Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt, ist als Grundsicherung für Arbeitsuchende prinzipiell darauf ausgerichtet, die Bezieherinnen und Bezieher möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und somit deren Bezug von Fürsorgeleistungen mindestens zu verringern.
Arbeitsmarktstatistiken zeigen, dass ein signifikanter Teil der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher über Erwerbseinkommen verfügt, welches in der Höhe allerdings nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht. Im Folgenden wird diese Personengruppe als „Ergänzerinnen und Ergänzer“ bezeichnet. Oftmals werden diese Personen auch „Aufstockerinnen und Aufstocker“ genannt. Dies wird nachfolgend nicht übernommen, um die Gruppe, die ihr Erwerbseinkommen mit SGB-II-Leistungen (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) ergänzt, von der zu unterscheiden, die ihr Arbeitslosengeld mit SGB-II-Leistungen aufstockt.
Dem SGB II liegt das Prinzip des „Förderns und Forderns“ zugrunde, welches die Möglichkeit der Leistungskürzung bzw. Sanktionierung beinhaltet. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass dieses Prinzip insbesondere für Ergänzerinnen und Ergänzer nicht gelten kann, weil diese Personengruppe gerade trotz einer Erwerbstätigkeit auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist. Entsprechend können viele Ergänzerinnen und Ergänzer gar nicht für den Arbeitsmarkt „aktiviert“ werden, weil sie dort schon aktiv sind. Häufige Gründe für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung trotz Erwerbstätigkeit sind niedrige Löhne, ein geringer Erwerbsumfang und/oder große Haushalte.
Das Erwerbseinkommen, das Ergänzerhaushalte erzielen, wird auf das ALG II angerechnet. Aktuell sind, nach Berücksichtigung von Abgaben, die ersten 100 Euro des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Darüber liegendes Einkommen wird bis zu einer Höhe von 1 000 Euro zu 80 Prozent angerechnet. Ab 1 000 Euro bis zur Obergrenze von 1 200 Euro wird Einkommen zu 90 Prozent angerechnet. (Die Obergrenze liegt bei 1 500 Euro, falls erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens ein minderjähriges Kind haben bzw. mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben.) Einkommen über der Obergrenze wird komplett angerechnet.
Nicht alle Haushalte, in denen das vorhandene Einkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht, erhalten ALG II. In einigen Fällen kann der Bezug von Leistungen der Grundsicherung durch vorgelagerte Leistungen abgewendet werden, vor allem durch Wohngeld bzw. Lastenzuschuss und/oder Kinderzuschlag. In anderen Fällen haben Haushalte zwar ein Recht auf Grundsicherung als ergänzende Leistung, nehmen diese aber z. B. aus Unkenntnis, Scham oder aufgrund der Zugangshürden nicht in Anspruch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Menschen, die ausschließlich einem Minijob nachgehen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende ALG-II-Leistungen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Minijobberinnen und Minijobber differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie viele Minijobberinnen und Minijobber haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur deshalb kein Recht auf ergänzende ALG-II-Leistungen, weil sie Wohngeld bzw. Lastenzuschuss und/oder Kinderzuschlag erhalten (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Minijobberinnen und Minijobber differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erwerbseinkommen von Minijobberinnen und Minijobbern mit ergänzendem ALG-II-Anspruch (bitte sowohl jährliche Durchschnittswerte des monatlichen Einkommens als auch prozentuale Verteilung der Ergänzerinnen und Ergänzer auf Einkommenshöhen, unterteilt in 100-Euro-Intervalle, ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der im Arbeitslosengeld II angerechneten Erwerbseinkommen von Minijobberinnen und Minijobbern, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind (bitte monatliche Beträge je Bedarfsgemeinschaft ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Ausgaben für das ALG II für diejenigen Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein aus Minijobs resultierendes Einkommen anzurechnen ist (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Hat die Bunderegierung Schätzungen, wie viel höher die Ausgaben für das ALG II gewesen wären, wenn bei den bestehenden Bedarfsgemeinschaften kein aus Minijobs resultierendes Einkommen anzurechnen wäre (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Minijobberinnen bzw. Minijobber mit ergänzendem Grundsicherungsanspruch aufgrund von Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) und Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II) sanktioniert (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland sowie nach Pflichtverletzungen bzw. Meldeversäumnissen angeben)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer von Minijobberinnen bzw. Minijobbern, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, im Leistungsbezug (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben, bitte zum Vergleich auch Werte für alle Leistungsbeziehenden in Hartz IV angeben)?
