Leiharbeit im Bankensektor
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Leiharbeit findet auch im Bankensektor statt. Zum Teil mit Beteiligung namhafter Banken wurden spezielle Leiharbeitsfirmen gegründet, die ausschließlich oder überwiegend Arbeitnehmerüberlassung im Bankensektor betreiben. Da es der Gesetzgeber bisher unterlassen hat, gesetzliche Regelungen zur Eindämmung von Leiharbeit vorzunehmen, beginnt mit der wirtschaftlichen Erholung wieder die Leiharbeit zu boomen. Dies betrifft auch den Bankensektor. Laut einer Marktstudie der Leiharbeitsfirma Manpower ist der Beschäftigungsausblick für die Bereiche Finanzen und Service mit am besten. So drohen Teile der Stammbelegschaft durch billigere Leiharbeitskräfte ersetzt zu werden, ausgebildeten Fachkräften wird der Einstieg in ein gesichertes Arbeitsverhältnis verwehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze im Bankensektor durch den Einsatz von Leiharbeit verdrängt werden (bitte in öffentliche und private Banken und Genossenschaftsbanken unterscheiden)?
Welche Studien, Untersuchungen bzw. Erhebungen über den Einsatz von Leiharbeit im Bankensektor sind der Bundesregierung bekannt, und was sind die zentralen Aussagen dieser Publikationen?
Welche Banken befinden sich a) im direkten Staatsbesitz, haben b) staatliche Beteiligungen und sind c) Geschäftsbanken mit Garantieerklärungen des Bundes über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)?
Welche der unter Frage 3a bis 3c erfragten Banken beschäftigen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter (bitte jeweils die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, ihren Anteil an der gesamten Belegschaft, ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen gegenüber den Festangestellten sowie tarifvertragliche Bedingungen nennen)?
Werden bei der SoFFin selbst Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt (bitte die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, ihren Anteil an der gesamten Belegschaft und ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen gegenüber den Festangestellten sowie tarifvertragliche Bedingungen nennen)?
Inwiefern weicht der Anteil der bei Frage 3a bis 3c erfragten Banken beschäftigten Leiharbeitskräfte von dem Leiharbeitsanteil der Landesbanken und Sparkassen ab?
Welche der 20 größten Banken in Deutschland unterhält eine eigene Leiharbeitsfirma, hat zusammen mit anderen Personaldienstleistern eine gemeinsame Leiharbeitsfirma gegründet oder unterhält mit einer Leiharbeitsfirma spezielle Kooperationen zwecks der Arbeitnehmerüberlassung für Finanzdienstleistungen (bitte auch Namen der entsprechenden Tochterfirma, des Gemeinschaftsunternehmens oder der Kooperation nennen)?
Was sind die zehn größten Leiharbeitsfirmen, die sich auf die Arbeitnehmerüberlassung für Finanzdienstleistungen spezialisiert haben, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Arbeit?
Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit zugelassenen Leiharbeitsfirmen, die Arbeitnehmerüberlassung im Bankensektor betreiben? Wie viele Beschäftigte haben diese Firmen, und nach welchen Tarifverträgen werden die Leiharbeitskräfte bezahlt?
Wie hat sich in den letzten 15 Jahren die Zahl der Leiharbeitskräfte im Bankensektor entwickelt (falls nicht vorhanden, bitte Zahlen für den übergeordneten Wirtschaftsbereich nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die besondere Profitabilität des Einsatzes von Leiharbeit im Bankensektor?