Ankündigung der Bundesministerin des Auswärtigen am 26. März 2022 zur Aufnahme von bis zu 10 Millionen ukrainischen Flüchtlingen durch die Staaten der Europäischen Union
der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock kündigte nach einem Bericht der „Jungen Freiheit“ auf dem Parteitag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN am 26. März 2022 an, dass mit 8 Millonen bis 10 Millionen Ukraine-Flüchtlingen zu rechnen sei und „dass wir sie alle aufnehmen“ werden (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/baerbock-millionen-ukrainer/; zuletzt besucht am 31. März 2022).
Da sich die Bundesministerin des Auswärtigen dabei auf die Länder der Europäischen Union bezog, wird Deutschland gemäß dieser Aussage mit einer Zuwanderung von mehreren Hunderttausend Ukrainern zu rechnen haben.
Angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit, die unter anderem schon heute durch das Fehlen von bis zu 1,5 Millionen Wohnungen gekennzeichnet ist (siehe beispielsweise hier https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/62313-wir-brauchen-15-mio-neu-gebaute-wohnungen-bis-2025.html), hätte eine solche Zuwanderung nach Auffassung der Fragesteller gravierende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt – angefangen bei steigenden Mieten, über steigende Baupreise bis hin zu immer mehr Engpässen bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für immer breitere Bevölkerungsschichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Mit welchen Fachressorts der Bundesregierung ist die Ankündigung der Bundesministerin des Auswärtigen vom 26. März 2022 in Bezug auf den Umfang und die Bereitschaft zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge im Vorhinein abgestimmt worden (bitte nach Ressort und namentlicher Verantwortung des Entscheidungsträgers benennen)?
Wenn keine vorherige Abstimmung mit anderen Fachressorts erfolgte, weshalb nicht?
Wie viele der von der Bundesministerin des Auswärtigen genannten 8 Millionen bis 10 Millionen möglichen zukünftigen ukrainischen Flüchtlinge werden mit Blick auf die bereits vorhandenen Erfahrungen zum Verbleib von Flüchtlingen in den Ländern der Europäischen Union voraussichtlich in Deutschland beherbergt werden müssen?
Über welche Möglichkeiten verfügt Deutschland derzeit, die Unterbringung von Hunderttausenden, ggf. Millionen zusätzlichen ukrainischen Flüchtlingen zu gewährleisten (bitte die momentan verfügbaren zusätzlichen Unterkünfte, deren Lage in den einzelnen Bundesländern, deren Ausstattung, den baulichen Zustand der Unterkünfte und die von der Bundesregierung erwartete mögliche Bezugsdauer einzeln angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit die erforderliche Unterbringung durch private Personen bereitgestellt wird, und welche jährlichen Kosten damit für die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) einhergehen (bitte ausführen)?
Plant die Bundesregierung in der Folge der Ankündigung der Bundesministerin des Auswärtigen, ein Förderprogramm zur Errichtung zusätzlichen Wohnraums für ukrainische Flüchtlinge, und wenn ja, in welcher Form ist angedacht, ein solches zu finanzieren (bitte ausführen)?
Hält es die Bundesregierung für geboten, zwecks Entlastung des deutschen Wohnungsmarktes verstärkt die Ausreise außereuropäischer Ausreisepflichtiger intensiver als bisher vollzogen, umzusetzen?
a) Wenn ja, um wie viele Ausreisepflichtige handelt es sich?
b) Welcher Ausreisezeitraum ist hierfür vorgesehen, und falls ein solcher Ausreisevollzug nicht vorgesehen sein sollte, warum nicht?
Was sind die Gründe, nach denen sich nach Aussagen der Bundesministerin des Auswärtigen der „Osten Deutschlands ganz besonders für die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge“ eignet (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/baerbock-millionen-ukrainer/; zuletzt besucht am 31. März 2022)?