Radikal-islamische Strukturen, deren möglicher Einfluss auf Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fördermaßnahmen durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Unter dem Titel „Mein Hijab ist … Ich bin mehr als meine Kopfbedeckung und das ist MEIN Video!“ erschien im Format „Datteltäter“ des Internet-Kanals „funk“ am 14. Januar 2022 ein Kurzfilm, der zum Hijab strittige Erklärungen verbreitet (https://www.zdf.de/funk/datteltaeter-814/funk-mein-kopftuch-meine-wahl-102.html, eingesehen am 25. April 2022). Veröffentlicht wird dieser Kurzfilm ebenfalls über YouTube im Kanal „Datteltäter“ („Mein Kopftuch, meine Wahl.“; https://www.youtube.com/watch?v=z62dJaHUknc).
Laut Impressum bei YouTube ist seit dem 21. September 2016 „Datteltäter“ ein Angebot von „funk“. „funk“ ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF; Kanalinfo „Datteltäter“ auf YouTube; https://www.youtube.com/c/dattelt%C3%A4ter/about, eingesehen am 4. Februar 2022).
Es heißt in dem besagten Filmbeitrag unter anderem: „Mein Hijab ist Feminismus, der für Freiheit und Würde steht“; „Mein Hijab ist Antirassismus, weil mein Hijab nicht aussucht nach Sprache, Hautfarbe oder Herkunft“; „Mein Hijab ist Glaube, Disziplin, Schutz, Gottesdienst“; „Kein Zwang. Sondern die freie Wahl, wie ich mich kleiden möchte“ (https://www.zdf.de/funk/datteltaeter-814/funk-mein-kopftuch-meine-wahl-102.html). Diese mit Musik untermalten individuellen Bekenntnisse werden im Filmbeitrag an keiner Stelle kritisch hinterfragt. Nicht thematisiert werden sozialer Druck oder gar staatlicher Zwang (z. B. in Iran und Afghanistan), der zum Tragen des Hijab in islamischen Gesellschaften ausgeübt wird. Der Beitrag ist daher nach Ansicht der Fragesteller im höchsten Maße einseitig, nach Art eines Propagandafilms. Außerdem werden Menschen, die das islamische Kopftuch oder das damit zum Ausdruck gebrachte Bekenntnis ablehnen, pauschal Vorurteile und Hass unterstellt (ebd.).
Andere Sichtweisen auf den Hijab, etwa die der Soziologin Necla Kelek, für die das das Tragen des Kopftuches bei Mädchen unter 18 Jahren keine „Frage der Religionsfreiheit [ist], sondern eine Verletzung der Menschenrechte, die man gesetzlich unterbinden müsse“ (https://www.deutschlandfunk.de/das-kopftuch-symbol-der-wuerde-oder-unterdrueckung-100.html), oder ihre Ansicht, das Kopftuch sei ein archaisches Symbol und diene einem Bild der Unterdrückung der Frau („In Schulen hat der politische Islam Einzug gehalten“; https://www.deutschlandfunkkultur.de/soziologin-necla-kelek-zur-kopftuchdebatte-in-schulen-hat-100.html, eingesehen am 25. April 2022), werden den „funk“-Zuschauern nach Auffassung der Fragesteller bewusst vorenthalten.
Ebenso widmet sich die Zeitschrift „EMMA“ der islamischen Verschleierung: „Auch Faranak Rafiei verzweifelt an der falschen Toleranz des Westens. […] Denn: »Erzähle ich, was das Kopftuch wirklich bedeutet, wird mir vorgeworfen, ‚rechts‘ zu sein. Viele Deutsche stehen lieber auf der Seite derjenigen, die Werbung für dieses unterdrückende System machen, als auf der Seite der Frauen, die hier in Freiheit leben wollen!«“ (EMMA; Annika Ross: „Für Freiheit – gegen Verhüllung!“, 26. Januar 2022; https://www.emma.de/artikel/fuer-freiheit-gegen-verhuellung-339197, eingesehen am 25 April 2022). Die „Neue Züricher Zeitung“ fasst es zusammen: „Wer den islamischen Schleier als Symbol von Selbstbestimmung und kultureller Identität versteht, ist naiv.“ (NZZ, Kacem El Ghazzali: „Das islamische Kopftuch ist ein Symbol des Patriarchats und nicht der Selbstbestimmung“; https://www.nzz.ch/feuilleton/islamisches-kopftuch-kein-symbol-fuer-selbstbestimmung-ld.1321150, eingesehen am 22. April 2022).
