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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung über das rechtsextreme und antisemitische "Goyim Netzwerk"

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

29.06.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/223114.06.2022

Erkenntnisse der Bundesregierung über das rechtsextreme und antisemitische „Goyim Netzwerk“

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende Mai 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf drei Männer wegen Gründung oder Unterstützung der rechtsextremistischen und antisemitischen Vereinigung „Internationale Goyim Partei“ (IGP) zu mehrjährigen Haftstrafen („Gericht verurteilt Mitglieder eines antisemitischen Netzwerks“, Jüdische Allgemeine (juedische-allgemeine.de)). Die IGP gehört zu einem Netzwerk an Personen, die sich hauptsächlich virtuell über verschiedene Plattformen in Länder- und Untergruppen organisierte und dort seit 2014 antisemitische, nationalsozialistische und volksverhetzende Inhalte verbreitete. Die drei verurteilten Personen gehörten der Ländergruppe „Goyim Partei Deutschland“ an und engagierten sich darüber hinaus in anderen Bereichen des Netzwerks.

Zwei von ihnen wurden im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Netzwerks am 16. Juli 2020 festgenommen („‚Goyim Partei‘: Haftstrafen für Betreiber eines antisemitischen Netzwerkes“, Endstation Rechts. (endstation-rechts.de); „Anklage wegen Volksverhetzung: Das Netzwerk der Judenhasser“, tagesschau.de; Der Generalbundesanwalt – 2021 – Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim-Partei“)). Mindestens einer der Verurteilten verfügte über weitere Kontakte in die Neonaziszene.

In den 1990er-Jahren bewegte sich M. B. im Umfeld der von Arnulf Priem geführten Gruppierung und seit Anfang der 1980er-Jahre bestehenden „Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft“ (vgl. die Schriftlichen Fragen 22 und 28 auf Bundestagsdrucksache 13/7218). Später engagierte er sich im Umfeld der NPD.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das „Goyim Netzwerk“ vor?

1

Besteht das internationale Netzwerk nach Erkenntnissen der Bundesregierung fort?

1

Wie viele Personen zählten nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 2014 zum Netzwerk?

1

Wie viele Mitglieder hatte die „Goyim Partei Deutschland“ zum Zeitpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen im Juli 2020?

1

Besteht die „Goyim Partei Deutschland“ fort, und wenn ja, wie viele Personen werden dieser Gruppe heute zugerechnet?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Ländergruppen bestanden oder immer noch bestehen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Ziele das Netzwerk verfolgte oder bis heute verfolgt?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen zu anderen rechtsextremen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen vor (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen zu Gruppierungen der Reichsbürger und Selbstverwalter vor (bitte nach Gruppierung aufschlüsseln)?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob das „Goyim Netzwerk“ bzw. Personen, die zum Netzwerk gezählt wurden seit dem 1. Januar 2014 Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) waren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder des Netzwerks über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse in Deutschland verfügten?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder oder mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung Waffen, Sprengstoff oder Munition gefunden wurden (bitte nach Hieb-, Stich- oder Schusswaffen sowie Art der Waffe und des Sprengstoffs aufschlüsseln)?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es in der Vergangenheit Verbindungen zwischen Mitgliedern des Netzwerks und der NPD gab?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung „Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft“ vor?

Berlin, den 2. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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