Die europäische Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors der Demokratischen Republik Kongo
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von den 28 Missionen, die bislang im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bzw. der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP/GSVP) durchgeführt wurden oder werden, fanden bzw. finden alleine fünf auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo (RDC) statt. Die erste eigenständige EU-Militärmission (ohne Rückgriff auf NATO-Strukturen im Rahmen des Berlin-Plus-Abkommens), die Mission Artemis im Osten der RDC, gilt als Geburtsstunde der ESVP. Von Kritikern wurde die RDC deshalb mehrfach als „Experimentierfeld“ europäischer Militärpolitik bezeichnet. Basierend auf den Erfahrungen der Artemis-Mission, die in enger Abstimmung mit der bereits seit 1999 in der RDC aktiven UN-Mission MONUC (heute: MONUSCO) stattfand, wurden ein EU-UN-Lenkungsausschuss eingerichtet und eine gemeinsame Erklärung zur zukünftigen Zusammenarbeit beim militärischen Krisenmanagement verfasst. 2006 fand eine weitere europäische Militärmission zur Absicherung der Wahlen in der Hauptstadt Kinshasa statt (EUFOR RDC), die von der bis dato größten EU-Wahlbeobachtermission flankiert und auch zum größten Teil durch die EU und ihre Mitgliedstaaten finanziert worden waren. Sowohl Wahlbeobachtung als auch finanzielle Unterstützung wurden von der Kommission koordiniert und finanziert. Bereits zuvor war in der RDC mit einem „säulenübergreifenden“ Ansatz, wie er nach dem Vertrag von Lissabon im „Europäischen Auswärtigen Dienst“ institutionalisiert werden soll, experimentiert worden: Im Dezember 2003 beschloss das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU, den Aufbau und die Ausrüstung so genannter Integrierter Polizeieinheiten (IPUs) in Kinshasa zu unterstützen. Die ersten beiden Phasen dieses Programms – der Wiederaufbau der Polizeischule, Ausstattung mit Waffen und Ausrüstung sowie die Ausbildung fanden unter der Aufsicht der EU-Kommission bis April 2005 statt. Finanziert wurden sie durch den Europäischen Entwicklungsfonds sowie Beiträge der Mitgliedstaaten. Die dritte Phase bestand von April 2005 bis Juni 2007 aus einer ESVP-Mission, in deren Rahmen zunächst 30 europäische Polizeibeamte und Soldaten nach Kinshasa entsandt wurden, um die Ausbildung abzurunden, die Aktivitäten der IPUs zu kontrollieren, ihre Ausrüstung für „Crowd and Riot Control“ zu verbessern und Einsätze zur Auflösung von Menschenansammlungen im Umfeld der Wahlen zu koordinieren. 2007 ging diese Mission EUPOL Kinshasa in der Mission EUPOL RDC auf, deren Aufgabe seither der landesweite Aufbau Integrierter Polizeieinheiten ist. Ebenfalls im Juni 2005 begann die EU-Mission EUSEC RDC, in deren Rahmen europäische Militärberater den Kommandostrukturen der kongolesischen Streitkräfte beigeistellt wurden, um diese zu modernisieren und die Eingliederung ehemaliger Milizionäre und Rebellen zu verbessern. Auch diese Mission dauert bis heute an.
