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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Subvention von Fernsehserien auf internationalen Videoplattformen durch den German Motion Picture Fund

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

08.06.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/195224.05.2022

Subvention von Fernsehserien auf internationalen Videoplattformen durch den German Motion Picture Fund

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Joana Cotar und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der German Motion Picture Fund (GMPF) der Filmförderungsanstalt (FFA) soll aktuellen Presseberichten zufolge für das Haushaltsjahr 2022 um weitere 15 Mio. Euro auf eine Höhe von 90 Mio. Euro aufgestockt werden (https://beta.blickpunktfilm.de/details/471082). Bereits im März 2022 hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth eine Erhöhung um 25 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro angekündigt (https://www.dwdl.de/nachrichten/87013/bund_stockt_film_und_serienfoerderung_nochmal_auf/). Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 war der Posten des GMPF noch mit 50 Mio. Euro veranschlagt worden (Bundestagsdrucksache 20/1000), was bereits ein Plus von 20 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet hätte.

Während der Kulturetat 2022 um 10 Prozent wachsen soll, werden sich die Ausgaben für den GMPF damit voraussichtlich verdreifachen. Seit seiner Einführung 2015 hat sich das Budget des GMPF im Bundeshaushalt sogar verneunfacht.

Die Bundesregierung begründet die Aufstockung des Förderfonds mit „der hohen Nachfrage“ seitens der Produktionsfirmen (https://www.ffa.de/german-motion-picture-fund-1.html). Das große Interesse der Filmindustrie an den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen der deutschen öffentlichen Hand mag verständlich erscheinen, jedoch hat sich der Erfolg des GMPF eigentlich daran zu bemessen, ob seine Subventionsmaßnahmen dazu beitragen, „die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschland“ zu stärken (Richtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den GMPF, § 1.1 Förderpolitische Zielsetzung und Grundsätze). Eine diesbezügliche, eingehende wirtschafts- und kulturpolitische Zielerreichungsanalyse ist nach Kenntnis der Fragesteller bislang aber nicht unternommen worden. Zwar hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Januar 2017 eine Studie veröffentlicht, nach der die deutsche Filmwirtschaft für jeden verwendeten Euro gesamtwirtschaftlich betrachtet 1,6 Euro generiere („Wirtschaftliche Bedeutung der Filmindustrie in Deutschland“, S. 34). Da der GMPF aber erst im Dezember 2015 aufgelegt wurde, dürfte die Aussagekraft dieser Kalkulation bezüglich der Zweckmäßigkeit dieses Förderfonds begrenzt sein.

Ein besonderes Augenmerk verdient angesichts des sprunghaften Wachstums des GMPF die Ausschüttung von öffentlichen Fördergeldern an Produktionen, die auf internationalen Videoplattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ ihre Erstausstrahlung erfahren. Da der Konsum dieser Serien für den Nutzer dieser Plattformen kostenpflichtig ist, bezahlt er selbige faktisch zweimal: einmal als Abonnent und einmal als Steuerzahler.

Der Umstand, dass deutsche Steuergelder milliardenschwere Medienkonzerne mit Hauptsitz im Ausland so indirekt mitfinanzieren, wurde bereits mehrfach vom Bund der Steuerzahler bemängelt, zuletzt aus Anlass des aktuellen Haushaltsplans (https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/145-mio-euro-fuer-die-filmwirtschaft/; https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/subventionen-fuer-serien-ufern-aus/).

Ferner ist nach Auffassung der Fragesteller zu hinterfragen, welchen Einfluss die zunehmende personelle Verflechtung von „Fördergremien auf der einen, Fernsehredaktionen auf der anderen Seite“ („Frankfurter Positionen zur Zukunft des deutschen Films“, Lichter Filmfest Frankfurt International, S. 3) auf die Vergabe der Förderungen haben könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat die Bundesregierung seit seiner Auflegung 2015 eine unabhängige Evaluation über die Erreichung der wettbewerbs-, standort- und kulturpolitischen Ziele des German Motion Picture Fund (GMPF) in Auftrag gegeben (vgl. Richtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, § 1.1)?

a) Wenn ja, wie lauten ihre Ergebnisse?

b) Wenn nein, wieso nicht?

2

Hat die Bundesregierung seit seiner Auflegung 2015 eine eigene Evaluation über die Erreichung der wettbewerbs-, standort- und kulturpolitischen Ziele des GMPF unternommen?

a) Wenn ja, wie lauten ihre Ergebnisse?

b) Wenn nein, wieso nicht?

3

Wie begründet die Bundesregierung die Aufstockung des Budgets für den GMPF um 20 Mio. auf 50 Mio. Euro im Haushaltsplan 2022 hinsichtlich der wettbewerbs-, standort- und kulturpolitischen Ziele des Förderprogramms (vgl. Richtlinie, § 1.1)?

4

Wie begründet die Bundesregierung die im März 2022 bekanntgegebene erste außerplanmäßige Aufstockung des Budgets für den GMPF um weitere 25 Mio. auf 75 Mio. Euro hinsichtlich der wettbewerbs-, standort- und kulturpolitischen Ziele des Förderprogramms (vgl. Richtlinie, § 1.1)?