Das Format „Datteltäter“ versteht sich selbst als politische Satire (https://www.funk.net/channel/datteltaeter-814, eingesehen am 22. April 2022). Doch selbst wenn der Beitrag „Mein Hijab ist …“ als Satire gedacht war, ist dies nach Auffassung der Fragesteller nicht als solche zu erkennen. Die Art und Weise, wie auch die Ernsthaftigkeit, mit welcher die Behauptungen abgegeben werden, lassen nichts Satirisches erkennen. Da sich „funk“ mit seinen Formaten und Produktionen ausdrücklich an ein besonders junges und damit leicht beeinflussbares Publikum wendet („Wir wollen mit unseren Inhalten Menschen zwischen 14 und 29 erreichen.“; https://www.funk.net/funk), ist es nach Ansicht der Fragesteller als unerlässlich anzusehen, sicherzustellen, diesem Publikum zu politischen, gesellschaftlichen, weltanschaulichen oder religiösen Fragen keine undifferenzierten oder einseitigen Inhalte zu präsentieren, welche leicht missverstanden werden und eine indoktrinierende Wirkung entfalten können. Nach Ansicht der Fragesteller müssen Satire und Humoristisches, ernsthafte Sachbeiträge und weltanschaulich neutrale Unterhaltung voneinander für Zuschauer oder Zuhörer eindeutig unterscheidbar sein.
Weil diese Unterscheidbarkeit in dieser fragwürdigen, einseitigen Darstellung nicht gegeben war, stieß der Beitrag in Medien wie auch in Leserkommentaren auf heftige Kritik (https://www.ruhrbarone.de/hijab-propaganda-protest-demo-gegen-ard-zdf-jugendkanal-funk/205436, eingesehen am 25. April 2022).
Der Vorsitzende der CDU Hamburg und Abgeordnete des Deutschen Bundestages Dr. Christoph Ploß forderte gar im Zusammenhang mit diesem Beitrag die Abschaltung oder grundlegende Reformierung von „funk“. „Mit ausgewogener Berichterstattung hat das nichts zu tun“, so Dr. Christoph Ploß (https://www.tagessstimme.com/2022/01/26/in-ard-zdf-jugendsender-funk-wird-hijab-als-feminismus-bejubelt, eingesehen am 23. April 2022).
Zumindest zwei Initiatoren und Gestalter des „funk“-Angebotes „Datteltäter“ sollen nach Recherchen, unter anderem des Internetmagazins „Tichys Einblick“ (https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ard-zdf-funk-kopftuch-kampagne/, eingesehen am 25. April 2022) vielfältige Verbindungen zu radikalislamischen, salafistischen Kreisen haben und mit diesen zusammenwirken: Nemi El-Hassan und Younes Al-Amayra.
Beide gründeten 2015 den YouTube-Kanal „Datteltäter“, nachdem sie schon 2011 die Plattform „i,Slam“ ins Leben gerufen hatten (https://de.everybodywiki.com/Naomi_Nemi_El-Hassan, eingesehen am 25. April 2022).
Nemi El-Hassan, die ihre Hinwendung zum Islam auf einen Besuch der Blauen Moschee zurückführt, die zum vom Verfassungsschutz beobachteten „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) gehört (https://taz.de/Muslima-ueber-das-Kopftuch-Tragen/!5011223/), wurde bekannt, als sie eine Stelle als Moderatorin einer Sendung beim „WDR“, für die sie vorgesehen war, schließlich nicht erhielt, nachdem ihre Verbindung zu radikal-islamischen Kreisen und ihre Teilnahme an der antijüdischen „Al-Quds-Demonstration“ in Berlin öffentlich wurden (13. September 2021; https://www.welt.de/debatte/kommentare/article233772638/Neue-Quarks-Moderatorin-Nemi-El-Hassan-Offener-Brief-an-den-WDR.html, eingesehen am 25. April 2022).
