Tätigkeit des Bundeskartellamts zu Kraftstoffpreisen und anderem
der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE. Tätigkeit des Bundeskartellamts zu Kraftstoffpreisen und anderem
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Mittel und Instrumente wendet das Bundeskartellamt bei der verschärften Untersuchung der Kraftstoffpreise sowie der Raffinerien und der Großhandelsebene an, die mit Pressemitteilung vom 31. Mai 2022 angekündigt wurde (vgl. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/31_05_2022_Benzinpreise.html)? Welche Unternehmen der Raffinerie und der Großhandelsebene sind konkret Gegenstand dieser Untersuchung?
Welche Erklärung hat das Bundeskartellamt für die im europäischen Vergleich zeitweise besonders hoch über dem Rohölpreis liegenden Preise für Benzin und Diesel in Deutschland (vgl. https://www.greenpeace.de/publikationen/Krisengewinne%20der%20%C3%96lkonzerne.pdf)?
Welche Erkenntnisse hat die Markttransparenzstelle Kraftstoffe bezüglich der gestiegenen Differenz zwischen Rohölpreis und Tankstellenpreisen, und welche Maßnahmen werden angewendet, um hier noch mehr Transparenz zu schaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, dass die von der Markttransparenzstelle Kraftstoffe veröffentlichten Preisübersichten von Tankstellen auch den Mineralölfirmen helfen, sich bei Preisbewegungen untereinander abzustimmen und so indirekt zu kartellähnlichen Zuständen beizutragen (vgl. https://www.thepioneer.de/originals/thepioneer-briefing-economy-edition/podcasts/das-kartellamt-verhaelt-sich-wie-ein-zahnloser-tiger)?
Plant die Bundesregierung zur Verhinderung von Preisabstimmungen bzw. Preisabsprachen eine gesetzliche Regelung – so wie es z. B. Praxis in Österreich ist, dass Kraftstoffpreise nur einmal am Tag zur selben Uhrzeit erhöht werden dürfen bzw. ähnliche Regelungen (vgl. https://autorevue.at/ratgeber/spritpreise), und wenn nein, warum nicht?
Welche Erklärung gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Unterschiede bei Kraftstoffpreisen zwischen den Bundesländern, die im Mai 2022 ebenfalls ungewöhnlich hoch waren (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/spritpreise-in-den-bundeslaendern-unterscheiden-sich-ungewoehnlich-stark-a-c07a4b12-537a-4439-9f3f-c98e3158033d)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Kraftstoffpreise in Ostdeutschland und auf die Produktionsbedingungen der Raffinerie in Schwedt vor dem Hintergrund des von der EU Ende Mai 2022 beschlossenen teilweisen Öl-Embargos gegenüber Russland?
Welche Maßnahmen kann das Bundeskartellamt ergreifen, sollte die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe nicht oder nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die seit Jahren steigende Preisdifferenz bei Kraftstoffen zwischen Autobahntankstellen und Tankstellen abseits von Autobahnen (vgl. die Jahresberichte der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, zuletzt https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Jahresbericht_MTS-K_2021.pdf)?
Hat aus Sicht des Bundeskartellamts die de facto marktbeherrschende Stellung der Tank & Rast Gruppe im Bereich der Autobahnraststätten einen Einfluss auf diese Preisentwicklung?
Wenn nein, warum nicht, bzw. welche anderen Gründe gibt es dafür?
Bleibt der Präsident des Bundeskartellamts bei der Einschätzung von 2017, dass zur Vermeidung der besonders hohen Kraftstoffpreise an der Autobahn die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem „[…] Tankstellen-Apps […] nutzen und gezielt preiswertere Alternativen an[zu]steuern“ sollten (vgl. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2017/24_02_2017_TankundRast_DE.pdf)?
Welche Teilbereiche der Kooperation der deutschen IT- und Automobilbranche beim Projekt Catena-X hat das Kartellamt geprüft und genehmigt, welche Teilbereiche der Kooperation hat es dabei untersagt (vgl. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/24_05_2022_Catena_X.html)?
Welche Unternehmen oder Institutionen werden die dabei zukünftig erhobenen Mobilitätsdaten der Pkw-Fahrerinnen und PKW-Fahrer verwalten und wirtschaftlich nutzen bzw. Zugriff darauf haben?
Welche Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht in Bezug auf die Firma Meta Platforms, Inc. wendet das Bundeskartellamt an (vgl. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/04_05_2022_Facebook_19a.html)?
Wie überprüft das Kartellamt die Einhaltung des bereits verhängten Verbots zur Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen?
Sieht das Bundeskartellamt nach der Übernahme der Deutsche Wohnen AG durch die Vonovia SE Anzeichen für eine gestiegene Marktmacht der Vonovia SE, wenn nein, warum nicht?
Auf welchen deutschen Immobilienmärkten (regional bzw. nach Wohn- und Gewerbeimmobilien differenziert) sieht das Bundeskartellamt Anzeichen für zu hohe Marktmacht einzelner Anbieter?
Wie viele und welche Kartellrechtsverstöße sind jeweils aufgrund der neuen Maßnahmen (IT-gestütztes Screening von Märkten und anonymes digitales Hinweisgebersystem) erfolgreich entdeckt und sanktioniert worden (vgl. BMWK, Antworten und Berichte im Nachgang zum Berichterstattergespräch zum Epl. 09 zum HH 2022, lfd. Nr. 39)?
Wie viele der durch die Corona-Pandemie nicht durchführbaren Durchsuchungen aufgrund von vermuteten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht konnten nun nachgeholt werden bzw. werden noch in diesem Jahr stattfinden (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK], Antworten und Berichte im Nachgang zum Berichterstattergespräch zum Einzelplan 09 zum Haushalt [HH] 2022, laufende Nummer 39)?
Wie viele Klagen gegen Geldstrafen aufgrund von Kartellverstößen aus den Jahren 2020 und 2021 sind immer noch anhängig, bzw. welche verhängten Strafen aus diesen Jahren können im besten Fall dem Bundeshaushalt in Zukunft noch zufließen?
Warum werden die mit Bußgeldern belegten Kartellbeteiligten nicht veröffentlicht, bzw. ist dies geplant?
Wie viele Unternehmen sind zurzeit im Wettbewerbsregister eingetragen, und wie viele Anträge zur Selbstreinigung liegen zurzeit vor bzw. wie vielen ist bereits stattgegeben worden (vgl. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Wettbewerbsregister/WettbewReg_node.html)?
Wie viele Auftraggeber sind im Wettbewerbsregister aktuell registriert, und wie viele Abfragen von Auftraggebern hat es bereits gegeben?
Welche Konsequenzen drohen Auftraggebern, die vor der Vergabe keine Abfrage im Wettbewerbsregister durchführen bzw. Aufträge an Firmen vergeben, die im Wettbewerbsregister verzeichnet sind?
Welche Veränderungen plant die Bundesregierung in Bezug auf die Tätigkeit des Bundeskartellamts, die Erweiterung dessen Kompetenzen und Durchgriffsrechte bzw. generell auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechtes, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Preisabsprachen, Monopolen und engen Oligopolen zu schützen?