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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sonderwirtschaftszonen als Modell für die Wiederbelebung strukturschwacher Regionen und ländlicher Räume

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.06.2022

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/218309.06.2022

Sonderwirtschaftszonen als Modell für die Wiederbelebung strukturschwacher Regionen und ländlicher Räume

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Durch die Globalisierung, den demographischen Wandel und nicht zuletzt durch die Energiewende kommt es derzeit in zahlreichen Regionen Deutschlands, insbesondere in ländlichen Räumen, zu einem starken Strukturwandel. In vielen Fällen bedeutet das für diese Regionen Arbeitslosigkeit, Armut, kulturelle Einöde und Abwanderung. Strukturschwache Regionen wie im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es mittlerweile zahlreiche in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, ob Sonderwirtschaftszonen (SWZ) ein geeignetes und zulässiges Instrument darstellen, um den Wandel in diesen Regionen abzufedern.

Sonderwirtschaftszonen sind geographisch klar abgegrenzte Gebiete, in denen (rechtlich abgesichert vom restlichen Territorium des jeweiligen Staates) andere, im Regelfall freiheitlichere Bedingungen für die Wirtschaft gelten. Auf diese Weise soll die Unternehmensansiedlung bzw. Unternehmensgründung erleichtert werden. Als Anreize kommen dabei typischerweise Steuervergünstigungen, Bürokratieabbau, Zollfreiheit, beschleunigte Genehmigungsverfahren sowie Liberalisierungen im Bereich Arbeit und Soziales infrage. Es gibt weltweit SWZ im vierstelligen Bereich, in der EU annähernd 100, wobei viele davon reine Freihandelszonen, wie z. B. zollfreie Häfen, sind. Innerhalb der EU hat Polen zahlreiche SWZ eingerichtet (www.iwkoeln.de/studien/klaus-heiner-roehl-roman-bertenrath-tobias-hentze-vorfahrt-fuer-bildung-und-investitionen.html). Neuerdings hat auch Italien dieses Instrument entdeckt (www.advantctm.com/en/news/articles/southern-special-economic-zones-in-italy-and-the-eu-state-aid-regime).

Weltweit wurden in politisch und wirtschaftlich stabilen Ländern überwiegend positive Erfahrungen mit Sonderwirtschaftszonen gemacht (https://www.iwkoeln.de/studien/klaus-heiner-roehl-roman-bertenrath-tobias-hentze-vorfahrt-fuer-bildung-und-investitionen.html, S. 7). Einer Umsetzung in Deutschland stehen jedoch einige Bedenken im Wege. Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018 (PE 6 - 3000 - 147/18) ist die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere dem EU-Beihilferecht, nicht außer Frage. Vielmehr hänge sie von der Ausgestaltung der SWZ ab. Beihilfen sind europarechtlich verboten, wenn staatliche Mittel selektiv an bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige vergeben werden, wobei dadurch der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt wird. Neben PE 6 - 3000 - 147/18 geht auch eine weitere Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2018 (PE 6 - 3000 - 168/18) davon aus, dass insbesondere das wichtige Instrument der Steuervergünstigungen mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar sein könnte.

Zwei aktuelle Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2022, die sich auf Anfrage der Fraktion der AfD konkret mit den neuen SWZ in Italien befassen, kommen dagegen zu einem optimistischeren Ergebnis. Demnach findet in diesen SWZ eine Förderung von Investitionen über Steuergutschriften und weitere Steuervergünstigungen statt (Sachstand WD 4 - 3000 - 030/22). Die Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 016/22 geht davon aus, dass entsprechende regionale Investitionsbeihilfen als Teil einer in Deutschland zu errichtenden Sonderwirtschaftszone nicht anders behandelt würden als die italienischen Pendants und daher mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sein dürften.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Plant die Bundesregierung, sich mit der Möglichkeit einer Schaffung von SWZ in Deutschland auseinanderzusetzen?

a) Wenn ja, plant die Bundesregierung Initiativen in dieser Richtung, und gegebenenfalls welche?

b) Wenn ja, welche steuerlichen Begünstigungen und bürokratischen Erleichterungen kommen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich bei einer Umsetzung von Sonderwirtschaftszonen in Deutschland in Betracht?

c) Wenn ja, steht die Bundesregierung dabei mit anderen Regierungen im Austausch?

d) Wenn ja, hat die Bundesregierung Regionen Deutschlands bereits als geeignet für die Errichtung von SWZ erkannt, und welche sind das gegebenenfalls?

e) Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung nicht, sich mit dieser Möglichkeit auseinanderzusetzen?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen zu den Erfahrungen vor, die andere Länder – insbesondere EU-Mitgliedstaaten – mit Sonderwirtschaftszonen gemacht haben, und wenn ja, welche?

3

Hat sich die Bundesregierung mit den neu in der Republik Italien geschaffenen Sonderwirtschaftszonen beschäftigt (https://www.gtai.de/de/trade/italien/wirtschaftsumfeld/zahlreiche-foerdermassnahmen--606036#toc-anchor--5), und wenn ja, hat sie sich zu der Ausgestaltung und zu den Aussichten dieser Zonen eine eigene Auffassung gebildet?

4

Steht oder stand die Bundesregierung in den letzten Jahren im Kontakt mit anderen Staaten im Hinblick auf die Einrichtung gemeinsamer SWZ, und wenn ja, inwiefern?

5

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne der EU oder einzelner EU-Staaten, SWZ einzurichten, und wenn ja, welche?

6

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne einzelner Bundesländer, SWZ einzurichten, und wenn ja, welche Pläne sind das, und steht die Bundesregierung im Austausch mit diesen Bundesländern?

Berlin, den 2. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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