Plant die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Umbenennung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in „Bürgergeld“ und der Veränderung der Einkommensanrechnung konkrete Reformen, die speziell auf Minijobberinnen bzw. Minijobber, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, zugeschnitten sind, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende ALG-II-Leistungen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, angeben)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur deshalb kein Recht auf ergänzende ALG-II-Leistungen, weil sie Wohngeld bzw. Lastenzuschuss und/oder Kinderzuschlag erhalten (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erwerbseinkommen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch (bitte sowohl jährliche Durchschnittswerte des monatlichen Einkommens als auch prozentuale Verteilung der Ergänzerinnen und Ergänzer auf Einkommenshöhen, unterteilt in 100-Euro-Intervalle, ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der im Arbeitslosengeld II angerechneten Erwerbseinkommen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind (bitte monatliche Beträge je Bedarfsgemeinschaft ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Ausgaben für das ALG II für diejenigen Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung resultierendes Einkommen anzurechnen ist (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Hat die Bunderegierung Schätzungen, wie viel höher die Ausgaben für das ALG II gewesen wären, wenn bei den bestehenden Bedarfsgemeinschaften kein aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung resultierendes Einkommen anzurechnen wäre (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit ergänzendem Grundsicherungsanspruch aufgrund von Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) und Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II) sanktioniert (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland, wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, und nach Pflichtverletzungen bzw. Meldeversäumnissen angeben)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, im Leistungsbezug (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation, Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit, unterteilt in 30 Wochenstunden und mehr sowie weniger als 30 Wochenstunden, angeben, bitte zum Vergleich auch Werte für alle Leistungsbeziehenden in Hartz IV angeben)?
Plant die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag angekündigten Umbenennung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in „Bürgergeld“ und der Veränderung der Einkommensanrechnung konkrete Reformen, die speziell auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, zugeschnitten sind, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Inwieweit wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 auf die Personengruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch auswirken?
Wie viele Selbstständige erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende ALG-II-Leistungen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Selbstständigen differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie viele Selbstständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur deshalb kein Recht auf ergänzende ALG-II-Leistungen, weil sie Wohngeld bzw. Lastenzuschuss und/oder Kinderzuschlag erhalten (bitte jährliche Durchschnittswerte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Selbstständigen differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erwerbseinkommen von Selbstständigen mit ergänzendem ALG-II-Anspruch (bitte sowohl jährliche Durchschnittswerte des monatlichen Einkommens als auch prozentuale Verteilung der Ergänzerinnen und Ergänzer auf Einkommenshöhen, unterteilt in 100-Euro-Intervalle, ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der im Arbeitslosengeld II angerechneten Erwerbseinkommen von Selbstständigen, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind (bitte monatliche Beträge je Bedarfsgemeinschaft ab 2005 jeweils differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Ausgaben für das ALG II für diejenigen Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein aus selbstständiger Tätigkeit resultierendes Einkommen anzurechnen ist (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Hat die Bundesregierung Schätzungen, wie viel höher die Ausgaben für das ALG II gewesen wären, wenn bei den bestehenden Bedarfsgemeinschaften kein aus selbstständiger Tätigkeit resultierendes Einkommen anzurechnen wäre (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Selbstständige mit ergänzendem Grundsicherungsanspruch aufgrund von Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) und Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II) sanktioniert (bitte jährlich Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland sowie nach Pflichtverletzungen bzw. Meldeversäumnissen angeben)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer von Selbstständigen, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, im Leistungsbezug (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht, Berufsklassifikation und Bundesland angeben, bitte zum Vergleich auch Werte für alle Leistungsbeziehenden in Hartz IV angeben)?
Plant die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag angekündigten Umbenennung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in „Bürgergeld“ und der Veränderung der Einkommensanrechnung konkrete Reformen, die speziell auf Selbstständige, die auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, zugeschnitten sind, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den im Kontext der Corona-Pandemie zeitweilig veränderten Verfahren für die Einkommensanrechnung und Einkommensprüfung bei Selbstständigen, die im Sozialschutz-Paket I eingeführt wurden und die Prognosen beim Einkommen aus selbstständiger Arbeit sowie vorläufige Entscheidungen erleichtert haben, gewonnen?
Wurden die Veränderungen wissenschaftlich evaluiert, und falls ja, was waren die wesentlichen Erkenntnisse?
Plant die Bundesregierung, das Verfahren der Einkommensfeststellung von Selbstständigen (Prognose durch vorläufige Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft – im Folgenden: EKS, spitze Abrechnung durch abschließende EKS) zu reformieren, um sowohl die Jobcenter als auch die betroffenen Selbstständigen vom großen Verwaltungs- und Zeitaufwand zu entlasten sowie um für mehr Rechtssicherheit bei den Betroffenen zu sorgen, insbesondere bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten bzw. Ausgaben und ggf. der zu erwartenden Höhe von Rückerstattungen, und falls ja, wie?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Ausgaben für das ALG II für diejenigen Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein Einkommen anzurechnen ist (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Hat die Bundesregierung Schätzungen, wie viel höher die Ausgaben für das ALG II gewesen wären, wenn bei den bestehenden Bedarfsgemeinschaften kein Einkommen anzurechnen wäre (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Bundesland und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Hat die Bundesregierung eine Schätzung der Zahl der Erwerbstätigen bzw. der Haushalte mit Erwerbstätigen in Deutschland, deren Einkommen nicht zur Deckung ihres Existenzminimums ausreicht und die keinen Antrag auf ALG-II-Leistungen gestellt haben (bitte Zahl ungeachtet einer möglichen Anrechnung von Vermögen angeben)?