Den Recherchen zufolge pflegte Nemi El-Hassan schon im Poetry-Slam-Netzwerk „i,Slam“ enge Verbindungen zum islamistischen und salafistischen Milieu (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/fast-wdr-moderatorin-nemi-el-hassan/, eingesehen am 25. April 2022). „i,Slam“ kooperierte demnach fest mit „Islamic Relief Deutschland“ (IRD), „JUMA“, „#Schauhin“, „Muslimische Jugend in Deutschland“ (MJD) und „Münchner Forum für Islam“. „Eine Kooperation mit Islamic Relief kann bis zum Jahr 2012 zurückverfolgt werden […]“. Dennoch sollen Veranstaltungen von „i,Slam“ durch das „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ gefördert worden sein (alles ebd.).
Ebenso soll Younes Al-Amayra, der angebliche Ideengeber des den Hijab preisenden Beitrags für „funk“ (27. Januar 2022; https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ard-zdf-funk-kopftuch-kampagne/, eingesehen am 25. April 2022), enge Verbindungen zu radikal-islamischen Kreisen unterhalten, so zum Beispiel unter anderem zur „Islamischen Jugendkonferenz“, kurz „YouCon“. „Laut Verfassungsschutz wird ‚YouCon‘ von der ‚Deutschen Muslimischen Gemeinschaft‘ (DMG, ehemals IGD) und dem ‚Islamischen Jugendzentrum Berlin‘ (IJB) organisiert und ist dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft [MB] zuzuordnen“ (alles ebd.).
Auch die „Datteltäter-Akademie“ (https://www.datteltaeter.de/academy/), welche „Nachwuchskünstler aus der muslimischen Community“ zu einem sensiblen multimedialen Umgang mit Islam-Themen befähigen und sie mit den Anforderungen medienpädagogischer Bildungsstandards vertraut machen soll, wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ von 2020 bis 2022 mit insgesamt 509 218,02 Euro finanziell gefördert (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/datteltaeter-akademie-23, eingesehen am 26. April 2022).
Die IRD erhielt von 2013 bis 2020 mehr als 15 Mio. Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) für humanitäre Hilfe im Ausland sowie 965 000 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; Bundestagsdrucksache 19/24269). „Islamic Relief“ bzw. IRD werden durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in einer Ausarbeitung allerdings einer kritischen Bewertung unterzogen: „Mit Islamic Relief Deutschland [IRD] wurde 1996 eine Hilfsorganisation mit Sitz in Köln gegründet, der ebenso wie dem Dachverband ‚Islamic Relief Worldwide‘ deutliche personelle und ideologische Verflechtungen zur MB nachzuweisen sind. Diese Bewertung wird auch in der arabisch-islamischen Welt geteilt; so veröffentlichte die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate 2014 eine Liste Terrorismus-verdächtiger Organisationen; neben der weltweiten Muslimbruderschaft und diversen Unterorganisationen werden hier explizit auch die IGD sowie Islamic Relief genannt.“ (Bundeszentrale für politische Bildung; Rita Breuer: Die Muslimbruderschaft in Deutschland, 2. Mai 2019; https://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/290422/die-muslimbruderschaft-in-deutschland, eingesehen am 5. Februar 2022).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Bundesregierung der fragliche Beitrag des Formates „Datteltäter“ mit dem Titel „Mein Hijab ist … Ich bin mehr als meine Kopfbedeckung und das ist MEIN Video!“ bekannt (https://www.zdf.de/funk/datteltaeter-814/funk-mein-kopftuch-meine-wahl-102.html), und hat sich die Bundesregierung zu den Darstellungen zum Hijab eine Auffassung gebildet, insbesondere zu der Behauptung, diese würde grundsätzlich freiwillig getragen und sei ein Ausdruck von Selbstbestimmung der Mädchen und Frauen wie auch ein Zeichen von Feminismus und Freiheit, und wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung zu diesen Darstellungen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Sendungsformate, welche über „funk“ verbreitet werden, unter Beteiligung von Personen konzipiert und erstellt werden, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit einem radikalislamischen Milieu entstammen bzw. eine enge Verbindung dorthin pflegen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu diesen Personen und deren Schaffen?