Während der humanitäre Nutzen der bisherigen EU-Missionen in der RDC auch von regierungsnahen Beobachtern bezweifelt wird, profitierte von ihnen vor allem der frühere Präsident der Übergangsregierung und heutige Präsident der RDC, Joseph Kabila, der bereits zuvor von Belgien und Frankreich – den treibenden Kräften hinter dem europäischen Engagement in der RDC – massiv unterstützt wurde und für dessen Wahl sich EU-Vertreter während des Wahlkampfes 2006 offen ausgesprochen hatten. Trotz der enormen natürlichen Reichtümer in der RDC gehört das Land weiterhin zu den zehn unterentwickeltsten Ländern der Erde und ist dort weiterhin jedes dritte Kind unterernährt (Human Development Index 2009). Auch der Konflikt im rohstoffreichen Osten der RDC, der Schätzungen zufolge mehrere Millionen Opfer gefordert hat, wütet ungebremst weiter, u. a. durch die Einflussnahme westlicher Verbündeter wie Ruanda und Uganda. So urteilte die Stiftung Wissenschaft und Politik im Dezember 2008: „Seit ihrer Wahl 2006 hat die Regierung Kabila keinerlei Bereitschaft gezeigt, die Bewältigung der immensen Probleme des Landes in Angriff zu nehmen. Politische Opposition sieht sich überall im Land mit massiver Repression konfrontiert“ (SWP-Aktuell 85). Human Rights Watch berichtet von Einschüchterungen vor der Wahl (siehe auch: Amnesty International Report 2007 DR Congo) und anschließenden Vergeltungsmissionen durch Polizei- und Militäreinheiten, die Joseph Kabila nahestehen und die in den Regionen stattfanden, in denen er die schlechtesten Wahlergebnisse hatte: „Mindestens 500 angebliche Gegner der Regierung wurden ermordet oder ohne Verfahren hingerichtet. In der Phase stärkster Gewalt warfen staatliche Sicherheitskräfte Leichen in den Fluss Kongo oder verscharrten sie heimlich, um die Verbrechen zu verheimlichen … Journalisten, die mit der Opposition in Kontakt stehen oder die Gewalt offen kritisieren, werden bedroht, willkürlich verhaftet und teilweise gefoltert. Die Regierung schloss Radio- und Fernsehsender, die mit der Opposition in Verbindung stehen oder über sie berichten.“ An vielen dieser Übergriffe sollen nach Angaben von Menschenrechtsgruppen die von der EU ausgebildeten und ausgerüsteten Integrierten Polizeieinheiten beteiligt gewesen sein, insbesondere bei den Niederschlagungen von Demonstrationen der Bundu-Dia-Kongo-Sekte im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo, bei denen über 300 Menschen getötet wurden (Human Rights Watch: „We Will Crush You“ – The Restriction of Political Space in the Democratic Republic of Congo).
Die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), deren Bezahlung über die EUSEC-RDC-Mission koordiniert wird, macht sich im Osten des Landes in vergleichbarem Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig. Auch die MONUC warnte, dass die FARDC „überall, wo sie stationiert ist“, schwere Menschenrechtsverletzungen begeht. Mehrfach plünderten FARDC-Soldaten Städte und humanitäre Einrichtungen, wobei es nach Angaben des UN-Menschenrechtskommissariats (OHCHR), etwa im Oktober 2008 in der Region um Goma, auch zu Massenhinrichtungen und zahlreichen Vergewaltigungen gekommen sein soll. Im jüngsten Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte kritisierte dieser, dass Jean-Pierre Biyoyo, Bosco Ntaganda und Ndayambaje Nyangara Kipanga in die Kommandostrukturen der FARDC aufgenommen bzw. befördert wurden, obwohl alle drei bereits wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten und teilweise sogar wegen Vergewaltigung von Kindern verurteilt oder angeklagt wurden. Der bekannteste kongolesische Menschenrechtsaktivist, Floribert Chebeya, hatte erst im März dieses Jahres gewarnt, dass sich im Vorfeld der für 2011 geplanten Wahlen der Autoritarismus der Regierung weiter verschärfen würde, und im April der FARDC „summarische Hinrichtungen“ bei der Bekämpfung eines Aufstandes in der Hauptstadt der Provinz Equateur, Mbandaka, vorgeworfen. Am 2. Juni 2010 wurde Floribert Chebeya tot auf dem Rücksitz seines Wagens aufgefunden, nachdem er einer Vorladung des Kommandierenden der Kongolesischen Nationalpolizei Folge geleistet hatte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die meisten Menschenrechtsverletzungen in der RDC mit großer Wahrscheinlichkeit durch staatliche Sicherheitskräfte begangen werden, an deren Bezahlung, Ausbildung und Ausrüstung die Europäische Union wesentlich beteiligt ist. Deutschland hatte sich am Artemis-Einsatz 2003 mit rund hundert Soldaten und am EUFOR-RDC-Einsatz mit 780 Einsatzkräften beteiligt und übernahm für die EUFOR-Mission von Potsdam-Geltow aus das Oberkommando. Gegenwärtig werden drei Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der EUSEC-RDC-Mission eingesetzt; als deutscher Ansprechpartner für Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform kooperiert zudem der deutsche Militärattaché in Kinshasa sowohl mit der EUSEC- als auch der EUPOL-Mission. Die Mandate für beide Missionen sollen im September 2010 verlängert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung Joseph Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Menschenrechte und der friedlichen Lösung der Konflikte im Osten der RDC?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihres bisherigen Engagements und des bisherigen Engagements der EU in der RDC?
