Identitätsklärung im Zusammenhang mit Migration und Integration
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Kenntnis der Identität der Menschen, die nach Deutschland einreisen und die sich bereits in Deutschland aufhalten, ist nicht nur ein zentraler Aspekt für die Durchführung des Asylverfahrens, sondern auch für die innere Sicherheit. Das gesamte Rechtssystem basiert darauf, dass die Identität einer Person eindeutig feststeht. Die erkennungsdienstliche Sicherung der Identität von Asylantragstellenden bei der Registrierung geschieht auch, um Mehrfachidentitäten, unzulässige Vielfachanträge und registrierte Kriminelle und Gefährder zu erkennen. Im Rahmen der individuellen Anhörung kommt der Identität darüber hinaus eine große Bedeutung bei der Verifizierung der Verfolgungsgeschichte einer Person zu. Aber auch nach Beendigung des Asylverfahrens spielt die Identitätsklärung eine wichtige Rolle – dies sowohl bei der gesellschaftlichen und rechtlichen Integration anerkannter Schutzberechtigter als auch bei der freiwilligen oder zwangsweisen Beendigung des Aufenthaltes von Menschen, die nicht schutzberechtigt sind.
Angesichts der Bedeutung der Identitätsklärung sowohl für die innere Sicherheit als auch für die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD in der vergangenen Legislatur diverse Verschärfungen im Rahmen des sog. Migrationspakets eingeleitet. Es wurde unter anderem die spezielle „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ mit den möglichen Sanktionen der Wohnsitzauflage, des Erwerbstätigkeitsverbots und mangelnder Berücksichtigung der Duldungszeiten im Rahmen der Bleiberechte eingeführt. Hinzu kam die sog. Mitwirkungshaft für ausreisepflichtige Menschen, die sich der Identitätsklärung verweigern. Auch wurde die Bedeutung der Identitätsklärung für die Ausbildungsduldung und für die neu eingeführte Beschäftigungsduldung gesetzlich verankert.
Im Gegensatz zu diesen Bestrebungen beabsichtigt nach Ansicht der Fragesteller die Bundesregierung, den Druck zur Identitätsklärung zu verringern. Die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (sog. Duldung Light) soll ebenso abgeschafft werden wie mögliche Arbeitsverbote. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, eine Klärung der Identität durch eine Versicherung an Eides statt zu ermöglichen. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab. Die ‚Duldung light‘ schaffen wir ab. Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.“ (Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 138, letzter Absatz).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis, jedoch ohne Identitätsnachweis bzw. ohne Identitätsklärung leben in Deutschland (bitte nach Asyl-, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverboten und sonstigen Aufenthaltsberechtigungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis und ohne Identitätsnachweis bzw. Identitätsklärung leben in Deutschland (bitte nach Status und Duldungskategorie im Ausländerzentralregister (AZR) aufschlüsseln)?
Wie viele Asylerstantragsteller konnten im Jahr 2021 keinen Pass oder ein Passersatzpapier vorlegen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Erfolgt für den Fall, dass mehrere Duldungsgründe in einer Person vorliegen, eine statistische Erfassung bei ungeklärter Identität im AZR prioritär unter den Kategorien „Duldung wegen fehlender Reisedokumente“ bzw. „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“?
Für den Fall, dass Frage 4 verneint wurde, welche Anweisungen bestehen im Fall multikausaler Duldungen zur Priorisierung der Ursachenkategorien bei der AZR-Erfassung?
Für den Fall, dass Frage 4 verneint wurde, inwieweit ist das AZR im Hinblick auf die Feststellung aller Fälle ungeklärter Identität nach Ansicht der Bundesregierung objektiv aussagekräftig, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Aussagekraft des AZR zu verbessern?
An wie viele Personen, deren Abschiebung aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden konnte, wurden seit Inkrafttreten der Regelung in § 60b AufenthG bis heute sog. Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität erteilt?
In wie vielen Fällen kam es seit Inkrafttreten der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ nach deren Erteilung zu einer Identitätsklärung?
Wie viele Menschen ohne Pass konnten in den Jahren 2018 bis 2021 in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden und welche Passersatzmittel (z. B. Laissez Passer oder Ähnliches) kamen hierbei gegebenenfalls zum Einsatz?
