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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen auf Mittelstand und Handwerk durch bürokratische Verschärfungen in der reformierten Entsenderichtlinie

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.07.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/231721.06.2022

Auswirkungen auf Mittelstand und Handwerk durch bürokratische Verschärfungen in der reformierten Entsenderichtlinie

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die EU regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern in der sogenannten Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG). Durch diese Richtlinie sollen einerseits gerechte Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleistet werden, andererseits geht es darum, zwingende Bestimmungen über das Mindestschutzniveau für entsendete Arbeitnehmer festzulegen. Am 29. Mai 2018 hat das Europäische Parlament mit der Richtlinie (EU) 2018/957 eine Reform der Entsenderichtlinie beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat dem entsprechenden „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ (Bundestagsdrucksache 19/19371) im Sommer 2020 zugestimmt.

Die Reform der Entsenderichtlinie hat die Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern verschärft. Demnach genügt es nicht mehr, wie zuvor den jeweiligen nationalen Mindestlohn zu zahlen. Stattdessen müssen bei der Bezahlung von entsendeten Arbeitnehmern alle weiteren Lohnbestandteile berücksichtigt werden, die im Zielland üblich sind. Zu diesem Zweck müssen die entsendenden Arbeitgeber die konkreten Vergütungsbestimmungen im Einsatzland ermitteln. Darunter fallen alle gesetzlichen Lohnbestandteile sowie Vorgaben aus relevanten Tarifverträgen. Dieser Vorgang muss zudem ausreichend dokumentiert und unter Umständen übersetzt werden, weil es zu Kontrollen im Einsatzland kommen kann.

Der Sachverständigenrat weist in seinem Jahresgutachten von 2020/2021 zum wiederholten Mal darauf hin, dass sich diese Neuregelung gegen die Dienstleistungsfreiheit im gemeinsamen Binnenmarkt richtet, weil sie vor allem dazu dienen dürfte, Wettbewerber aus anderen Ländern aus dem Markt zu drängen (https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf, S. 196). Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe leiden unter der bei Entsendeverfahren anfallenden Bürokratie. Die Lohnzusammensetzung anderer EU-Mitgliedstaaten ist im Einzelnen nicht ohne erheblichen Aufwand ersichtlich und sprachliche Barrieren können den Prozess weiter erschweren und für zusätzliche Kosten sorgen. Selbst bei der kurzfristigen Entsendung von Personal zur Wartung von Maschinen kann es zu einem hohen bürokratischen Aufwand für die entsendenden Unternehmen kommen (https://www.iwkoeln.de/studien/klaus-heiner-roehl-wer-macht-was-in-eu-bund-und-laendern.html, S. 6 f.). Besonders Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden wollen, stehen offenbar vor großen bürokratischen Hürden (https://www.badische-zeitung.de/arbeiten-in-frankreich-manche-suedbadische-betriebe-haben-inzwischen-resigniert--211785029.html).

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es dazu: „Wir wollen europaweit eine richtlinienkonforme Umsetzung der Entsenderichtlinie sowie deren einfache Handhabung und Durchsetzung zum Schutz entsandter Beschäftigter und effektive und effiziente Kontrollen, um gegen Missbrauch und Betrug vorgehen zu können.“ Außerdem wird bemerkt, dass „eine bürokratiearme Umsetzung des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes“ gewollt ist. „Bestimmte Dienstreisen wollen wir von der Notifizierungspflicht zur A1-Bescheinigung ausnehmen, wenn vor Ort keine Dienstleistungen erbracht oder Güter veräußert werden“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 137).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Vereinbarkeit der Richtlinie (EU) 2018/957 mit der Dienstleistungsfreiheit im gemeinsamen Binnenmarkt und den durch die Richtlinie verursachten Bürokratieaufwand bei Entsendeverfahren erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