Kann es nach Ansicht der Bundesregierung eine nachteilige Wirkung auf unser Gemeinwesen und die Demokratie nach sich ziehen, wenn Medienproduktionen, welche in Formaten des ÖRR veröffentlicht werden, unter Beteiligung von Personen erstellt werden, welche eine enge Verbindung zu radikal-islamischen Personen und Gruppen unterhalten oder unterhielten?
Sieht die Bundesregierung die Aufklärungsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) beeinträchtigt durch den Umstand, dass in einem Sendungsformat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) Personen Inhalte und Gestaltung festlegen, die in enger Verbindung zu radikalislamischen Organisation stehen, welche durch die bpb warnend erläutert werden?
Erhält oder erhielt die YouTube-Gruppe „Datteltäter“ oder die „Datteltäter-Akademie“ Förderungen von einem Bundesministerium im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder in einem anderen Zusammenhang, über die Gesamtförderung der „Datteltäter-Akademie“ mit 509 218,02 Euro in den Jahren 2020 bis 2022 hinaus (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/datteltaeter-akademie-23)?
Wenn ja, von welchen Bundesministerien, zu welchen Anlässen und in welcher Höhe jeweils, und wann wurde den genannten Gruppen bzw. Vereinen oder Unternehmen Förderungen zuteil?
Liegt es nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des Möglichen, dass „Datteltäter“ weiterhin staatliche Förderung aus Bundesmitteln bzw. durch Institutionen, die im Einflussbereich der Bundesregierung liegen, erhält, oder ist eine Förderung von „Datteltäter“ oder der „Datteltäter-Akademie“ für die Zukunft ausgeschlossen?
Trifft es zu, dass die Poetry-Slam-Gruppe „i,Slam“ bzw. Veranstaltungen dieser Gruppe von wenigstens einem Bundesministerium finanziell gefördert wurden (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/fast-wdr-moderatorin-nemi-el-hassan/, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und aus welchen Anlässen, von welchem Bundesministerium oder aus welchem Förderprogramm, und in welcher Höhe erhielt diese jeweils eine Förderung durch ein Bundesministerium (bitte auflisten)?
Wird eine Förderung von „i,Slam“ durch die Bundesregierung, sofern „i,Slam“ eine Förderung laut Frage 7 zuteil wurde, für die Zukunft ausgeschlossen, und wenn ja, seit wann, und aus welchem Grund ist eine weitere Förderung von „i,Slam“ durch ein Bundesministerium bzw. aus Bundesmitteln ausgeschlossen?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse vor über mögliche Querverbindungen und personelle Verknüpfungen zwischen dem Jugendkanal „Datteltäter“ und „Islamic Relief“ bzw. Islamic Relief Deutschland (IRD), der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) einerseits untereinander und andererseits zu Gruppen und Personen, die der Muslimbruderschaft (MB) zuzurechnen sind oder auch internationalen Terror-affinen Gruppen bzw. dschihadistischen Organisationen nahestehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Erhielt Islamic Relief Deutschland Förderungen über die bis November 2020 bekannte (Bundestagsdrucksache 19/24269), im Januar 2020 ausgezahlte, hinaus, und wurde weitere zukünftige Förderung für IRD bewilligt, oder schließt die Bundesregierung eine Förderung von IRD mit Bundesmitteln für die Zukunft aus?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die „YouCon – Islamische Jugendkonferenz“, bestehen oder bestanden Verbindungen zu Personen oder Gruppierungen, welche der Muslimbruderschaft, den Salafisten oder anderen radikal-islamischen Kreisen nahestehen, etwa der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG), dem Islamischen Jugendzentrum Berlin (IJB) oder anderen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ard-zdf-funk-kopftuch-kampagne/)?