Deutschlands Standortattraktivität für das Krypto-Ökosystem
der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Kryptowährungen sind ein globales Phänomen, welches auch an Deutschland nicht vorbeigeht. Bitcoin und andere Kryptowährungen bieten neue Alternativen in der voranschreitenden Adaption von digitalen Zahlungssystemen und entstehenden digitalen Zentralbankwährungen. Die gesamten Krypto-Ökosysteme wachsen in einem enormen Tempo. Bitcoin zum Beispiel steht im Vergleich zu Fiat-Währungen mit einer Marktkapitalisierung von 992 Mrd. Euro aktuell weltweit auf Platz 14, nach dem Schweizer Franken (https://coinmarketcap.com/de/fiat-currencies/, abgerufen 17. Oktober 2021). Trotz einer relativ starken Volatilität und weiterhin großen technologischen Herausforderungen wird Bitcoin mittlerweile nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen genutzt, sondern auch von Staaten wie El Salvador, Panama und der Zentralafrikanischen Republik als weiteres gesetzliches Zahlungsmittel adoptiert (https://www.btc-echo.de/news/regulierungs-echo-bitcoin-adoption-in-panama-und-zentralafrika-140181/).
Deutschland steht heute mit rund 2 000 Bitcoin-Knotenpunkten (Nodes, https://bitnodes.io/) weltweit auf Platz zwei, kurz hinter den USA. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller ein Zeichen dafür, dass vor allem auch in Deutschland die Technologie auch bei den Bürgen immer breitere Unterstützung findet.
Finanzdienstleistungen, Layer-2 Lösungen und Neben-Blockchains tragen wesentlich zu weiterer Adaption in der Real- und Onlinewirtschaft bei (https://aprycot.media/blog/der-bitcoin-netzwerkeffekt/).
Ein wichtiger Schritt für Deutschland war das Fondsstandortgesetz, bei dem Spezialfonds bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens in Kryptowerte investieren können (https://www.businessinsider.de/wirtschaft/deutsche-spezialfonds-duerfen-20-prozent-in-kryptowerte-anlegen-a/, https://www.btc-echo.de/news/staking-bundesfinanzministerium-bringt-deutsche-krypto-regulierung-ins-rollen-140154/).
Weltweit nehmen Unternehmen, Pensionsfonds und Privatanleger Bitcoin und andere Kryptowerte bereits in Ihren Portfolios auf, um an potenziellen Wertsteigerungen zu partizipieren (https://cryptoslate.com/fidelity-investments-to-offer-bitcoin-for-pension-funds/). Ein wichtiger Nutzerkreis sind Menschen in Regionen, in denen es keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen gibt. Dies betrifft besonders die wirtschaftlich unterentwickeltsten und politisch instabilsten Regionen. Mit Zugang zu Kryptonetzwerken tragen diese Währungen indirekt, aber konkret zur Verbesserung der Lebensumstände in diesen Regionen bei (https://www.ft.com/content/1ea829ed-5dde-4f6e-be11-99392bdc0788, https://www.derstandard.de/story/2000130355239/afghanistan-per-bitcoin-zum-ticketin-die-freiheit).
In Deutschland wurden im Jahr 2018 ca. 570, 2019 ca. 760 und im Jahr 2020 ca. 2 050 Verdachtsfälle auf Geldwäsche gemeldet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32207). Diese Entwicklung steht internationalen Studien gegenüber, welche darlegen, dass weniger als 1 Prozent aller Kryptotransaktionen illegalen Aktivitäten zuzuschreiben sind (https://www.elliptic.co/resources/typologies-concise-guide-crypto-leaders, https://ciphertrace.com/wp-content/uploads/2021/01/CipherTrace-Cryptocurrency-Crime-and-Anti-Money-Laundering-Report-012821.pdf).
In regionalen Projekten wird zudem das Schürfen von Kryptowährungen mit nachhaltigen Energiequellen vorangetrieben. Vancouver beispielsweise startet ein erstes Bitcoin-Mining-Projekt mit lokalem Energieanbieter, und in El Salvador wird Vulkanenergie genutzt (https://mintgreen-blockchain.medium.com/north-vancouver-to-be-worlds-first-city-heated-by-bitcoin-7c4389822fd1, https://www.blocktrainer.de/el-salvador-startschuss-vulkan-mining/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Geht die Bundesregierung davon aus, dass deutsche Banken Wettbewerbsnachteile bekommen, wenn sie Bitcoin und andere Kryptowerte nicht in ihre Produkte und Dienstleistungen integrieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zu Entwicklungen im Ausland)?
a) Wenn ja, welche Nachteile mit welchen mikro- und makroökonomischen Konsequenzen erwartet die Bundesregierung?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Hat die Bundesregierung eine Übersicht über den Anteil der in Spezialfonds investierten Kryptovolumen?
