Der ökologische Fußabdruck der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1829)
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Sören Pellmann, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1829 gibt die Bundesregierung an, dass die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der Bundeswehr von insgesamt 1,45 Mio. Tonnen CO2e (Co2-Äquivalent) im Jahr 2019 auf insgesamt 1,71 Millionen Tonnen CO2e Jahr 2021 angestiegen sind (ebd., Antwort zu Frage 11). Die jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische Mobilität“ seien in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber dem Jahr 2019 um 25 Prozent gestiegen. Ursächlich dafür sei der Anstieg des Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe (ebd., Antwort zu Frage 12).
Ungeachtet des von ihr bestätigten Zusammenhangs, dass jede Erhöhung der Aktivitäten der Streitkräfte, häufigere eigene Truppenmanöver, Teilnahmen an Manövern im Rahmen der NATO und vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Ausland notwendigerweise mit einem erhöhten Ressourcenverbrauch und klimaschädlichen Emissionen einhergehen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/15249), steht die angekündigte Steigerung der Militärausgaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionszielen (Antworten zu den Fragen 6 bis 8 auf Bundestagsdrucksache 20/1829). Auswirkungen von Erhöhungen des Verteidigungsetats auf die Treibhausgas-Emissionen bezeichnet sie als „rein hypothetisch“ (ebd., Antwort zu Frage 10). Ebenso hält sie die Einschränkungen der finanziellen Möglichkeiten für Investitionen in den ökologischen Umbau durch die Erhöhung der Militärausgaben für „nicht plausibel“, da die finanziellen Mittel hierfür in einem Sondervermögen bereitgestellt würden, das die Schuldenbremse nicht berühre (ebd., Antwort zu Frage 9). Allerdings sollen die dadurch entstandenen Schulden zusätzlich zu den coronabedingt aufgenommenen Schulden „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ getilgt werden (https://www.rnd.de/politik/schulden-fuer-die-bundeswehr-warum-die-rueckzahlung-lindners-etat-ueberlastet-RY7FBNPHFFFWDKLJYPRFHVF6IU.html), wodurch in den kommenden Jahren Handlungsspielräume für strukturelle Ausgaben und Zukunftsinvestitionen eingeschränkt werden. Um künftig das Zwei-Prozent-Ziels der NATO zu erfüllen, müssten zudem inflationsbereinigt zusätzliche 25 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für Militär und Rüstung ausgegeben werden (https://www.ifo.de/DocDL/sd-2022-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sondervermoegen-bundeswehr.pdf; S. 38). Da diese und weitere Antworten der Bundesregierung erneut Fragen aufwerfen, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller erneut zu diesem Sachverhalt befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft es nach Auffassung Bundesregierung zu, dass ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen der geplanten Erhöhung der Verteidigungsausgaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO und der Erhöhung der Treibhausgasemissionen durch die zusätzliche Rüstungsproduktion und Nutzung der zusätzlich beschafften Waffensysteme besteht (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/1829), vor dem Hintergrund des von ihr bestätigten Zusammenhangs, dass jede Erhöhung der Aktivitäten der Streitkräfte, häufigere eigene Truppenmanöver, Teilnahmen an Manövern im Rahmen der NATO, vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Ausland notwendigerweise mit einem erhöhten Ressourcenverbrauch und klimaschädlichen Emissionen einhergehen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus?
Wenn nein, warum nicht?
Warum betrachtet die Bundesregierung Einschränkungen für notwendige Ausgaben des Bundes für dringend erforderliche Investitionen in den ökologischen Umbau durch das Sondervermögen Bundeswehr für „nicht plausibel“ (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/1829), vor dem Hintergrund, dass die dadurch entstandenen Schulden zusätzlich zu den coronabedingt aufgenommenen Schulden „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ getilgt werden sollen (https://www.rnd.de/politik/schulden-fuer-die-bundeswehr-warum-die-rueckzahlung-lindners-etat-ueberlastet-RY7FBNPHFFFWDKLJYPRFHVF6IU.html), wodurch angesichts der ab 2023 erneut geltenden Schuldenbremse in den kommenden Jahren zwangsläufig Handlungsspielräume für strukturelle Ausgaben und Zukunftsinvestitionen eingeschränkt werden (https://www.ifo.de/DocDL/sd-2022-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sondervermoegen-bundeswehr.pdf; S. 38)?