In welchem Verhältnis standen und stehen aus Sicht der Bundesregierung „innereuropäische Integrationsagenden“ und „öffentlich reklamierte Befriedungs- und Demokratisierungsziele“ bei der Ausgestaltung der europäischen Politik gegenüber der RDC (vgl. www.imi-online.de)?
Welche Erfahrungen konnten durch die GASP-Missionen in der RDC hinsichtlich späterer Missionen zur Sicherheitssektorreform und der Zusammenarbeit zwischen Rat und Kommission in der Außen- und Sicherheitspolitik gewonnen werden?
Welche einsatzbedingten Mehrkosten und Beträge über den Athena-Mechanismus wurden bislang für die GASP-Missionen in der RDC durch die Bundesrepublik Deutschland entrichtet (bitte nach Einsätzen und Jahren aufschlüsseln)?
Welcher Betrag wurde von der Kommission seit 2003 a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter Polizeieinheiten bereitgestellt, wie hoch war der deutsche Betrag hierbei, und aus welchen Budgetlinien setzte sich dieser Betrag jeweils anteilig zusammen?
Welche Beträge oder Sachwerte stellte die Bundesrepublik Deutschland seit 2003 a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter Polizeieinheiten zur Verfügung, wofür wurden diese Beträge verwendet, und um welche Ausrüstungsgegenstände handelte es sich hierbei?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Kommission oder die EUPOL-Missionen auch Polizeieinheiten unterstützt, ausgerüstet oder ausgebildet, die zuvor von Angola ausgebildet wurden, und mit welchen Maßnahmen verhinder(te)n die EUPOL-Missionen, dass von ihrer Ausbildung Einheiten profitieren, die ihre Loyalität gegenüber Joseph Kabila über ihre Verfassungstreue stellen?
Über welche Ausrüstung und Waffen verfügen die von den EUPOL-Missionen ausgebildeten und überwachten Integrierten Polizeieinheiten nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Ausrüstungsgegenstände und Waffen für „Crowd and Riot Control“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Initiative oder Vermittlung der EUPOL-Missionen für die Polizeikräfte der RDC bereitgestellt (www.egmontinstitute.be)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Rolle Integrierter Polizeieinheiten bei der Eskalation zwischen Polizeikräften und bewaffneten Anhängern Jean-Pierre Bembas beim Versuch, am 20. August 2006 eine dem Präsidentschaftskandidaten Jean-Pierre Bemba nahestehende Rundfunkstation kurz vor der Verkündung der Wahlergebnisse zu schließen, aus denen sich die schwersten Gefechte während der regulären EUFOR-Truppenstationierung in Kinshasa entwickelten (International Crisis Group: Africa Briefing No. 42)?
Befanden sich die hieran beteiligten Polizeieinheiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht der EUPOL-Mission, und hatte diese der Schließung des Rundfunksenders Canal Congo Television (CCTV) zugestimmt?
