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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.07.2022

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/232921.06.2022

Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Preissprünge bei Lebensmitteln und Energie treiben die Inflationsraten aktuell massiv in die Höhe. Ausschlaggebend dafür sind der russische Krieg in der Ukraine sowie quarantänebedingte Lieferschwierigkeiten aus China. Im April 2022 lag die allgemeine Inflationsrate bei 7,4 Prozent, die regelbedarfsrelevante Inflation laut Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bei 6,6 Prozent. Ohne Energie gerechnet, betrug die allgemeine Inflation 4,3 Prozent, die spezifische Teuerung der Energiepreiskomponente lag bei 35,3 Prozent (alle Daten vgl. IMK-Inflationsmonitor, Mai 2022, verfügbar über https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008322).

Eine vertiefende Analyse der Daten zu den Preissteigerungen zeigt, dass Familien mit geringem Einkommen die höchste haushaltsspezifische Inflation erleiden (plus 8 Prozent), während Ein-Personen-Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5 000 Euro/Monat die niedrigste Teuerungsrate verzeichnen (plus 6,2 Prozent). Insgesamt zeigt die Analyse, dass einkommensschwache Haushalte, insbesondere die mit Kindern, am stärksten betroffen sind (ebd.).

Neben den Entlastungspaketen des Bundes und der Länder für verschiedene Zielgruppen beschäftigen sich auch viele Kommunen mit der Frage, wie sie betroffene Haushalte entlasten können. Beispielsweise plant der Kassler Oberbürgermeister Christian Geselle einen kommunalen Energiezuschuss von 75 Euro, den jede Einwohnerin und jeder Einwohner erhalten soll (Quelle: https://www.stadtvonmorgen.de/energie/energieversorgung-soll-sicher-und-bezahlbar-sein-7437/). Auf der Homepage der Stadt Kassel wird auf der Fragen-und-Antwort-Seite zum „Einwohner-Energie-Geld“ (vgl. https://www.kassel.de/buerger/rathaus_und_politik/haushalt-und-finanzen/faq-energiegeld.php) klar verneint, dass dieser Zuschuss auf andere Sozialleistungen angerechnet werden „müsse“ (ebd.).

Anhand dieses ganz konkreten Beispiels fragen wir die Bundesregierung, ob und inwieweit solche kommunalen Energiezuschüsse auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) angerechnet werden und ob es Wege für die Kommunen gibt, diese Anrechnungen zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Informiert sich die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, systematisch über beschlossene und/oder geplante kommunale Energiekostenzuschüsse wie im in der Vorbewertung der Fragesteller geschilderten Kassler Beispiel, und falls nein, warum nicht (falls ja, bitte alle Kommunen und deren geplante Zuschüsse kurz tabellarisch darstellen)?

2

Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), diesbezügliche Informationen für Kommunen bereitgestellt, oder berät das BMAS anfragende Kommunen zu möglichen kommunalen Energiekostenzuschüssen, insbesondere für bedürftige Haushalte? Falls ja, wie oft, und wann wurden welche Informationen über welche Kanäle bereitgestellt, bzw. wie viele Kommunen wurden bisher vom BMAS hierzu beraten; falls nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Informationen bereitzustellen und zu veröffentlichen?

3

Hat die Stadt Kassel bei der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, ob ihr geplantes Einwohner-Energie-Geld auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende anrechenbar ist, und falls ja, was war die Antwort darauf?

4

Welche grundsätzliche Haltung zur Nicht- bzw. Anrechenbarkeit kommunaler Energiekostenzuschüsse auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. zur Frage, ob solche Zuschüsse die Kosten für Unterkunft und Heizung mindern) hat die Bundesregierung?

Sollten angesichts der Inflation Zuschüsse dieser Art auf SGB-II-Leistungen anrechenbar sein oder nicht?

5

Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass kommunale Energiekostenzuschüsse, die an jede Einwohnerin und jeden Einwohner bzw. jeden Haushalt der Kommune ausbezahlt werden, auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anrechenbar sind (bzw. die Bedarfe für Unterkunft und Heizung mindern)?

a) Falls ja, auf welche rechtlichen Normen stützt sich diese Rechtsauffassung, gibt es hierzu fachliche Hinweise des Bundesministeriums oder der Bundesagentur für Arbeit?

Sind der Bundesregierung gerichtliche Entscheidungen hierzu bekannt (bitte jeweils konkret benennen und ausführen)?

Sind der Bundesregierung ähnliche Zuschüsse wie die des Kassler Beispiels bekannt, in denen solche Zuschüsse angerechnet wurden bzw. die Kosten der Unterkunft und Heizung minderten?

b) Falls nein, auf welche rechtlichen Normen stützt sich diese Rechtsauffassung, gibt es hierzu fachliche Hinweise des Bundesministeriums oder der Bundesagentur für Arbeit?

Sind der Bundesregierung gerichtliche Entscheidungen hierzu bekannt (bitte jeweils konkret benennen und ausführen)?

Sind der Bundesregierung ähnliche Zuschüsse wie die des Kassler Beispiels bekannt, in denen solche Zuschüsse nicht angerechnet wurden bzw. nicht die Kosten der Unterkunft und Heizung minderten?

6

Falls die Bundesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass in der Regel kommunale Energiekostenzuschüsse auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anrechenbar seien bzw. den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung mindern, hat die Bundesregierung entsprechende Anfragen von Kommunen erhalten? Falls ja, was hat sie den Kommunen geantwortet?

7

Falls nach Rechtsauffassung der Bundesregierung kommunale Energiekostenzuschüsse, wie etwa die von Kassel geplanten, auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet werden können bzw. die Kosten für Unterkunft und Heizung mindern, zu welchem Anteil kommen solche Zuschüsse als Minderausgaben bzw. Einsparungen dem Bund und zu welchem Anteil den Kommunen zugute?

Berlin, den 8. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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