Begriffskategorie terroristisches Personenpotenzial
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die terroristischen Personenpotenziale, wie das islamistisch-terroristische Personenpotenzial (itP), unterscheiden sich von den öffentlich kommunizierten Zahlen zu Gefährdern oder Relevanten Personen in erheblichem Maße. Letztere Werte addiert ergeben auch nicht das aktuelle islamistische Personenpotenzial (vgl. zu itP, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/894; zu Gefährdern und Relevanten Personen und Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1572). Allenfalls wäre nach dem Verständnis der Fragsteller denkbar, dass Gefährder und Relevante Personen eine Teilmenge dazu darstellen.
„Einem Bericht des „Tagesspiegels“ zufolge hält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rund 2 000 Islamisten in Deutschland für besonders gefährlich: „Das sind alle, denen wir als Nachrichtendienst potenziell Terror bis hin zu Anschlägen zutrauen“, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang dem Blatt“ (www.tagesschau.de/inland/terroristische-anschlaege-vereitelt-101.html).
Die Bundesregierung gibt zudem in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/174 an, dass eine statistische Erfassung von „gewaltorientierten Extremisten“ generell im Bereich des Islamismus nicht erfolge. Es werde lediglich das islamistisch-terroristische Personenpotenzial statistisch erfasst. Die so erfassten Personen hätten das Merkmal „gewaltorientiert“ eindeutig und weit überschritten (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Warum wird bisher lediglich das islamistisch-terroristische Personenpotenzial statistisch erfasst und nicht das gewaltorientierte islamistische Personenpotenzial?
Warum nennt das Bundesamt für Verfassungsschutz das islamistischterroristische Personenpotenzial nicht in seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht bzw. berichtet über dessen zahlenmäßige Entwicklung?
Inwieweit unterscheidet sich das islamistisch-terroristische Personenpotenzial von Gefährdern und Relevanten Personen im Hinblick auf die Zusammensetzung und Quantität, und bilden diese beiden letzten Kategorien quasi eine Teilmenge des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials ab (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Werden terroristische Personenpotenziale einzelner Phänomenbereiche im Gegensatz zur Gefährderanzahl und zu der Anzahl Relevanter Personen von der Bundesregierung regelmäßig öffentlich kommuniziert?
Wenn nein, warum nicht, und in Bezug auf welchen Phänomenbereich nicht, und wenn ja, wann, und wo zuletzt im Hinblick auf das islamistischterroristische Personenpotenzial und das terroristische Personenpotenzial im Bereich des Rechtsextremismus?
Geht von dem terroristischen Personenpotenzial im Vergleich zu Gefährdern oder Relevanten Personen eine geringere Gefährdung für die Bevölkerung aus, und wenn ja, wie stellt sich dieser Unterschied konkret dar?
Ist das terroristische Personenpotenzial im Bereich Rechtsextremismus als Teilmenge bzw. Unterkategorie des gewaltbereiten Personenpotenzials im Bereich des Rechtsextremismus zu betrachten, und wenn nein, warum nicht?
Existiert eine solche Begriffskategorie „terroristisches Personenpotenzial“ auch für den Bereich des Linksextremismus, und wenn ja, wie haben sich die Gesamtzahlen des terroristischen Personenpotenzials im Bereich des Linksextremismus seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren und für das Jahr 2022 bis Ende des ersten Quartals aufschlüsseln)?