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die geplante langfristige Erhöhung der Verteidigungsausgaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO über das Sondervermögen hinaus, wodurch inflationsbereinigt zusätzliche 25 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für Militär und Rüstung, einen der klimaschädlichsten aller Wirtschaftssektoren, ausgegeben werden müssten (https://www.ifo.de/DocDL/sd-2022-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sondervermoegen-bundeswehr.pdf; S. 38), bei Aufrechterhaltung der Schuldenbremse die finanziellen Möglichkeiten für dringend erforderliche Investitionen in den ökologischen Umbau einschränkt (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische Mobilität“ um 25 Prozent durch den Anstieg des Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/1829) mit Blick auf das Potenzial zur Einsparung der CO2-Emissionen der Bundeswehr durch eine Reduktion der „militärspezifischen Mobilität“?
Welche Ursachen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg des Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/1829), und wie ließen sich diese reduzieren?
Wie haben sich die jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische Mobilität“ im Vergleich zu den CO2-Gesamtverkehrsemissionen in den Jahren 2019 bis 2021 entwickelt (bitte entsprechend den Jahren getrennt und im Vergleich zu den entsprechenden nationalen Werten auflisten; https://www.bmvg.de/resource/blob/3744490/fb034ba5fc1c8148bb103bb04ae928e5/20201022-dl-nachhaltigkeitsbericht-2020-data.pdf; S 28)?
Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im Eurofighter der Bundeswehr insgesamt über Deutschland und im internationalen Luftraum in den Jahren seit 2012 (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im Tornado der Bundeswehr insgesamt über Deutschland und im internationalen Luftraum in den Jahren seit 2000 (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Warum erfasst die Bundesregierung bisher auch im vierten Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit 2020 nicht die CO2-Emissionen bei der Produktion der durch die Bundeswehr in den Teilstreitkräften genutzten Waffensysteme (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung für eine vollumfängliche Öko- und Klimabilanz des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr notwendig, neben den Emissionen für die Infrastrukturen und militärspezifische Mobilität auch die Emissionen bei der Rüstungsproduktion einzubeziehen?
Aus welchen Gründen ist eine Aufteilung der Treibhausgasemissionen, die während der Auslandeinsätze entstehen, auf die einzelnen Staaten in verursachungsgerechter Weise nicht möglich, vor dem Hintergrund, dass dies bei Energiekosten und Energieverbrauch offenbar erfolgt (Antworten zu den Fragen 1 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
In welcher Form und durch wen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Emissionen aus multilateralen Operationen erfasst, vor dem Hintergrund, dass diese separat berichtet würden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Welche NATO-Staaten dokumentieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen bei Militäreinsätzen im Ausland (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Wird die Bundesregierung bei der nächsten Weltklimakonferenz COP27 im November 2022 in Ägypten einen Vorschlag einbringen, um eine verbindliche Berichterstattung über die Emissionen aus den nationalen militärischen Operationen und die aus multilateralen militärischen Emissionen zu etablieren, vor dem Hintergrund, dass dies bisher in den Verhandlungen in Glasgow nicht diskutiert worden ist und kein Land einen entsprechenden Vorschlag eingebracht hat (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung mit Blick auf das laut NATO-Gipfelerklärung vom 14. Juni 2021 (Absatz 6 g) durch den Generalsekretär zu formulierende „realistische[], ehrgeizige[] und konkrete[] Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die politischen und militärischen Strukturen und Einrichtungen der NATO“, und inwieweit hält sie das Erreichen der CO2-Neutralität bis 2050 für umsetzbar (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?