Wenn nein, plant sie, hier einen Überblick zu bekommen, und wann geht sie ggf. davon aus, detailliertere Informationen zu haben?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe der Steuereinnahmen von Kryptowährungen machen?
a) Wenn ja, wie viel Steuereinnahmen ergeben sich?
b) Wenn ja, in welchen Wirtschaftssektoren entstehen sie und zu welchem Anteil?
Ist der Bundesregierung der Umfang der in Deutschland tätigen sog. Miner, die Rechenleistung zur Berechnung eines Hash-Wertes zur Absicherung eines Proof-of-Work-Netzwerkes zur Verfügung stellen, bekannt?
Wird die Bundesregierung an der einjährigen Spekulationsfrist bei Kryptowerten weiter festhalten?
Wenn nicht, welche Änderungen sind für wann geplant?
Mit welchen Behörden, Verbänden, Banken, Energieerzeugern und anderen Institutionen steht die Bundesregierung im Austausch zum Thema Kryptowährung, und welche Aspekte stehen hier jeweils im Fokus?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Planungen von OECD- und G-20-Zentralbanken, Bitcoin als Reservewährung zu halten (bitte ausführen)?
Sind der Bundesregierung die Eigenschaften von antifragilen Systemen (https://aprycot.media/blog/bitcoin-ist-antifragil/) bekannt, und wie unterscheidet sich ggf. diesbezüglich ihrer Ansicht nach das Bitcoin-Netzwerk von dem des Euro-Bankensystems?
Kann die Bundesregierung Bitcoin hinsichtlich ihrer antifragilen Eigenschaften (vgl. Vorfrage) im Vergleich zu bestehenden Zahlungssystemen bewerten?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie geht sie hier methodisch vor?
Mit welchen eigenen Anforderungen begleitet die Bundesregierung den Prozess der Einführung des digitalen Euros hinsichtlich dessen Privatsphäreeigenschaften (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/- DIE GRÜNEN und FDP 2021, S. 172, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)?
a) Welche eigene Bewertungskompetenzen besitzt die Bundesregierung diesbezüglich ggf.?
b) Wird sich die Bundesregierung hierbei auf die Analyse Dritter verlassen, und wenn ja, welche Bewertungskompetenzen müssen diese erfüllen?
Welche konkreten systemischen und funktionellen Vorteile erhofft sich die Bundesregierung durch die „konstruktive Unterstützung“ eines digitalen Euros (Koalitionsvertrag 2021, S. 172, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)?
Kann die Bundesregierung wesentliche Unterscheidungsmerkmale zwischen Bitcoin und anderen Kryptowerten feststellen (bitte ggf. ausführen)?
Welche Möglichkeiten bieten Layer-2-Lösungen und Nebennetzwerke, die auf Bitcoin aufbauen, wie beispielsweise das Lightning-Netzwerk, nach Ansicht der Bundesregierung für den deutschen Finanzsektor sowie für Privatpersonen (Blockchain-Strategie der Bundesregierung https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/blockchain-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?
Sind der Bundesregierung Layer-2-Lösungen und Nebennetzwerke bekannt, welche primär in Deutschland entwickelt werden?
Wie umsatzstark schätzt die Bundesregierung diese Industrie ggf. ein?
In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Kryptowerte ‚geschürft‘ (sog. Kryptomining, bitte nach Kryptowährung auflisten sofern bekannt)?
Zu welchem Teil wird nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei Energie aus regenerativen Quellen genutzt?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, neben gewerblichen Anbietern von Kryptotauschbörsen und elektronischen Geldbörsen auch private Kryptogeldbörsen (eigenständig verwaltete Krypto-Wallets, sogenannte non-custodial wallets https://blockchainwelt.de/news/eu-wallet-verbot-tfr/) unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen zu lassen?
Plant die Bundesregierung hinsichtlich privater Kryptogeldbörsen eigene Initiativen?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu unterstützen, welche Auszahlung von Kryptobörsen und Broker-Services an Kryptobesitzer einschränken?
In welchem Umfang haben sich die bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldeten Verdachtsfälle der vergangenen Jahre konkretisiert und sich als zutreffend herausgestellt (https://www.tagesspiegel.de/politik/grosse-auslands-netzwerke-und-kryptowaehrungs-tricks-geldwaesche-einheit-rechnet-mit-ueber-200-000-verdachtsmeldungen-2021/27733216.html)?
In welchen Ländern ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt oder eine solche Anerkennung geplant?
Plant die Bundesregierung weitere Änderungen bei der Besteuerung von Staking-Aktivitäten für Privatpersonen und/oder gewerbliche Unternehmern (https://www.btc-echo.de/news/staking-bundesfinanzministerium-bringt-deutsche-krypto-regulierung-ins-rollen-140154/)?
Ergeben sich durch die Anerkennung von Bitcoin als Währung in weltweit immer mehr Ländern steuerliche Änderungen in Deutschland?