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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Spionagevorwürfe gegen Angehörige der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.07.2022

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/232421.06.2022

Spionagevorwürfe gegen Angehörige der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anfang März 2014 entsandte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Sonderbeobachtermission (SMM) auf das Gebiet der gesamten Ukraine (vgl. https://www.bpb.de/themen/europa/russland-analysen/346796/kommentar-die-osze-sonderbeobachtermission-in-der-ukraine-wunsch-und-wirklichkeit/). Dies stellte eine Reaktion auf die Annexion der Krim durch die Streitkräfte der Russischen Föderation dar.

Ein Mandat zur Sonderbeobachtermission erteilte die OSZE am 21. März 2014 (ebd.). Im sogenannten Minsker Abkommen vom 5. September 2014 wurde ein entsprechendes Mandat auch für die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete in der Ostukraine festgeschrieben, wo sich Ukrainer und russische Separatisten auch bewaffnete Auseinandersetzungen lieferten (ebd.).

Die Mission wurde als reine Beobachtermission geschaffen (ebd.).

Im Rahmen ihres Mandats sind die Beobachter befugt, die folgenden Tätigkeiten auszuüben: Informationen über die Sicherheitslage zu sammeln und darüber zu berichten, die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu unterstützen, Kontakt mit Behörden und der Zivilbevölkerung aufzunehmen, „um Spannungen abzubauen und eine Normalisierung der Lage zu fördern“, sowie Auskunft „über etwaige Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Beobachtermission oder andere Behinderungen bei der Erfüllung ihres Mandats zu geben“ (ebd.).

Wie es heißt, sei die Sonderbeobachtermission dem Grundsatz der Neutralität verpflichtet, genauso sei wichtig, dass die Konfliktparteien auf diese Neutralität vertrauen könnten (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/osze-militaerbeobachter-in-der-ukraine-konfliktparteien-100.html).

Wie es in einem über den Nachrichtenkanal Telegram verbreiteten Bericht heißt, seien „neue Beweise gesichert“ worden, die besagen, dass „OSZE-Beobachter im Donbass“ für „die Ukraine spioniert und beim Beschuss von Zielen im Donbass geholfen“ hätten (vgl. https://www.anti-spiegel.ru/2022/osze-beobachter-im-donbass-haben-offenbar-fuer-die-ukraine-spioniert/?doing_wp_cron=1654763250.3253679275512695312500). So ist in dem Bericht von einer Kamera auf einem Metallturm in der Nähe des Asowschen Meeres die Rede, die, wie viele andere Kameras auf Initiative der OSZE, 2018 an der Konfliktlinie installiert worden sei, um Verstöße gegen den Waffenstillstand zu dokumentieren. Dem Bericht zufolge wurde die Kamera beim Abzug der OSZE zu Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine vergessen und beim Vorstoß der russischen Armee auf Mariupol von ukrainischen Einheiten unbrauchbar gemacht. Jedoch seien die Speichersticks intakt gewesen. Auf ihnen seien Stellungen von Truppen der „Volksrepublik Donezk“ (DNR) zu sehen gewesen sowie „russische Kolonnen“, die zu „Beginn der russischen Operation“ gefilmt worden seien (ebd.).

Wie es in dem Bericht weiter heißt, würden sich die Bilder der USB-Sticks in den Kameras mit Aufnahmen „decken“, die sich auf einem Notebook befunden hätten, die Truppen der DNR „in einer aufgegebenen Basis des Rechten Sektors sichergestellt“ hätten. Zudem sei auch in dem derzeit umkämpften Ort Marinka ein Mobiltelefon eines ukrainischen Offiziers sichergestellt worden, auf dem sich ebenfalls diese Aufnahmen befunden hätten – diese seien von der ukrainischen Armee benutzt worden, um das eigene Feuer zu korrigieren (ebd.).

Dem Bericht zufolge ist das der Beweis, dass die „ukrainische Armee Zugang zu den Daten der OSZE gehabt haben muss“ (ebd.).

Zudem bezieht sich der Bericht auf eine Ende April 2022 ergangene Meldung. Danach wurde ein lokaler OSZE-Mitarbeiter verhaftet, der für die Ukraine „spioniert“ haben soll (vgl. https://www.anti-spiegel.ru/2022/osze-beobachter-im-donbass-wegen-spionage-fuer-die-ukraine-verhaftet/). Er habe mittlerweile ausgesagt, dass die Daten der OSZE-Kameras direkt nach Kiew übermittelt worden seien, wo sie „ausgewertet und nach Bedarf“ verwendet worden seien (ebd.).

Mit Blick auf den Bericht sorgen sich die Fragesteller um eine mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine sowie um die Folgen, die für die Sicherheit der OSZE-Mitgliedstaaten daraus entstehen könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den im Bericht erhobenen Vorwürfen, wonach Angehörige der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine die Neutralität der Mission verletzen?

a) Wenn ja, seit wann hat sie Kenntnis von den Vorwürfen?

b) Wenn ja, hat sie deshalb Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche (bitte Maßnahmen einzeln aufschlüsseln und ausführen)?

2

Sieht sich die Bundesregierung, falls sie von den Vorwürfen Kenntnis hat, veranlasst, die ukrainische Regierung von diesen Vorwürfen in Kenntnis zu setzen und sie zu einer Untersuchung zu bewegen?

a) Wenn ja, wann wird sie das tun?

b) Wenn nein, sähe sich die Bundesregierung in diesem Falle veranlasst, auf eine Untersuchung dieser Vorwürfe durch die Ukraine gemeinsam mit Deutschland und anderen OSZE-Staaten hinzuwirken?

3

Sieht sich die Bundesregierung, falls sie von den Vorwürfen Kenntnis hat, veranlasst, die OSZE von diesen Vorwürfen in Kenntnis zu setzen und sie zu einer Untersuchung zu bewegen?

a) Wenn ja, wann wird sie das tun?

b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung nicht veranlasst, die OSZE von diesen Vorwürfen in Kenntnis zu setzen und zu einer Untersuchung zu bewegen?

4

Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, falls sie von den Vorwürfen Kenntnis hat, den im Bericht erhobenen Vorwürfen nachzugehen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie deshalb ergreifen (bitte Maßnahmen einzeln aufschlüsseln und ausführen)?

b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung nicht veranlasst, den im Bericht erhobenen Vorwürfen nachzugehen?

Berlin, den 16. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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