinträchtigt der bevorstehende Abzug der französischen Militärmissionen die Sicherheit von MINUSMA sowie EUTM und der eingesetzten Bundeswehrsoldaten, und wie weit sind Anstrengungen gediehen, die von der Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht gesehene Lücke in der Sicherheit der Soldaten zu schließen (dpa, 31. März 2022)? 42. Inwiefern stimmt die französische Regierung ihre Abzugspläne eng mit der Bundesregierung und anderen Partnern ab, um Sicherheitsrisiken oder chaotische Szenen wie beim Afghanistan-Abzug zu vermeiden? 43. Welche Überlegungen gibt es derzeit hinsichtlich des Umgangs mit malischen Ortskräften sowie Inhabern von Werkverträgen im Falle eines deutschen (Teil-)Abzugs aus Mali? 44. Inwieweit kann die Bundesregierung die auf Interviews mit Beteiligten der Mali-Entscheidungen beruhende Einschätzung der Stiftung Wissenschaft und Politik („Unser schwieriger Partner“, 2/2021) bestätigen, die tatsächliche Motivation für das Mali-Engagement habe sich „aus einer Suche nach Möglichkeiten ergeben, den neuen Willen zur Verantwortung mit einer substantiellen Beteiligung an einer VN-Mission unter Beweis zu stellen“, und die damalige Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp- Karrenbauer habe das Bundesministerium angewiesen, „nach einer geeigneten Mission zu suchen“, gewissermaßen egal wo? 45. Inwiefern ist für die Frage des deutschen Mali-Engagements das mögliche Engagement russischer Akteure relevant, angesichts der Aussage der gegenwärtigen Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht, „wir“ würden „nicht weichen, so einfach machen wir es den Russen nicht“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236395327/Christine-Lambr echt-Wird-Moskau-nicht-gelingen-Westen-ueber-Soeldner-Entsendung-zu m-Rueckzug-zu-bewegen.html), warum werden gemäß der Bundesministerin der Verteidigung nur Konsequenzen in Form eines Abzugs der im Rahmen von EUTM eingesetzten Soldaten gezogen (https://www.faz.net/a ktuell/politik/ausland/mali-lambrecht-bestaetigt-ende-von-eu-ausbildungs mission-18005582.html?msclkid=3748eeb5cd1911eca18e9f3d7efb9487), und inwiefern deutet diese Aussage darauf hin, dass die deutsche Beteiligung an den Militärmissionen vor allem durch geostrategische Überlegungen und die Konkurrenz mit Russland bestimmt wird? 46. Inwiefern hat die Bundesregierung belastbare Erkenntnisse dazu, ob islamistische Gruppen in Mali in Verbindung mit ausländischen, insbesondere europäischen, islamistischen Gruppen stehen, und wie sind diese Verbindungen ggf. ausgestaltet? 47. Wie viele Bundeswehr- bzw. Polizeiangehörige waren seit Beginn der Missionen MINUSMA, EUTM und EUCAP Sahel Mali in Mali insgesamt eingesetzt (bitte nach Mission differenzieren), und welche Finanzmittel wurden für die Missionen insgesamt aufgewendet? 48. Wie viele Bundeswehr- bzw. Polizeiangehörigen wurden seit Beginn der Missionen MINUSMA, EUTM und EUCAP Sahel Mali im Einsatz verwundet, bei wie vielen wurde im Anschluss an den Einsatz eine Posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere Dienstbeschädigung festgestellt? Wie viele der beim Anschlag vom 25. Juni 2021 verletzten Bundeswehrangehörigen sind derzeit noch diensttauglich? Wie viele von ihnen leiden weiterhin unter Gesundheitsbeeinträchtigungen, und welchen Schweregrad haben diese? 49. Waren Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) seit 2003 in Mali, und wenn ja, im Rahmen welcher Einsätze, Übungen usw. in Mali (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 50. Will die Bundesregierung den Einsatz im Rahmen von EUTM sowie im Rahmen von MINUSMA über die bisherige Mandatsdauer hinweg fortsetzen (bitte jeweils begründen)? Berlin, den 19. April 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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