Sicherheitsüberprüfungen seit dem Jahr 2016
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Inkrafttreten des neuen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als Teil der Anti-Terrorgesetzgebung nach den Anschlägen des 11. September 2001 ist nicht nur der Geltungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beständig erweitert worden, Sicherheitsüberprüfungen im Sinne einer standardisierten Abfrage u. a. verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse sind mittlerweile auch für einen Teil der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe und im Waffenrecht etabliert. Dieser Prozess ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht widerspruchsfrei verlaufen: So wurde die einfache Sicherheitsüberprüfung für Wehrdienstleistende erst 2016 obligatorisch, obwohl diese Personengruppe für den Einsatz von Waffen und tödlicher Gewalt ausgebildet wird. Bei den Polizeibehörden fehlt weiterhin eine solche obligatorische Sicherheitsüberprüfung, obwohl auch hier ein Zugang zu Waffen und Munition besteht. Unbewaffnete private Sicherheitskräfte, die in sicherheitssensiblen Bereichen wie dem Sicherheitsbereich von Flughäfen beschäftigt sind, werden überprüft, Polizistinnen und Polizisten nicht. Schließlich ist die Einführung einer obligatorischen Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch deshalb kritisch zu sehen, weil die Verfassungsschutzbehörden ohnehin bereits über die Aufgabe und die rechtlichen Möglichkeiten verfügen, andere Behörden darauf hinzuweisen, wenn sie möglicherweise Beschäftigte mit „extremistischen“ Bezügen in ihren Reihen haben oder solche Personen über eine Waffenerlaubnis verfügen. Zugleich sind Sicherheitsüberprüfungen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller das einzige Mittel, um Personen mit eindeutig antidemokratischen und minderheitenfeindlichen Einstellungen, die sich ansonsten weitgehend klandestin verhalten und polizeilich nicht in Erscheinung getreten sind, vor oder während einer Beschäftigung bei bewaffneten Sicherheitsorganen zu erkennen und nicht in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen oder daraus zu entfernen. Zumindest sind also Verhältnismäßigkeit und Effektivität in der Praxis der Sicherheitsüberprüfung zu prüfen und fortlaufend zu evaluieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) im nicht öffentlichen Bereich wurden durch Bundesbehörden in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils jährlich vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und abgeschlossen (bitte wie in Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweisen, und in wie vielen wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit auflisten),
c) wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen im öffentlichen Bereich wurden durch Bundesbehörden in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils jährlich vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und abgeschlossen (bitte auflisten wie in Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweisen, und in wie vielen wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit auflisten),
c) wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim Bundesamt für Verfassungsschutz,
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen (bitte nach den Stellen, in denen die SÜ benötigt wurde, auflisten)?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich wurden in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils jährlich vorgenommen?
a) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens?
b) In wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben?
c) Wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Wie viele der in den Jahren 2016 bis 2021 durchgeführten Überprüfungen waren einfache Sicherheitsüberprüfungen (§ 8 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)), erweiterte Sicherheitsüberprüfungen (§ 9 SÜG) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (§ 10 SÜG) (bitte getrennt nach Jahren und nach nicht öffentlicher, öffentlicher und militärischer Bereich sowie die Nachrichtendienste auflisten)?
In wie vielen Fällen gab es im erfragten Zeitraum Fälle, in denen sich im Anschluss an die Sicherheitsüberprüfung der Verdacht erhärtet hat, dass von diesen Personen eine Gefahr für den Geheimschutz oder die in § 1 Absatz 5 SÜG genannten Schutzgüter tatsächlich ausgeht oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ausgehen könnte (bitte nach Jahren, öffentlicher, nicht öffentlicher, militärischer Bereich und Nachrichtendiensten auflisten und für den öffentlichen Bereich Behörden mit Sicherheitsaufgaben gesondert ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurden Erkenntnisse oder Tatsachen zu einer bereits sicherheitsüberprüften Person erst im Nachhinein und nach Aufnahme der relevanten Tätigkeit bekannt (bitte für die Jahre 2016 bis 2021 getrennt auflisten und den Bereich der Beschäftigung angeben)?
Wie viele der überprüften Personen in den Jahren 2016 bis 2021 waren ausländische Staatsangehörige (bitte nach Jahren und nach nicht öffentlichem, öffentlichem und militärischem Bereich sowie die Nachrichtendienste auflisten)?
In welchem Umfang wurde in den Jahren 2016 bis 2021 von der Ausnahmemöglichkeit von einer Sicherheitsüberprüfung bei Tätigkeiten in einem sicherheitsempfindlichen Bereich nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 SÜG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und öffentlichen Stellen, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, auflisten)?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2016 bis 2021 zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung Daten abgerufen aus
a) dem Bundeszentralregister,
b) dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister,
c) dem Ausländerzentralregister?
Wie viele personenbezogene Datensätze umfasst die im Verfassungsschutzverbund betriebene Datenbank, Datei o. a. zur Sicherstellung der Nachberichtspflicht nach § 5 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Waffengesetzes (WaffG), und in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten der Regelung zur Nachberichtspflicht wurde eine Waffenbehörde über neu bekannt gewordene Erkenntnisse im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG unterrichtet?
Welches Verfahren stellt sicher, dass die zuständige Verfassungsschutzbehörde neu bekannt gewordene „bedeutsame Erkenntnisse“ im Nachhinein einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung an die zuständige Waffenbehörde berichtet? Was genau ist unter „bedeutsam“ in diesem Zusammenhang zu verstehen (ggf. mit Regelbeispielen)?
Wie viele Gewerbetreibende und Beschäftigte im Bewachungsgewerbe wurden seit Inkrafttreten der Regelung in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen (bitte für die Jahre 2019 bis 2021 auflisten), und in wie vielen Fällen wurde die Zuverlässigkeit durch die zuständige Behörde verneint?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich der Zugehörigkeit von Personen, deren Zuverlässigkeit nach dem SÜG, dem Soldatengesetz, dem WaffG und der GewO verneint wurde zur Zugehörigkeit zu verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen (bitte für den Zeitraum 2016 bis 2021 nach Jahren und Phänomenbereichen auflisten)?