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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sportstätten in Rheinland-Pfalz und deren Förderung durch den Bund

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.06.2022

Aktualisiert

16.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/220710.06.2022

Sportstätten in Rheinland-Pfalz und deren Förderung durch den Bund

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Christian Görke, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sportstätten sind ein integraler Bestandteil einer öffentlichen Infrastruktur, sie fördern Bewegung und sportliche Betätigung, sie ermöglichen einer Bandbreite von Turn- und Sportvereinen ihren Betrieb, sie sind Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Sport- und Schwimmunterricht an Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten sowie Hochschulen und sie sind Voraussetzung für vielfältigste Angebote an Gesundheits- und Rehabilitationssport, an nichtorganisierten Freizeitsport und für kommerzielle Sportangebote und somit auch für zivilgesellschaftlichen Austausch und zivilgesellschaftliche Kommunikation. Aus der Sicht der Fragesteller sind Sportstätten ein integraler Bestandteil einer öffentlichen Infrastruktur, für die Kommunen, Länder und der Bund gemeinsam Verantwortung tragen.

Der geschätzte Modernisierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland beziffert sich laut dem Deutschen Olympischen Sportbund auf mindestens 31 Mrd. Euro. Dabei sind die Schaffung von Barrierefreiheit und die energetische Sanierung wichtige Aspekte. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt vor einem kontinuierlichen Bädersterben seit 2000, sie hält die Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichts in vielen Kommunen für nicht mehr leistbar, angesichts der fehlenden Schwimmbäder.

Auf der 68. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. März 2021 wurden die Probleme von verschiedenen geladenen Sachverständigen noch einmal deutlich formuliert. Eine wiederkehrende Kritik ist die Unzulänglichkeit der Bundesfördermittel. So fordert der Deutsche Städtetag ein langfristiges Investitionsprogramm für Kommunen und Vereine, um auch in Zukunft Breiten- und Schulsport ermöglichen zu können. Umso bedauerlicher war nach Auffassung der Fragesteller, trotz Befürwortung aller Sachverständigen am 24. März 2021, die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Dritter Goldener Plan Sport – 10 mal eine Milliarde für Sportstätten in Deutschland“ durch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im April 2021 (siehe Beschlussempfehlung und Bericht auf Bundestagsdrucksache 19/28498), weil mit diesem „Goldenen Plan Sport“ auch die Situation bei den Sportstätten in Rheinland-Pfalz deutlich besser hätte werden können.

Die deutlich stärkere Förderung der Sanierung und des Neubaus von Sportstätten und Schwimmbädern sowie mehr Aufmerksamkeit und gemeinsame Aktivitäten von Bund und Ländern zur Förderung des Breiten- und Schulsports sind auch erklärter Wille der Sportministerinnen und Sportminister von Bund und Ländern (siehe Beschlüsse der Sportministerkonferenz [SMK] vom 7. und 8. April 2022), der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen (siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 10. Dezember 2021), des Deutschen Bundestages (siehe Entschließung zum 14. Sportbericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/31202), des Deutschen Städtetages („Kommunale Sportpolitik und Sportförderung – Positionen und Empfehlungen des Deutschen Städtetages“, Beschluss vom 25. Januar 2022) wie auch des organisierten Sports (siehe „Sport bewegt Deutschland – Eckpunktepapier des DOSB“ vom 24. Mai 2022).

Ein zielgerichteter und mit den Ländern abgestimmter Einsatz von (nicht unerheblichen) Bundesmitteln erfordert nach Ansicht der Fragesteller auch von der Bundesregierung genaue Kenntnisse über die Situation in Bund und Ländern hinsichtlich der Entwicklung des Schul-, Breiten- und Spitzensports sowie der dafür benötigten Sportstätten und Schwimmbäder.