Waren an diesen Auseinandersetzungen auch Polizeieinheiten beteiligt, die von der Unterstützung der Europäischen Kommission oder der EUPOL-Mission bei Ausbildung und Ausstattung profitiert haben?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung Integrierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police d’Intervention Rapide“ (PIR) an den schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Anhängern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo, und welche Reaktionen der EUPOL-Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der FARDC an den schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Anhängern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo, und welche Reaktionen der EUSEC-Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der FARDC an den schweren, dreitägigen Gefechten im März 2007 gegen die Leibgarde des damaligen Oppositionsführers Bemba, bei denen hunderte Zivilisten umkamen und in deren Folge dieser zunächst in die südafrikanische Botschaft und später nach Portugal floh, und welche Reaktionen der EUSEC-Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung Integrierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police d’Intervention Rapide“ (PIR) an den während und im Anschluss an diese Gefechte begangenen willkürlichen Verhaftungen, Folterfällen und Massenhinrichtungen von mutmaßlichen Oppositionellen (Human Rights Watch: „We Will Crush You“ – The Restriction of Political Space in the Democratic Republic of Congo), und welche Reaktionen der EUPOL-Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die anschließende Verhaftung Jean-Pierre Bembas durch die belgische Polizei bei Brüssel angesichts der Tatsache, dass sich der kongolesische Oppositionsführer zu dieser Zeit nach eigenen Angaben „im Exil“ befand und zuvor von einer der belgischen Regierung nahestehenden kongolesischen Regierung militärisch zum Verlassen der RDC gezwungen worden war, und vor dem Hintergrund, dass gegen Bosco Ntaganda ebenfalls ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vorliegt, dieser aber weiterhin eine führende Position innerhalb der FARDC einnimmt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die belgische „Operation Avenir“, an der neben Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg auch zwei deutsche Offiziere teilgenommen haben sollen und die seit 2004 an der Ausbildung und Ausrüstung der Ersten Integrierten Brigade beteiligt sein soll (www.iap-dienst.de)?
Wird die „Operation Avenir“ bis heute fortgeführt, und welche Formen der Zusammenarbeit bestehen und bestanden zwischen EUSEC und dieser?
Welchen Einfluss hat die EUSEC-Mission auf den Einkauf von Waffen und Ausrüstungsgegenständen durch die FARDC?
Welche Waffen und militärischen Ausrüstungsgegenstände haben Mitgliedstaaten der EU nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 an die RDC geliefert?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung Belgien bei der Ausrüstung der Integrierten Brigaden, und wird diese mit der EUSEC-Mission koordiniert?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verwendung von Kindersoldaten durch die FARDC, und wie wird sichergestellt, dass sich die EU über deren Projekt EUSEC FIN nicht an deren Finanzierung beteiligt?
Hat die EUSEC-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, die Beförderung von Jean-Pierre Biyoyo und Bosco Ntaganda zu verhindern und deren sowie Ndayambaje Nyangara Kipangas – welcher wegen dreifacher Vergewaltigung verurteilt ist – Ausschluss aus der FARDC zu erreichen?
Welche „Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform, wie z. B. der biometrischen Erfassung kongolesischer Soldaten“ (Bundestagsdrucksache 17/776) wurden bislang an den deutschen Militärattaché in der RDC herangetragen, und welche Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung bislang bewilligt?
Welche weiteren Initiativen von EU-Mitgliedstaaten seit 2001 zur „Sicherheitssektorreform“ in der RDC sind der Bundesregierung bekannt, worin besteht die jeweilige Zielsetzung, und welche dieser Initiativen beinhalten die Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen an die Justizpolizei, die Polizei oder die Streitkräfte der RDC?
Welche Initiativen wurden bislang von der Bundesregierung und der EU unternommen, um die folgenden, de facto unter unmittelbarer Kontrolle Joseph Kabilas stehenden und für schwere Menschenrechtsverbrechen verantwortlichen Organisationen effektiv aufzulösen: a) die Republikanische Garde, b) das „Maison militaire“, c) die „Agence Nationale de Renseignements“ (ANR), d) das „Simba Battalion“ und e) die „Police d’Intervention Rapide“ (PIR)?
Welche Initiativen unterstützten EU und Bundesregierung bislang zur friedlichen Beilegung der Konflikte im Osten der RDC, und wie bewertet die Bundesregierung deren Erfolg?
Welche Rolle spielen die Ausbeutung und der Export von Rohstoffen aus dem Osten der RDC über Uganda, Ruanda und Kenia nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Konflikt, und welche Informationen liegen ihr über die Rolle der deutschen Unternehmen Issa, Chpistopa Floss, Geologistics Hannover, Masingiro, Union-Transport, Bayer A. G. Chemical Industry, H. C. Starck GmbH & Co. KG und KHA International AG vor?