2

Kann man bei dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ aus Sicht der Bundesregierung von einer Übererfüllung der Vorgaben (sog. Gold Plating) sprechen, und wenn ja, an welchen Stellen im Gesetz liegt eine solche vor, und plant die Bundesregierung Initiativen, um diese Übererfüllung zu beseitigen?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG in den einzelnen Staaten der EU im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Dienstleistungsfreiheit im gemeinsamen Binnenmarkt und auf den Bürokratieaufwand bei Entsendeverfahren vor, wenn ja, welche sind das, und welche Konsequenzen zog und zieht die Bundesregierung daraus für das eigene Handeln?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Auslegung und Umsetzung der Pflicht zur Vorlage einer A1-Bescheinigung (mit der ein Beschäftigter nachweist, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist) in den einzelnen Staaten der EU im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Dienstleistungsfreiheit im gemeinsamen Binnenmarkt und auf den Bürokratieaufwand bei Entsendeverfahren vor, wenn ja, welche sind das, und welche Konsequenzen zog und zieht die Bundesregierung daraus für das eigene Handeln?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob der bürokratische Aufwand für Entsendeverfahren innerhalb der EU größer sein kann als für vergleichbare Entsendungen in einzelne Länder außerhalb der EU (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn letzteres der Fall ist, in welche EU-Länder sind Entsendeverfahren nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung komplizierter als in einzelne Nicht-EU-Länder?

6

Befindet sich die Bundesregierung derzeit in Verhandlungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um bilateral Vereinfachungen der Entsendeverfahren zu erreichen, oder plant die Bundesregierung derartige Verhandlungen, und wie ist gegebenenfalls der Stand dieser Verhandlungen?

7

Welche Aspekte des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sollten aus Sicht der Bundesregierung bürokratieärmer gestaltet werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Aussage im Koalitionsvertrag)?

8

Kommt es durch die Entsendebürokratie nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer überproportionalen Belastung von KMU sowie Handwerksbetrieben im Vergleich zu großen Unternehmen, und wenn ja, in welchen Bereichen, und durch welche Regelungen?

9

Plant die Bundesregierung Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, um den bei Entsendeverfahren innerhalb der Europäischen Union entstehenden bürokratischen Aufwand für deutsche und europäische Unternehmen zu verringern, und wenn ja, welche sind das, und auf welche Weise sollen dabei die Belange von KMU und Handwerksbetrieben berücksichtigt werden?

10

Mit welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind die Entsendeverfahren für deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit besonders hohem bürokratischen Aufwand verbunden, und woran liegt das aus Sicht der Bundesregierung?

11

Mit welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind die Entsendeverfahren für deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit besonders niedrigem bürokratischen Aufwand verbunden, und woran liegt das aus Sicht der Bundesregierung?

12

Für die Unternehmen und Arbeitnehmer welcher Mitgliedsländer der Europäischen Union stellt die Bürokratie bei den Entsendeverfahren nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ein Problem dar, und woran liegt das aus Sicht der Bundesregierung?

13

Strebt die Bundesregierung zur Reduzierung der Entsendebürokratie eine europaweit einheitliche Regelung der Entsendeverfahren an, oder ist es ihr Ziel, die Regeln für Entsendeverfahren wieder zu entschärfen, sodass der Umfang der nationalen Regelungen, die Unternehmen für entsendete Arbeitnehmer zu berücksichtigen haben, wieder verringert wird, oder plant die Bundesregierung eine alternative Vorgehensweise, und wenn ja, welche?

14

Wie viele der 939 Stellen, die bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls geschaffen werden sollen, befassen sich direkt oder indirekt mit der Überprüfung von Entsendeverfahren bzw. entsendeten Arbeitnehmern, und wie hoch sind die jährlichen Kosten dieser mit Entsendeverfahren beschäftigten Stellen insgesamt (https://bund-laender-nrw.verdi.de/bund/bundesfinanzverwaltung/++co++802d0a54-4de2-11ea-a59a-525400f67940)?

15

Über wie viele Stellen verfügt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, wie viele davon befassen sich direkt oder indirekt mit der Überprüfung von Entsendeverfahren bzw. entsendeten Arbeitnehmern, und wie hoch sind die jährlichen Kosten dieser mit Entsendeverfahren befassten Stellen insgesamt?

Berlin, den 2. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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