Dies gilt gerade auch für Fragen der energetischen Sanierung sowie der Schaffung von Barrierefreiheit. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) innerstaatliches Recht, und die Bundesregierung ist hier gemeinsam mit Ländern und Kommunen zu deren Umsetzung verpflichtet. Dies betrifft beim Thema barrierefreie Sportstätten vor allem die Artikel 8, 9 und 30 BRK, aber auch hinsichtlich der Gewinnung von Informationen und Daten Artikel 31 BRK. Insofern sind die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu ‚Goldener Plan „Barrierefreie Sportstätten“‘ auf Bundestagsdrucksache 19/19466 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sportstätten in Bayern und deren Förderung durch den Bund“ auf Bundestagsdrucksache 20/1935 aus Sicht der Fragesteller nicht akzeptabel. Schon die Nutzung des Begriffs „barrierearm“ bzw. „Barrierearmut“ zeigt nach Ansicht der Fragesteller, wie gering Bewusstsein und Fachkenntnis für solche Themen bei Bundesregierung und Bundesbehörden ausgeprägt zu sein scheinen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz, die mit Beendigung der Grundschule nicht bzw. nicht sicher schwimmen können?

2

Wie viele Sportstätten und Schwimmbäder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz?

3

Wie viele davon stehen für den Spitzensport zur Verfügung?

4

Von welchem Sanierungsbedarf und daraus resultierenden Förderbedarf für Sportstätten in Rheinland-Pfalz geht die Bundesregierung aus, und inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zum Bedarf an energetischen Sanierungsmaßnahmen bzw. an Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit?

5

Welche für den Spitzensport genutzten Sportstätten in Rheinland-Pfalz sind nicht barrierefrei?

6

Welche für den Spitzensport genutzten Sportstätten in Rheinland-Pfalz erhielten vom Bund in den vergangenen 16 Jahren Förderungen für bauliche Maßnahmen, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte die jeweiligen Sportstätten, die Art, das Jahr und den finanziellen Umfang der Bundesförderung nennen)?

7

Welche Sportstätten wurden in Rheinland-Pfalz seit 2015 über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Bundestagswahlkreisen die Sportstätten bzw. Schwimmbäder, den Förderzeitraum und den finanziellen Umfang der Förderung nennen)?

Bei welchen dieser Sportstätten spielten die Fragen der energetischen Sanierung bzw. der Schaffung von Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle?

8

Welche Sportstätten wurden in Rheinland-Pfalz über das Bundesprogramm „Zuweisung an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Investitionspakt Sportstätten)“ gefördert, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Bundestagswahlkreisen die Sportstätten bzw. Schwimmbäder, den Förderzeitraum und den finanziellen Umfang der Förderung nennen)?

Bei welchen dieser Sportstätten spielten die Fragen der energetischen Sanierung bzw. der Schaffung von Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle?

9

Welche Sportstätten wurden in Rheinland-Pfalz über das Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gefördert, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Bundestagswahlkreisen die Sportstätten bzw. Schwimmbäder, den Förderzeitraum und den finanziellen Umfang der Förderung nennen)?

Bei welchen dieser Sportstätten spielten die Fragen der energetischen Sanierung bzw. der Schaffung von Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle?

10

Welche Sportstätten wurden in Rheinland-Pfalz seit 2015 über weitere Bundesprogramme (inklusive KfW-Programme) gefördert, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Bundestagswahlkreisen die Sportstätten bzw. Schwimmbäder, das jeweilige Bundesprogramm und die zuständige Bundesbehörde, den Förderzeitraum und den finanziellen Umfang der Förderung nennen)?

Bei welchen dieser Sportstätten spielten die Fragen der energetischen Sanierung bzw. der Schaffung von Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle?

11

Inwieweit hält die Bundesregierung die in den Fragen 7 bis 10 angeführten Bundesprogramme für ausreichend, um den bestehenden Sanierungsstau bei Sportstätten und Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz signifikant abzubauen?

12

Wie hoch war der durchschnittliche kommunale Eigenanteil bei der Sanierung von Sportstätten durch Bundesmittel in Rheinland-Pfalz, bei welchen Kommunen wurde der Eigenanteil bei der Sanierung von Sportstätten aufgrund von Haushaltsnotlagen gemindert bzw. erlassen (bitte einzeln zu den Fragen 7 bis 10 nennen)?

13

Welche Sportvereine in Rheinland-Pfalz wurden darüber hinaus seit 2015 durch den Bund finanziell gefördert, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2022 sowie 2023 geplant (bitte die Vereine, den Förderzweck, die zuständige Bundesbehörde, die Fördersumme und den Förderzeitraum nennen)?

Berlin, den 8. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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