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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Ausbreitung des legalistischen Islamismus in Deutschland und seine Finanzierung aus dem Ausland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.06.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/196224.05.2022

Die Ausbreitung des legalistischen Islamismus in Deutschland und seine Finanzierung aus dem Ausland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrer Ausgabe vom 12. Dezember 2021 hat die „Welt am Sonntag“ berichtet, dass die Stiftung „Europe Trust (Company limited by guarantee)“, ein Finanzvehikel, das der Muslimbruderschaft aus Großbritannien zugerechnet wird, im Berliner Stadtteil Wedding den Aufbau eines Hotspots der islamistischen Szene in Deutschland ermöglicht hat. Dazu soll sie schon vor Jahren auf dem Gelände einer ehemaligen AEG-Telefunken-Fabrik ein 5 665 Quadratmeter großes Grundstück mit einem fünfgeschossigen Verwaltungstrakt erworben haben (vgl. die Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin auf Drucksache 19/10561). In dem Gebäude sollen mittlerweile mehrere Vereine und Gruppierungen eingezogen sein, die laut Verfassungsschutzbehörden dem Spektrum des legalistischen Islamismus angehören und beobachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum „Europe Trust“ vor?

a) Wie ist diese Stiftung in die paneuropäischen Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden?

b) Welche Rolle nimmt Deutschland innerhalb dieses Netzwerkes ein?

2

a) Welche Immobilien zu welchen Kaufpreisen hat der „Europe Trust“ in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erworben?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich des legalistischen Islamismus weitere im Ausland ansässige Akteure, die Liegenschaften in Deutschland finanziert haben und/oder finanzieren, und falls ja, welche?

3

Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel für entsprechende Investitionen in Deutschland, wer gehört zu den Finanziers?

4

Weshalb ist es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, im Bereich des legalistischen Islamismus Finanzermittlungen durchzuführen (vgl. die im genannten Bericht der Welt am Sonntag zitierten Äußerungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz)?

Plant die Bundesregierung, die Befugnisse der Behörde diesbezüglich zu erweitern?

5

Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen insbesondere der Fraktion der CDU/CSU (siehe den Antrag „Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden“ vom 15. März 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/1012), in diesem Zusammenhang den Genehmigungsvorbehalt der G10-Kommission für Abfragen etwa von Kontostammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern zu streichen und Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten, Finanztransferdienstleistern und Finanzunternehmen zu erleichtern, und plant die Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung?

6

Wie viele Vereine und Gruppierungen aus dem Bereich des legalistischen Islamismus werden von den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung beobachtet?

a) Wie groß ist das Personenpotenzial?

b) Welche regionalen Schwerpunkte gibt es?

c) Worin besteht die besondere Gefahr, die von diesen religiösen Extremisten ausgeht?

7

Welche Rolle kommt in diesem Spektrum der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) – ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) – zu, die erst kürzlich wegen ihrer Verbindungen zur Muslimbruderschaft mit deutlicher Mehrheit aus dem Zentralrat der Muslime ausgeschlossen wurde?

Wie viele Moscheegemeinden bzw. religiöse Zentren in Deutschland sind der DMG zuzurechnen?

Unter welchen Namen treten diese DMG-Ableger auf?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die DMG über ihre Regionalsektionen im gesamten Bundesgebiet Handlungskonzepte („Manhaj“) verteilt, in denen konkrete Schritte zur Etablierung von islamistischen Systemen in Europa gefordert werden (vgl. „Wie mit britischen Millionen ein Hotspot für deutsche Islamisten entstanden ist“, Welt Online vom 16. Dezember 2021, https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235611386/Hotspot-deutscher-Islamisten-Das-geheime-Netzwerk-der-Muslimbrueder.html?)?

a) Welche Maßnahmen werden ergriffen?

b) Sind Ermittlungsverfahren in diesen und vergleichbaren Fällen anhängig?

9

Welche Präventionskonzepte verfolgt die Bundesregierung, um Menschen muslimischen Glaubens vor der Vereinnahmung durch die DMG oder durch andere Organisationen der Muslimbruderschaft zu schützen, und welche konkreten Programme gibt es dazu?

10

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um einen systematischen Überblick über das internationale und insbesondere europäische Netzwerk der Muslimbruderschaft, seine strategischen Ziele sowie seine finanzielle und personelle Ausstattung zu erhalten, und mit welchen Institutionen besteht dazu ein Erfahrungsaustausch?

11

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, ob bereits frühere Bauprojekte in Berlin – etwa ein Moscheekomplex in Berlin-Neukölln, als dessen Betreiber der Berliner Verein Inssan vorgesehen war (vgl. „Noch ein Moscheenstreit“, Der Tagesspiegel vom 30. Juli 2006, https://www.tagesspiegel.de/berlin/noch-ein-moscheenstreit/735190.html und „Moschee-Projekt im Zwielicht“, Die Welt vom 23. Januar 2004), der aus dem Programm „Demokratie leben!“ der Bundesregierung gefördert wird (vgl. https://www.inssan.de/ueber-uns/unterstuetzer/392-muster-e-v) – unter Beteiligung des Europe Trust (damals noch European Trust genannt) finanziert werden sollten, und wenn ja, welche?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die aus dem Programm unterstützten Institutionen nicht dem Spektrum des legalistischen Islamismus gehören bzw. mit Gruppierungen aus diesem Bereich zusammenarbeiten?

12

Gehören die DMG oder andere Organisationen, die dem Netzwerk der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, der Deutschen Islamkonferenz (DIK) an?

a) Welchen Status hat dort die Deutsche Muslimische Gemeinschaft?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Vertreter des liberalen Islams nicht die DIK verlassen oder erst gar nicht an ihr mitwirken, weil dort Vereine und Gruppierungen teilnehmen, deren Wirken sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet und die deshalb von Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden?

Berlin, den 25. Februar 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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