5

Wie begründet die Bundesregierung die im Mai 2022 bekanntgegebene zweite außerplanmäßige Aufstockung des Budgets für den GMPF um weitere 15 Mio. auf 90 Mio. Euro hinsichtlich der wettbewerbs-, standort- und kulturpolitischen Ziele des Förderprogramms (vgl. Richtlinie, § 1.1)?

6

Wurden die allgemeine Bestimmung der Herstellungskosten (Anlage 5 der Richtlinie), die Begriffsbestimmung der spezifisch deutschen Herstellungskosten (§ 2.2.3), die notwendige Mindesthöhe dieser deutschen Herstellungskosten (§ 6.2), die Höhe der Zuwendungen (§ 7.4) oder irgendein anderes wesentliches Förderkriterium, das dazu dienen soll, dass die Fördergelder für Serien eine Stärkung der „Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschland“ bewirken (§ 1.1), seit Einführung des GMPF geändert?

Wenn ja, was wurde geändert, und aus welchem Grunde?

7

Wie hoch waren die deutschen Herstellungskosten der seit 2015 vom GMPF subventionierten Serien, und welche Mindestanforderung nach § 6.2.4 der Richtlinie gab für die Förderung jeweils den Ausschlag (bitte nach Serientitel, Antragsteller, Plattform bzw. Sender, Förderjahr und deutschen Herstellungskosten in absoluten Zahlen und prozentual an den Gesamtherstellungskosten bemessen, einschließlich noch nicht ausgeschütteter Bewilligungen aufschlüsseln)?

8

Welche Serien, die für die Erstausstrahlung auf kostenpflichtigen Videoabrufplattformen produziert wurden, wurden seit 2015 durch den GMPF gefördert (bitte nach Serientitel, Antragsteller, Plattform bzw. Sender, Förderjahr und Fördervolumen, einschließlich noch nicht ausgeschütteter Bewilligungen aufschlüsseln)?

a) Wie hoch ist der Förderanteil dieser Produktionen am Gesamtvolumen für Serien in absoluten Zahlen und prozentual bemessen (bitte nach Förderjahr aufschlüsseln)?

b) Welche beantragenden Hersteller (§ 3.4 der Richtlinie) hatten ihren Geschäftssitz in Deutschland, welche lediglich eine Niederlassung (bitte nach Herstellernamen, Serientitel, Plattform bzw. Sender, Förderjahr und Fördervolumen, einschließlich noch nicht ausgeschütteter Bewilligungen aufschlüsseln)?

9

Wie stellt sich die Bundesregierung dazu, dass deutsche Zuschauer, die sich auf kostenpflichtigen Videoabrufplattformen Serien anschauen, die von deutschen Fördergeldern mitfinanziert wurden, selbige faktisch zweimal bezahlen müssen, einmal als Steuerzahler und dann wieder als Nutzer dieser Plattformen?

10

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den finanziellen Belastungen des in der Frage 9 genannten Personenkreises bei (bitte auch ausführen, ob und welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Wahrung der finanziellen Interessen dieser Personengruppe ergriffen hat, und wie sie diese Doppelbelastung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bewertet)?

11

Wie stellt sich die Bundesregierung dazu, dass deutsche Zuschauer, die sich von deutschen Fördergeldern mitfinanzierte Serien anschauen, die auf kostenpflichtigen Videoabrufplattformen erscheinen und auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden, selbige faktisch dreimal bezahlen müssen, als Steuerzahler, als Plattformnutzer und als Rundfunkgebührenzahler?

12

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den finanziellen Belastungen des in der Frage 10 genannten Personenkreises bei (bitte auch ausführen, ob und welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Wahrung der finanziellen Interessen dieser Personengruppe ergriffen hat, und wie sie diese Dreifachbelastung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Steuer- und Gebührengerechtigkeit bewertet)?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Aussicht auf eine Mitfinanzierung durch den GMPF einen Einfluss auf die Entscheidung kostenpflichtiger Videoabrufplattformen zur Aufnahme dieser Serien in deren Programmangebot gehabt hat, und wenn ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Präsenz von Redakteuren von Fernsehanstalten in Fördergremien (s. Vorbemerkung der Fragesteller) hinsichtlich der zweckmäßigen Vergabe von Fördergeldern?

15

Welches Gremium der Filmförderungsanstalt (FFA) entscheidet über die Annahme der Förderanträge nach § 6.2.4 Satz 4 der Richtlinie (bitte auch darlegen, wie viele Mitglieder dieses Gremium hat, und welcher hauptberuflichen Tätigkeit sie nachgehen [bitte aufschlüsseln nach Arbeitgeber im Hauptberuf])?

a) Welche Vorkehrungen trifft die FFA, um Interessenkonflikte der Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums zu vermeiden?

b) Liegen der FFA Hinweise vor, dass Mitglieder dieses Gremiums in der Vergangenheit bei ihren Entscheidungen Interessenkonflikten unterlagen, und wenn ja, um welche Interessenkonflikte handelte es sich?

Berlin, den 19. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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