Sind der Bundesregierung Drittstaaten bekannt, die die Ausstellung von Pässen oder Passersatzpapieren für nach Deutschland migrierte Staatsangehörige grundsätzlich verweigern, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?
Welche Drittstaaten sind der Bundesregierung bekannt, die die Ausstellung von Pässen oder Passersatzpapieren zwar nicht grundsätzlich ablehnen, jedoch aus Sicht deutscher Behörden regelmäßig unzumutbare Handlungen von migrierten Staatsangehörigen verlangen oder deren Staatsangehörigkeit als solche regelmäßig bestreiten?
Welche Rolle soll im Zusammenhang mit den Fragen 9 bis 11 der im Koalitionsvertrag und von der Bundesregierung mehrfach angekündigte Sonderbevollmächtigte einnehmen?
Nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Fällen, in denen bei Beantragung von Asyl keine Identitätspapiere vorgelegt werden, regelmäßig eine Sprachbiometrie vor, und in wie vielen Fällen fand diese in den Jahren 2020 und 2021 statt, und mit welchem Ergebnis?
Bedient sich das BAMF zusätzlich zur digitalen Sprachbiometrie zwecks Überprüfung der behaupteten Herkunft auch des Fachwissens von Herkunftsstaatlern bzw. Muttersprachlern, etwa in Bezug auf Dialekt, Familiennamenszugehörigkeit und regionaler Besonderheiten, und wenn ja, mit welcher Häufigkeit (bitte jeweils Zahlenverhältnis 2020 und 2021)?
In wie vielen Fällen und in welchen Fallgruppen kam es in den Jahren 2020 und 2021 zum Auslesen von Metadaten mitgeführter mobiler Datenträger durch das BAMF und mit welchen jeweiligen Erkenntniszielen und Erkenntniserfolgen?
In wie vielen Fällen seit 2015 in Deutschland geborener Kinder konnten die zuständigen Behörden aufgrund mangelnder Identitätsklärung eines oder beider Elternteile keine Geburtsurkunde erteilen, sondern erteilten lediglich einen Auszug aus dem Geburtenregister im Sinne des § 55 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 4 des Personenstandsgesetzes (PStG), § 54 Absatz 1 und 2 PStG und § 35 Absatz 1 der Personenstandsverordnung (PStV)?
Wie wird in den in Frage 15 erfragten Fällen mit der nachfolgenden Generation ungeklärter Identität verfahren?
In wie vielen Verfahren wegen mangelnder Mitwirkung bei der Identitätsklärung aufgrund von § 95 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 49 Absatz 2 AufenthG sowie wegen Falschangaben nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG ist es seit 2019 zu Verurteilungen gekommen, und wie viele Verfahren sind derzeit anhängig (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
In welchen Fällen soll die einführend zitierte, laut Koalitionsvertrag geplante Versicherung an Eides statt zur Identitätsklärung möglich sein?
Welche Rolle soll eine mögliche Ermessensausübung der Ausländerbehörden bei der Akzeptanz einer Versicherung an Eides statt zur Identitätsklärung spielen?
Wie gedenkt die Bundesregierung bei der Einführung der geplanten Versicherung an Eides statt zur Identitätsklärung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur abgestuften Zulassung von Nachweisarten zwecks effektiver Begegnung von Missbrauchsgefahren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1. 9. 2011 – 5 C 27.10 – BVerwGE 140, 311 Randnummer 16, BVerwG, Urteil vom 23. 9. 2020 – 1 C 36/19 in NVwZ 2021, 494) gerecht zu werden?
Soll für den Fall, dass nach Klärung der Versicherung an Eides statt zur Identitätsklärung neue Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen Missbrauch bekannt werden, eine „Rückabwicklung“ der Identitätsklärung stattfinden, und wenn ja, auf welche Weise?
In welchem Bezug steht die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser am 20. Januar 2022 in der „Süddeutschen Zeitung“ getätigten Aussage „Wir müssen wissen, wer kommt und wer schon mal da war“ zu der nun von der Koalition beabsichtigten Einführung der Möglichkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwecks Identitätsklärung?